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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der GRUPPE vom 31.07.2005 (Eingang 02.08.2005); Sozialämter Stadt und Landkreis Lüneburg, Anpassung des "Lüneburg - Vertrages"  

Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005)
TOP: Ö 17
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.09.2005    
Zeit: 14:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
2005/172 Antrag der GRUPPE vom 31.07.2005 (Eingang 02.08.2005);
Sozialämter Stadt und Landkreis Lüneburg, Anpassung des "Lüneburg - Vertrages"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KTA Kaidas sagt, dass die GRUPPE es für unbedingt erforderlich halte, die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Landkreis Lüneburg im Sozialbereich wesentlich effektiver zu gestalten. Es sei daher bereits seit langem das Ziel und auch Forderung des Bundes der Steuerzahler, die beiden Sozialämter zusammenzulegen. Dabei gehe es um Effizienz und Kosteneinsparungen. KTA Kaidas halte es für unbedingt erforderlich, dass die Verwaltung Gespräche aufnimmt und das angesprochene Ziel verfolgt, um durch die Zusammenlegung die Kosten im Sozialbereich zu senken, um wieder mehr für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis tun zu können.

 

KTA Dörbaum sagt, die SPD-Kreistagsfraktion habe ganz bewusst den Änderungsantrag vorgelegt, um das Ergebnis offen zu diskutieren. Es könne nicht von vornherein eine nicht sachgerechte Entscheidung getroffen werden. Bereits im Vorwege sei sehr sorgfältig zu prüfen. Es sei bekannt, dass eine Arbeitsgruppe bestehend aus Stadt und Landkreis ein umfangreiches Papier mit einem Resümee vorgelegt habe. Der vorliegende Entscheidungsvorschlag sei nicht sachgerecht. Nach dem vorliegenden Resümee könne max. ein Betrag in Höhe von 300.000 EUR eingespart werden. Sollte dieses der Fall sein und die Zusammenlegung der Sozialräume in der Stadt Lüneburg auf den Prüfstand gestellt werden, sei dieses eine negative Voraussetzung für eine solche Überprüfung. Er bitte daher dem Änderungsantrag der SPD zuzustimmen und eine ergebnisoffene Diskussion anzuregen. Auch dem Vorschlag der Grünen-Kreistagsfraktion, dieses in den Sozialausschüssen von Stadt und Landkreis darzustellen, könne er folgen. Dann könne die notwendige Transparenz und die Vor- und Nachteile aufgezeigt werden. KTA Dörbaum sagt weiter, dass die Zusammenlegung von Jugend- und Sozialhilfe in der Stadt Lüneburg nach dem Ramboll – Gutachten sehr gute Ergebnisse aufgezeigt habe. Das Gutachten wurde in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lüneburg erstellt. Zudem sei bekannt, dass finanziell gesehen in der Stadt Lüneburg sehr gute Ergebnisse erzielt wurden. Die Jahresrechnung 2004 habe Einsparungen in Höhe von 2,5 Millionen EUR aufgeführt.. Die Stadt Lüneburg sei daher auf dem richtigen Wege. Das Sparziel könne auch anderweitig erreicht werden, dazu brauche es keine Zusammenlegung der beiden Sozialämter.

 

KTA Staudte sagt, eine inhaltliche Diskussion sei am Ehesten in einer gemeinsamen Sitzung der Sozialausschüsse zu erwarten.

 

Die Sozial- und Jugendhilfe sei in der Stadt Lüneburg vernetzt und auf die jeweiligen Standorte bezogen, so KTA Nahrstedt. Dieses sei nicht nur zur Kostensenkung eingerichtet worden, sondern auch um eine hohe Bürgernähe zu erzielen. Durch eine unüberlegte Zusammenlegung werde ein seit langer Zeit gut funktionierendes Jugend- und Sozialhilfesystem zerschlagen. Er schlage daher vor, die Anträge bis zum nächsten Kreistag ruhen zu lassen. Bis dahin sollten zunächst die beiden Sozialausschüsse zu Beratung zusammenkommen.

 

EKR Dr. Porwol sei der Ansicht, dass man schon im Oktober / November 2004 in diesem Punkt weiter gewesen sei. So hätten bereits Gespräche mit der Stadt Lüneburg mit dem Ziel einer Zusammenlegung der beiden Sozialämter stattgefunden. Von diesem Ziel sei man inzwischen wieder sehr weit entfernt. Allerdings sei hinreichend bekannt, dass der Lüneburg – Vertrag an die neue sozialrechtliche Situation nach Hartz IV angepasst werden müsse. Es müssten daher entsprechende Konsequenzen gezogen werden. So müssten die finanziellen Verflechtungen deutlich aufgezeigt werden. EKR Dr. Porwol sagt, er könnte sich dem Antrag der SPD dahingehend anschließen „Stichwort Zusammenlegung der Sozialämter“ zu streichen. Dieses sei allerdings nur ein mögliches Ziel der Diskussion. Die Anpassung des Lüneburg – Vertrages müsse erfolgen. Eine gemeinsame Sitzung der Sozialausschüsse würde nach seiner Sicht dazu allerdings nicht weiterhelfen. Bereits im vergangenen Jahr habe eine gemeinsame verwaltungsinterne Arbeitsgruppe die bekannten Zahlen, Daten, Fakten erarbeitet. Egal wie die Entscheidung ausfalle, es werde auf jeden Fall ein mit der Stadt gemeinsam erarbeitetes abgestimmtes Berichts- und Kennzahlwesen benötigt. Dies sei derzeit auch bei der Aufstellung des Haushaltsplanes erkennbar.

 

KTA Nahrstedt schlage vor, die Anträge auf den nächsten Kreistag am 14.11.2005 zu verschieben. In der Zwischenzeit könne die Verwaltung eine gemeinsame Sitzung der Sozialausschüsse vereinbaren.

 

KTA Kaidas sagt, dass man bereits im Zeitverzug sei und daher keine weitere Schiebung vorgenommen werden solle. Entscheidend bei dem Antrag sei, die Regelung der Finanzbeziehungen im Sozialbereich und den anderen Teilbereichen zu überprüfen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Ziel müsse zunächst sein, die Kosten zu minimieren und die Verwaltung zu beauftragen, Verhandlungen mit dem Ziel einer Modifizierung des Finanzvertrages aufzunehmen.

 

KTA Dörbaum schlage vor, bei der zeitlichen Komponente die Formulierung „soweit erforderlich“ einzufügen. Das andere sei die zeitnahe Anpassung des Vertrages, was jedoch eine bereits gegebene Vertragssituation sei. Ziel könne nur die Effektivität und die wirtschaftlich günstigste Lösung, nicht aber die Zusammenlegung sein.

 

Wenn es bei den Verhandlungen zwischen den beiden Verwaltungen bleibe, halte KTA Staudte das Ergebnis einer Zusammenlegung für eher unwahrscheinlich. Dieses könne nur mit dem Rückhalt des gesamten politischen Raumes erfolgen.

 

Laut KTA Meißner habe EKR Dr. Porwol mit seinen Ausführungen den Eindruck erweckt, dass heute ein Abschluss gefunden werden müsse. KTA Meißner sagt, er habe sich erstmalig mit dem von KTA Dörbaum angesprochenen Gutachten und dem Vorschlag einer gemeinsamen Sitzung der Sozialausschüsse befasst. In dem Gutachten seien Sinn und Zweck, aber auch die Probleme, die eine Zusammenlegung mit sich führen würde, aufgeführt. Dieses sei abzuwägen. Die Stadt habe erhebliche Bedenken hinsichtlich einer Zusammenlegung geäußert, da dieses nicht den Erfolg von Kosteneinsparung, sondern zusätzliche Kosten bedeuten würde. Die Stadt würde ohnehin zu wenig Kosten im Sozial- und Jugendhilfebereich erstattet bekommen. Der Eindruck, das Geld eingespart werden könne, sei nicht richtig. Die Stadt habe ein berechtigtes Interesse daran, dass der Kostenfaktor ordnungsgemäß überprüft werde, da sie durch die Kreisumlage an den Kosten beteiligt werde.

 

LR Fietz sagt, dass die Verwaltungen eigentlich schon weiter waren. Unter Beteiligung beider Verwaltungen sei berechnet worden lassen, dass durch eine Zusammenlegung ca. 360.000 EUR eingespart werden könnten. Die von Herrn Meißner angesprochene Problematik stimme nicht. LR Fietz erinnere an verschiedene Haushaltsplangenehmigungen, die zum Inhalt gehabt hätten, dass zur Kostenminimierung darüber nachgedacht und konstruktiv angestrebt werden müsse, dass die Sozialämter von Stadt und Landkreis zusammengelegt werden. Bisher sei dieses an nicht vorhandenen Räumlichkeiten für die Unterbringung der städtischen Kollegen gescheitert. Durch die Einführung von Hartz IV habe sich jetzt ein verändertes Aufgabenspektrum ergeben. Der Frage nach einer Zusammenlegung der Sozialämter müsse nun viel konkreter nachgegangen werden. Weiter sagt LR Fietz, dass der von KTA Dörbaum vorgetragene Aspekt, dass beispielsweise die Zusammenführung der Sozial- und Jugendhilfe in der Stadt zerschlagen werden solle, nicht richtig sei. Man wäre schlecht beraten, wenn man die Möglichkeit etwas miteinander auszuarbeiten, dass das was gut sei auch bleibe, nicht zu nutzen. Allerdings sei für ihn fraglich, was in einer gemeinsamen Sozialausschusssitzung besprochen werden solle. LR Fietz sagt, dass für ihn der richtige Weg eine Zusammenlegung der Sozialämter sei, damit dieses an einer Stelle effizient und wirtschaft geregelt werden könne.

 

Laut KTA Schurreit sei es bisher über die Verhandlungen der Verwaltungen nicht gelungen, ein einheitliches schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen. Er schlage daher vor, dem Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion zu folgen.

 

Aus der Vorlage seien die Vor- und Nachteile aus Sicht des Landkreises ersichtlich, so KTA Nahrstedt. Ihm liege allerdings auch eine Vorlage der Stadt vor, in der die Vor- und Nachteile seitens der Stadt aufgeführt seien. Diese liege bisher nur allen Stadtratsmitgliedern vor. KTA Nahrstedt sagt, er wolle den gleichen Informationsstand wie die städtischen Kollegen und der könne nur erreicht werden, wenn sich die beiden Ausschüsse zusammensetzen würden.

 

Vors. Schulze stellt fest, dass drei Anträge zur Abstimmung vorliegen. Er lässt zunächst über den weitergehenden Antrag abstimmen. Es wird mit Stimmenmehrheit festgestellt, dass der weitergehende Antrag der der Gruppe sei. Vors. Schulze lässt nun über den Antrag der Gruppe abstimmen (siehe unter Beschluss). Anschließend wird über die beiden Anträge der SPD und der Grünen-Kreistagsfraktion abgestimmt. Diese werden jeweils mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

-5-

Beschluss:

Beschluss:

 „Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Ziel einer zeitnahen Anpassung des Vertrages an die aktuellen Gegebenheiten im Bereich Sozialhilfe aufzunehmen. Vorrangiges Ziel ist es, die Kosten der Sozialhilfe durch effizientere Verwaltungsstrukturen und gleichmäßige Anwendung einheitlicher Standards in diesem Bereich zu reduzieren – Stichwort: Zusammenlegung der Sozialämter-. Die Regelungen der Finanzbeziehungen im Sozialbereich, sowie in anderen Teilbereichen sollen überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.“

Abstimmungsergebnis: Ja – Stimmen: 27, Nein – Stimmen: 19, Enthaltungen: 2

Abstimmungsergebnis: Ja – Stimmen: 27, Nein – Stimmen: 19, Enthaltungen: 2

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