Vorlage - 2005/163
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Beschlussvorschlag:
KTA Meyer und KTA Stebani beantragen
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag:
Auf dem Straßenabschnitt der B4 von
Melbeck bis Uelzen soll ein Nachtfahrverbot für schwere Lkw über 12 t
erlassen werden. Der Quellverkehr ist davon auszunehmen.
Begründung:
„Wie Verkehrszählungen belegen, hat sich der Lkw-Verkehr auf der
zweispurigen Bundesstraße 4 zwischen Melbeck und Uelzen – besonders nach
Einführung der Maut – in einem Ausmaß entwickelt, der weder den
Verkehrsteilnehmern noch den Anwohnern zugemutet werden kann. Erst in der
vergangenen Woche wurde in Kirchweyhe wieder ein Anwohner beim Überqueren der
Bundesstraße 4 auf dem Zebrastreifen von einem schweren Lastwagen getötet. Zurzeit
wird die B 4 – fünf Monate nach Einführung der Maut – täglich von 3.260 Lkw und
ca. 21.000 Personenfahrzeugen befahren. Tendenz: steigend.
Das Problem der Mautflüchtlinge auf Bundesstraßen ist
inzwischen auch im Bundesverkehrsministerium erkannt. Vom Verkehrsminister
Stolpe wurde daher den Kommunen (Landkreisen) empfohlen, von ihrer Kompetenz
Gebrauch zu machen (siehe LZ vom 23.05.2005 „Stolpe rät zu Straßensperrungen“)
und Nachtfahrverbote für schwere Lkw zu erlassen. Diese Maßnahme wird bereits
auf der B 9, auf einer Teilstrecke zwischen Mainz und Worms, erfolgreich
durchgeführt.“