Vorlage - 2005/181
|
|
Anlage/n:
1
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag benennt eine ihm geeignet
erscheinende Person für den Wahlvorschlag sowie eine Ersatzperson.
Sachlage:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des
Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) beim Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg endet mit Ablauf des 09. Juni 2006.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden durch einen
vom Niedersächsischen Landtag bestellten Wahlausschuss für die Amtszeit vom 10.
Juni 2006 bis zum 09. Juni 2011 gewählt.
Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise. Der Landkreis
Lüneburg wurde am 03.08.2005 vom Präsidenten des Niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichtes aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2005 einen
Wahlvorschlag zu übersenden und dabei eine Person zu benennen. Der
Wahlvorschlag ist vom Kreistag mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln
seiner gesetzlichen Mitglieder zu beschließen.
Dabei ist darauf zu achten, dass nur eine Bewerberin/ein
Bewerber vorgeschlagen wird, die bzw. der den Vorschriften der §§ 20 – 23
Verwaltungsgerichtsordnung (siehe Anlage) genügt und bereit ist, das Amt
wahrzunehmen. Sie/Er muss außerdem nach § 139 Abs. 3 des
Flurbereinigungsgesetzes Inhaber/-in eines landwirtschaftlichen Betriebes sein
und besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben.
Obwohl gegen die Wahl einer Altenteilerin/eines Altenteilers
nach dem Wortlaut des § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz („Inhaber eines
landwirtschaftlichen Betriebes“) keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wird
seitens des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes gebeten,
wegen der Dauer der Amtszeit nach Möglichkeit davon abzusehen, eine
Altenteilerin/einen Altenteiler vorzuschlagen.
In dem bisherigen Senat für Flurbereinigung ist keine
Landwirtin/kein Landwirt aus dem Landkreis Lüneburg als ehrenamtliche
Richterin/ehrenamtlicher Richter vertreten.
In Absprache mit dem niedersächsischen Landvolk werden von der
Verwaltung folgende geeignete Landwirte vorgeschlagen:
1. Alfred Drewes, Westergellersen
2. Klaus Köhler, Reppenstedt-Dachtmissen
3. Klaus-Hinrich Augustin, Siecke
4. Henner Jacobs, Buendorf
5. Jörn Hedder, Amgelinghausen
Es steht dem Kreistag frei, auch eine andere Person zu
benennen.
Ergänzende Sachlage vom 23.08.2005:
Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Nachtrag vom 15.08.2005
mitgeteilt, dass der Wahlvorschlag vom Kreistag des Landkreises Lüneburg mit
Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens
jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu beschließen
ist.