Auszug - Antrag der GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 28.01.2005 (Eingang: 31.01.2005); Bürgersolardächer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Staudte führt aus, dass seit Januar 2005 über den
Antrag diskutiert werde. Dieser habe sich im Laufe der Zeit ihrer Ansicht nach
negativ verändert. Sie beantrage daher, dass der letzte Satz sowie die
Formulierung „auf Nachfrage“ gestrichen werden. Ziel des Ursprungsantrages sei
es gewesen, dass der Landkreis Lüneburg kostenfrei Solardächer für die
Errichtung von Bürgersolaranlagen zur Verfügung stelle. Die Frage der
Kostenfreiheit sei nun strittig. Der Antrag solle daher in etwa in seine
Ursprungsform zurückfinden und der Landkreis kostenfrei Dächer zur Verfügung
stellen. Die finanziellen Auswirkungen für den Landkreis bzw. die Schulen seien
sehr gering. Allerdings könnten Investoren abgeschreckt werden. Hinsichtlich
der Wartung der Solaranlagen weise sie darauf hin, dass diese von regionalen
Handwerksbetrieben vorgenommen werden könnte. Dieses würde lokale Wirtschaft fördern.
Für KTA Nickel solle der Empfehlung des Kreisausschusses
vom 26.07.2005 gefolgt werden. Die Einrichtung von Solaranlagen könne nur auf
Nachfrage erfolgen und die Schulen sollten positiv beteiligt werden.
KTA Kamp führt aus, dass im Ausschuss für Hochbau
und Energiesparmaßnahmen zunächst Einvernehmen bestanden habe, dass 10 % des
Gewinnes an die Schule fließen sollen. Er führt aus, dass eine neue Anlage ca.
100.000 EUR kosten würde. Bei einem Betrag in Höhe von 5,50 EUR /kwP, der an
die jeweilige Schule gehe, sei von einer Summe in Höhe von 110,00 EUR jährlich
die Rede. Dies sei für die Investoren zumutbar.
Im Antrag sei, so KTA Graff nicht nur von Schulen,
sondern von allen kreiseigenen Gebäuden die Rede. Dazu gehören auch die Gebäude
der Kreisverwaltung. Fraglich sei, wer dann die 5,50 EUR / kwP gutgeschrieben bekäme.
Hierzu führt LR Fietz aus, dass voraussichtlich der Denkmalschutz
der Einrichtung einer Solaranlage auf dem Michaeliskloster nicht zustimmen werde.
Primär sollten die Dächer der Schulen in Betracht gezogen werden.
KTA Hoppe schlägt vor, den letzten Satz um „dem
jeweiligen Schulbudget bzw. dem Kreisbudget“ zu ergänzen. Zudem gebe es außer
dem Kreisgebäude und den Schulen noch weitere kreiseigene Gebäude.
KTA Fricke weist auf den Beschluss des
Kreisausschusses vom 26.07.05 hin. Dieser laute eindeutig „auf den kreiseigenen
Schulen“.
Abstimmung über den Änderungsantrag der GRÜNEN –
Kreistagsfraktion:
„Die Formulierung „auf Nachfrage“ im ersten Satz der
Beschlussvorlage sowie der letzte Satz werden gestrichen.“
Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt..
Abstimmungsergebnis: Ja–Stimmen: 3, Nein-Stimmen: 45
-35-
Beschluss:
Der Landkreis Lüneburg stellt interessierten Betreibern bzw.
Betreibergemeinschaften auf Nachfrage geeignete Dächer an den kreiseigenen
Schulen für die Montage von Solarstromanlagen (Photovoltaik) zur Verfügung. Mit
den Betreibern wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, in dem der Landkreis
neben anderen Regelungen von allen Kosten und Risiken freigestellt wird. Die
Betreiber verpflichten sich, auf eigene Kosten eine Informationstafel mit den
relevanten Leistungsdaten für den Schulunterricht zu installieren und zusammen mit
der Solarstromanlage in Betrieb zu nehmen. Mit den Betreibern der
Solarstromanlagen wird daneben eine feste Ertragsbeteiligung in Höhe von
jährlich 5,50 € / kWp Leistung vereinbart, die unmittelbar dem jeweiligen
Schulbudget zufließt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig