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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/167  

Betreff: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2004, Entlastung der Werksleitung sowie Gewinnverwendung des in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzgewinns.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:S
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
30.08.2005 
Werks- und Straßenbauausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag
12.09.2005 
Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005) ungeändert beschlossen   
10.10.2005 
Kreistag (Fortsetzung vom 12.09.05)      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlage:

Anlage:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2004

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.       Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2004 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt;

2.       die Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2004 wird beschlossen;

3.       der ausgewiesene Jahresgewinn 2004 in Höhe von 136.232,03€ wird an den Träger Landkreis Lüneburg ausgeschüttet.

Sachlage:

Sachlage:

Gemäß § 123 NGO ist der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Auf Vorschlag der Werksleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der Beauftragung der MIRA Audit AG als Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Auftrag zur Prüfung wurde am 26.01.2005 von der Werksleitung erteilt. Die Prüfung fand in der Zeit vom 13.06. bis 28.06.2005 statt.

Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 04.07.2005 ersichtlich. Der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg wurde am 15.07.2005 erteilt.

Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt.

Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Lorek, während der Sitzung zur Verfügung.

 

Gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Werksleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns zu beschließen.

Die Bilanz weist zum 31.12.2004 einen Bilanzgewinn in Höhe von 136.232,03€ aus.

 

Da die Eigenkapitalstruktur zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung als durchaus positiv zu betrachten ist, schlägt die Werksleitung vor, den kompletten Bilanzgewinn an den Träger Landkreis Lüneburg zur allgemeinen Konsolidierung der Kreisfinanzen auszuschütten.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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