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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/181  

Betreff: Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Flurbereinigungsgericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Eckhard StegenAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
29.08.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
12.09.2005 
Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005) ungeändert beschlossen   
10.10.2005 
Kreistag (Fortsetzung vom 12.09.05)      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag benennt eine ihm geeignet erscheinende Person für den Wahlvorschlag sowie eine Ersatzperson.

Sachlage:

Sachlage:

 

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg endet mit Ablauf des 09. Juni 2006.

 

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden durch einen vom Niedersächsischen Landtag bestellten Wahlausschuss für die Amtszeit vom 10. Juni 2006 bis zum 09. Juni 2011 gewählt.

 

Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise. Der Landkreis Lüneburg wurde am 03.08.2005 vom Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2005 einen Wahlvorschlag zu übersenden und dabei eine Person zu benennen. Der Wahlvorschlag ist vom Kreistag mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln seiner gesetzlichen Mitglieder zu beschließen.

 

Dabei ist darauf zu achten, dass nur eine Bewerberin/ein Bewerber vorgeschlagen wird, die bzw. der den Vorschriften der §§ 20 – 23 Verwaltungsgerichtsordnung (siehe Anlage) genügt und bereit ist, das Amt wahrzunehmen. Sie/Er muss außerdem nach § 139 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes Inhaber/-in eines landwirtschaftlichen Betriebes sein und besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben.

 

Obwohl gegen die Wahl einer Altenteilerin/eines Altenteilers nach dem Wortlaut des § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz („Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes“) keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wird seitens des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes gebeten, wegen der Dauer der Amtszeit nach Möglichkeit davon abzusehen, eine Altenteilerin/einen Altenteiler vorzuschlagen.

 

In dem bisherigen Senat für Flurbereinigung ist keine Landwirtin/kein Landwirt aus dem Landkreis Lüneburg als ehrenamtliche Richterin/ehrenamtlicher Richter vertreten.

 

In Absprache mit dem niedersächsischen Landvolk werden von der Verwaltung folgende geeignete Landwirte vorgeschlagen:

 

1. Alfred Drewes, Westergellersen

2. Klaus Köhler, Reppenstedt-Dachtmissen

3. Klaus-Hinrich Augustin, Siecke

4. Henner Jacobs, Buendorf

5. Jörn Hedder, Amgelinghausen

 

Es steht dem Kreistag frei, auch eine andere Person zu benennen.

 

Ergänzende Sachlage vom 23.08.2005:

 

Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Nachtrag vom 15.08.2005 mitgeteilt, dass der Wahlvorschlag vom Kreistag des Landkreises Lüneburg mit Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu beschließen ist.

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