Vorlage - 2005/191
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Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | NLTRd.Schrb.8504_689 (28 KB) | |||
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2 | Anlage NLT-Rd.Schrb.8504_689-a (238 KB) | |||
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3 | Anlage VorlNr 191-2005 (162 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
Die GRÜNE-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung
durch den Kreistag am 12.09.2005:
„Die Umbesetzung der Ausschüsse und Sitzverteilung erfolgen
nach Hare-Niemeyer.“
Sachlage:
Die GRÜNE-Kreistagsfraktion weist darauf hin, dass zum 30.
April 2005 die Niedersächsische Landkreisordnung geändert wurde. Die Anzahl der
Mitglieder der Fachausschüsse sei nunmehr nach dem Zählverfahren
„Hare-Niemeyer“ zu ermitteln. Das Urteil des Lüneburger Verwaltungsgerichtes
vom August 2005 stelle fest, dass aufgrund fehlender Übergangsregelungen bei
der Umbesetzung der Ausschüsse auch in der laufenden Wahlperiode das seit April
2005 geltende Zählverfahren anzuwenden sei.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Wirkung vom 30.04.2005 wurde die Nieders.Landkreisordnung
geändert. Die Verteilung der Ausschusssitze auf die Fraktionen und Gruppen
erfolgt nicht mehr nach d`Hondt, sondern nach Hare-Niemeyer.
Zum Vollzug dieser Änderung hatte das Nds. Ministerium für
Inneres und Sport mit Erlass vom 27.04.2005 darauf hingewiesen, dass keine
Verpflichtung besteht, bestehende Ausschüsse neu zu bilden und dass eine solche
Verpflichtung auch dann nicht eintritt, wenn ein Antrag auf Neubildung - § 47
Abs. 9 Satz 2 NLO - gestellt wird, der sich allein auf die Änderung des
Sitzverteilungsverfahrens stütze. Mit dem Wechsel zwischen zwei je für sich
verfassungsgemäßen Sitzverteilungsverfahren werde die Spiegelbildlichkeit in
der Besetzung von Kreistag und bereits gebildeten Ausschüssen nicht
beeinträchtigt. Es fehle schon in tatsächlicher Hinsicht an einer Änderung der
Kräfteverhältnisse in der Zusammensetzung des Kreistages oder der Ausschüsse,
durch die die Spiegelbildlichkeit nicht mehr gewährleistet sein könnte. Dieser
Erlass ist den Mitgliedern des Kreistages mit Schreiben vom 2. Mai 2005
übersandt worden.
Zwischenzeitlich hat sich die Ausgangslage aufgrund eines
Beschlusses des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 12. August 2005 (Az.: 5 B
52/05) insofern geändert, als dass im Wege der einstweiligen Anordnung der Rat
der Stadt Winsen vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss eines etwaigen
Klageverfahrens verpflichtet wurde, seine Fachausschüsse auf Antrag der
dortigen GRÜNE-Fraktion, die anstelle des Grundmandats Stimmrecht erhält, auf
der Grundlage des Hare-Niemeyer Verfahrens neu zu besetzen.
Einzelheiten können dem als Anlage beigefügten
NLT-Rundschreiben Nr. 689/2005 entnommen werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach der Begründung
des Verwaltungsgerichts Lüneburg wegen der in dem Änderungsgesetz fehlenden Übergangsregelungen
seit dem 30.04.2005 ein Anspruch auf Neubesetzung der Fachausschüsse besteht,
wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird und sich infolge der
Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer die Sitzverhältnisse verschieben.
Allerdings ist die Entscheidung des VG Lüneburg noch nicht
rechtskräftig. Der Rat der Stadt Winsen hat allerdings am 30. August 2005
beschlossen, dass gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen ist.
Auf den Kreisausschuss, die Fachausschüsse und die sonstigen
Stellen beim Landkreis Lüneburg hat eine Berechnung nach Hare-Niemeyer folgende
Auswirkungen:
Ergebnis Fachausschüsse einschließlich Schulausschuss sämtlich 11
Sitze:
D’Hondt -
derzeit – 6 Sitze GRUPPE 5 Sitze SPD Grundmandat GRÜNE |
Hare-Niemeyer – neu – 6 Sitze GRUPPE 4 Sitze SPD 1
Sitz GRÜNE |
Ergebnis Jugendhilfeausschuss – 9 Sitze –
keine Veränderung durch das Hare-Niemeyer-Verfahren
Kreisausschuss – 10 Sitze –
keine Veränderung durch das Hare-Niemeyer-Verfahren.
Begründung:
Im Kreisausschuss erlangt die GRÜNE-Fraktion auch nach dem neuen Verfahren kein Stimmrecht, weil hier § 47 Abs. 3 NLO greift, wonach der nach der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile eigentlich auf die GRÜNE-Fraktion entfallende Sitz zurückgeht an die GRUPPE, weil eine GRUPPE oder Fraktion, der mehr als die Hälfte aller Kreistagsabgeordneten angehört auch in den Ausschüssen mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze erlangen muss.
Besetzung der sonstigen Stellen:
keine Veränderung durch das Hare-Niemeyer-Verfahren soweit nicht ohnehin die Besetzung für die Dauer der Wahlperiode gilt.
Zusammenfassung:
Die GRÜNE-Fraktion im Kreistag des Landkreises Lüneburg kann in allen Ausschüssen – ausgenommen Jugendhilfeausschuss und Kreisausschuss – bei einer Neuverteilung der Ausschusssitze nach Hare-Niemeyer Stimmrecht erlangen. Für die Zuteilung der Ausschussvorsitze gilt auch weiterhin gem. § 47 Abs. (8) NLO das d`Hondt`sche- Höchstzahlverfahren, so dass sich hier keine Änderung ergibt.
Bei der Frage, wie mit dem Antrag der GRÜNE-Fraktion umzugehen
ist, hat die Verwaltung darauf hinzuweisen, dass der Beschluss des
Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig und der Ausgang des durch den Rat der
Stadt Winsen beschlossenen Beschwerdeverfahrens offen ist. Sollte also der
Kreistag dem Antrag der GRÜNE-Fraktion stattgeben, bestünde zumindest das
Risiko, dass der Kreistag sich nach
einer möglicherweise anders lautenden Entscheidung über die Beschwerde auf
Antrag erneut mit der Umbesetzung der Ausschüsse würde befassen müssen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor,
die Neubesetzung der Ausschüsse auf Antrag der GRÜNE-Fraktion
zurückzustellen bis zur Entscheidung
über die Beschwerde des Rates der Stadt Winsen gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 12. August 2005 (Az.: 5 B 52/05)
Für den Fall, dass der Kreistag entgegen der
Verwaltungsempfehlung zu einer anders lautenden Entscheidung kommt, schlägt die
Verwaltung folgendes Verfahren gem. § 47 Abs. (9) Satz 2 NLO vor.
1.
Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion wird
stattgegeben.
2.
Es wird festgestellt, dass nach. § 47 Abs.
(9) Satz 2 NLO i.V.m § 47 Abs.(2) alle
Ausschüsse mit 11 Sitzen neu zu besetzen sind. Namentlich sind dies
a.
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung,
Personal und Verwaltungsreform
b.
Ausschuss für Hochbau- und
Energiesparmaßnahmen
c.
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
d.
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft,
Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
e.
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und
Sport
f.
Ausschuss für Umweltschutz,
Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
g.
Feuer- und Katastrophenschutz
h.
Werks- und Straßenbauausschuss
i.
Schulausschuss
3.
Die Sitzverteilung gem. § 47 Abs. (2) NLO
wird gem. § 47 Abs. (5) NLO für vorstehende Ausschüsse wie folgt festgestellt:
6 Sitze GRUPPE
4 Sitze SPD
1 Sitz GRÜNE
Es wird festgestellt, dass damit die SPD-Fraktion in den unter
2. aufgelisteten Ausschüssen einen Sitz verliert, dass das Grundmandat für die
GRÜNE-Fraktion entfällt und die Anzahl der GRUPPEN-Sitze unverändert bleibt.
4.
Die namentliche Besetzung der Ausschüsse
wird mit den von SPD und GRÜNE-Fraktion bekannt zu gebenden Änderungen
entsprechend der derzeitigen Besetzung
festgestellt (Anlage: Auszug aus der Ausschussliste) festgestellt.
Dieses Verfahren stützt sich auf § 47 Abs. (9) NLO wonach ein
Ausschuss neu besetzt werden muss, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr
dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen des Kreistages entspricht
und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird.
Nach § 47 Abs. (8) Satz 2 NLO a.F. musste ein Ausschuss neu
gebildet werden, wenn sich das Verhältnis der Stärke der Fraktionen und
Gruppen des Kreistages verändert hat, seine Zusammensetzung dem nicht
entspricht und ein Antrag auf Neubildung gestellt wird. D.h., gesetzlich
wird nicht mehr eine Neubildung gefordert, sondern lediglich eine Neubesetzung.