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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/176  

Betreff: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.08.2005 (Eingang: 11.08.2005);
Haftungsfonds für den Rückbau von Biogasanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Beteiligt:Umwelt
Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
29.08.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
12.09.2005 
Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005) ungeändert beschlossen   
10.10.2005 
Kreistag (Fortsetzung vom 12.09.05)      
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
15.11.2005 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
28.02.2006 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:

„Der Landkreis Lüneburg ist grundsätzlich bereit, einen Haftungsfonds für den Rückbau von Biogasanlagen aufzulegen. Die Kreisverwaltung wird deshalb beauftragt, entsprechende Gespräche mit dem Nds. Landvolk – Kreisverband Lüneburg – zur Abklärung einer entsprechenden Vereinbarung aufzunehmen.“

Begründung:

Begründung:

 

„Im Landkreis Lüneburg entstehen immer mehr Biogasanlagen. Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass Biogasanlagen im Außenbereich nach der dauerhaften Aufgabe der zulässigen Nutzung zu beseitigen sind und der Boden zu entsiegeln ist. Diesen Rückbau gilt es abzusichern.

 

Der Landkreis und das Lüchow-Dannenberger Landvolk haben deshalb vereinbart, einen Haftungsfonds für den Rückbau von Biogasanlagen aufzulegen. Betreiber von Biogasanlagen müssen künftig in diesen Fonds einzahlen, um so die finanziellen Risiken und Verpflichtungen für Landkreis und Betreiber zu minimieren. Der Landkreis Lüneburg sollte dem Lüchow-Dannenberger Beispiel folgen.“

 

Ergänzender Sachverhalt: Stand 27.10.2005

 

Beigefügt ist die Vereinbarung zwischen dem Landvolkverband und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg. Nach Aussage des Kreisverbandes Lüneburg gibt es zurzeit keine Landwirte, die an einer Beteiligung am Haftungsfonds Interesse hätten.

 

Ergänzender Sachverhalt: Stand 24.01.2006

 

In der nachstehenden Tabelle sind diejenigen Biogasanlagen aufgeführt, bei denen die Sicherung eines eventuellen Rückbaus durch eine Bürgschaft erforderlich ist. Die beiden Bauvorhaben, bei denen die Bürgschaft hinterlegt ist, wurden bereits begonnen. Für die bisher privilegierte Scharnebecker Anlage, die künftig nicht von einem Landwirt betrieben werden soll, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt. Eine Bürgschaft zugunsten des Landkreises Lüneburg wäre dann nicht mehr erforderlich.

 

 

 

 

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