Vorlage - 2005/176
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Anlage/n:
1
Beschlussvorschlag:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:
„Der Landkreis Lüneburg ist grundsätzlich
bereit, einen Haftungsfonds für den Rückbau von Biogasanlagen aufzulegen. Die
Kreisverwaltung wird deshalb beauftragt, entsprechende Gespräche mit dem Nds.
Landvolk – Kreisverband Lüneburg – zur Abklärung einer entsprechenden
Vereinbarung aufzunehmen.“
Begründung:
„Im Landkreis Lüneburg entstehen immer mehr Biogasanlagen. Das
Baugesetzbuch schreibt vor, dass Biogasanlagen im Außenbereich nach der
dauerhaften Aufgabe der zulässigen Nutzung zu beseitigen sind und der Boden zu
entsiegeln ist. Diesen Rückbau gilt es abzusichern.
Der Landkreis und das Lüchow-Dannenberger Landvolk haben
deshalb vereinbart, einen Haftungsfonds für den Rückbau von Biogasanlagen
aufzulegen. Betreiber von Biogasanlagen müssen künftig in diesen Fonds
einzahlen, um so die finanziellen Risiken und Verpflichtungen für Landkreis und
Betreiber zu minimieren. Der Landkreis Lüneburg sollte dem Lüchow-Dannenberger
Beispiel folgen.“
Ergänzender Sachverhalt: Stand 27.10.2005
Beigefügt ist die Vereinbarung zwischen dem Landvolkverband und
dem Landkreis Lüchow-Dannenberg. Nach Aussage des Kreisverbandes Lüneburg gibt
es zurzeit keine Landwirte, die an einer Beteiligung am Haftungsfonds Interesse
hätten.
Ergänzender Sachverhalt: Stand 24.01.2006
In der nachstehenden Tabelle sind diejenigen Biogasanlagen
aufgeführt, bei denen die Sicherung eines eventuellen Rückbaus durch eine
Bürgschaft erforderlich ist. Die beiden Bauvorhaben, bei denen die Bürgschaft
hinterlegt ist, wurden bereits begonnen. Für die bisher privilegierte
Scharnebecker Anlage, die künftig nicht von einem Landwirt betrieben werden
soll, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt. Eine Bürgschaft
zugunsten des Landkreises Lüneburg wäre dann nicht mehr erforderlich.