Auszug - Antrag der GRUPPE vom 31.07.2005 (Eingang 02.08.2005); Sozialämter Stadt und Landkreis Lüneburg, Anpassung des "Lüneburg - Vertrages"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Kaidas sagt, dass die GRUPPE es für unbedingt
erforderlich halte, die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Landkreis
Lüneburg im Sozialbereich wesentlich effektiver zu gestalten. Es sei daher
bereits seit langem das Ziel und auch Forderung des Bundes der Steuerzahler,
die beiden Sozialämter zusammenzulegen. Dabei gehe es um Effizienz und
Kosteneinsparungen. KTA Kaidas halte es für unbedingt erforderlich, dass die
Verwaltung Gespräche aufnimmt und das angesprochene Ziel verfolgt, um durch die
Zusammenlegung die Kosten im Sozialbereich zu senken, um wieder mehr für das
Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis tun zu können.
KTA Dörbaum sagt, die SPD-Kreistagsfraktion habe ganz
bewusst den Änderungsantrag vorgelegt, um das Ergebnis offen zu diskutieren. Es
könne nicht von vornherein eine nicht sachgerechte Entscheidung getroffen
werden. Bereits im Vorwege sei sehr sorgfältig zu prüfen. Es sei bekannt, dass
eine Arbeitsgruppe bestehend aus Stadt und Landkreis ein umfangreiches Papier
mit einem Resümee vorgelegt habe. Der vorliegende Entscheidungsvorschlag sei
nicht sachgerecht. Nach dem vorliegenden Resümee könne max. ein Betrag in Höhe
von 300.000 EUR eingespart werden. Sollte dieses der Fall sein und die
Zusammenlegung der Sozialräume in der Stadt Lüneburg auf den Prüfstand gestellt
werden, sei dieses eine negative Voraussetzung für eine solche Überprüfung. Er
bitte daher dem Änderungsantrag der SPD zuzustimmen und eine ergebnisoffene
Diskussion anzuregen. Auch dem Vorschlag der Grünen-Kreistagsfraktion, dieses
in den Sozialausschüssen von Stadt und Landkreis darzustellen, könne er folgen.
Dann könne die notwendige Transparenz und die Vor- und Nachteile aufgezeigt
werden. KTA Dörbaum sagt weiter, dass die Zusammenlegung von Jugend- und
Sozialhilfe in der Stadt Lüneburg nach dem Ramboll – Gutachten sehr gute
Ergebnisse aufgezeigt habe. Das Gutachten wurde in Zusammenarbeit mit dem
Landkreis Lüneburg erstellt. Zudem sei bekannt, dass finanziell gesehen in der
Stadt Lüneburg sehr gute Ergebnisse erzielt wurden. Die Jahresrechnung 2004 habe
Einsparungen in Höhe von 2,5 Millionen EUR aufgeführt.. Die Stadt Lüneburg sei
daher auf dem richtigen Wege. Das Sparziel könne auch anderweitig erreicht
werden, dazu brauche es keine Zusammenlegung der beiden Sozialämter.
KTA Staudte sagt, eine inhaltliche Diskussion sei am
Ehesten in einer gemeinsamen Sitzung der Sozialausschüsse zu erwarten.
Die Sozial- und Jugendhilfe sei in der Stadt Lüneburg vernetzt
und auf die jeweiligen Standorte bezogen, so KTA Nahrstedt. Dieses sei nicht
nur zur Kostensenkung eingerichtet worden, sondern auch um eine hohe Bürgernähe
zu erzielen. Durch eine unüberlegte Zusammenlegung werde ein seit langer Zeit
gut funktionierendes Jugend- und Sozialhilfesystem zerschlagen. Er schlage
daher vor, die Anträge bis zum nächsten Kreistag ruhen zu lassen. Bis dahin sollten
zunächst die beiden Sozialausschüsse zu Beratung zusammenkommen.
EKR Dr. Porwol sei der Ansicht, dass man schon im
Oktober / November 2004 in diesem Punkt weiter gewesen sei. So hätten bereits
Gespräche mit der Stadt Lüneburg mit dem Ziel einer Zusammenlegung der beiden
Sozialämter stattgefunden. Von diesem Ziel sei man inzwischen wieder sehr weit
entfernt. Allerdings sei hinreichend bekannt, dass der Lüneburg – Vertrag an
die neue sozialrechtliche Situation nach Hartz IV angepasst werden müsse. Es
müssten daher entsprechende Konsequenzen gezogen werden. So müssten die
finanziellen Verflechtungen deutlich aufgezeigt werden. EKR Dr. Porwol sagt, er
könnte sich dem Antrag der SPD dahingehend anschließen „Stichwort
Zusammenlegung der Sozialämter“ zu streichen. Dieses sei allerdings nur ein
mögliches Ziel der Diskussion. Die Anpassung des Lüneburg – Vertrages müsse
erfolgen. Eine gemeinsame Sitzung der Sozialausschüsse würde nach seiner Sicht
dazu allerdings nicht weiterhelfen. Bereits im vergangenen Jahr habe eine gemeinsame
verwaltungsinterne Arbeitsgruppe die bekannten Zahlen, Daten, Fakten
erarbeitet. Egal wie die Entscheidung ausfalle, es werde auf jeden Fall ein mit
der Stadt gemeinsam erarbeitetes abgestimmtes Berichts- und Kennzahlwesen
benötigt. Dies sei derzeit auch bei der Aufstellung des Haushaltsplanes
erkennbar.
KTA Nahrstedt schlage vor, die Anträge auf den nächsten
Kreistag am 14.11.2005 zu verschieben. In der Zwischenzeit könne die Verwaltung
eine gemeinsame Sitzung der Sozialausschüsse vereinbaren.
KTA Kaidas sagt, dass man bereits im Zeitverzug sei
und daher keine weitere Schiebung vorgenommen werden solle. Entscheidend bei
dem Antrag sei, die Regelung der Finanzbeziehungen im Sozialbereich und den
anderen Teilbereichen zu überprüfen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Ziel müsse zunächst sein, die Kosten zu minimieren und die Verwaltung zu beauftragen,
Verhandlungen mit dem Ziel einer Modifizierung des Finanzvertrages aufzunehmen.
KTA Dörbaum schlage vor, bei der zeitlichen
Komponente die Formulierung „soweit erforderlich“ einzufügen. Das andere sei
die zeitnahe Anpassung des Vertrages, was jedoch eine bereits gegebene
Vertragssituation sei. Ziel könne nur die Effektivität und die wirtschaftlich
günstigste Lösung, nicht aber die Zusammenlegung sein.
Wenn es bei den Verhandlungen zwischen den beiden Verwaltungen
bleibe, halte KTA Staudte das Ergebnis einer Zusammenlegung für eher
unwahrscheinlich. Dieses könne nur mit dem Rückhalt des gesamten politischen
Raumes erfolgen.
Laut KTA Meißner habe EKR Dr. Porwol mit seinen
Ausführungen den Eindruck erweckt, dass heute ein Abschluss gefunden werden
müsse. KTA Meißner sagt, er habe sich erstmalig mit dem von KTA Dörbaum
angesprochenen Gutachten und dem Vorschlag einer gemeinsamen Sitzung der
Sozialausschüsse befasst. In dem Gutachten seien Sinn und Zweck, aber auch die
Probleme, die eine Zusammenlegung mit sich führen würde, aufgeführt. Dieses sei
abzuwägen. Die Stadt habe erhebliche Bedenken hinsichtlich einer Zusammenlegung
geäußert, da dieses nicht den Erfolg von Kosteneinsparung, sondern zusätzliche
Kosten bedeuten würde. Die Stadt würde ohnehin zu wenig Kosten im Sozial- und
Jugendhilfebereich erstattet bekommen. Der Eindruck, das Geld eingespart werden
könne, sei nicht richtig. Die Stadt habe ein berechtigtes Interesse daran, dass
der Kostenfaktor ordnungsgemäß überprüft werde, da sie durch die Kreisumlage an
den Kosten beteiligt werde.
LR Fietz sagt, dass die Verwaltungen eigentlich schon
weiter waren. Unter Beteiligung beider Verwaltungen sei berechnet worden
lassen, dass durch eine Zusammenlegung ca. 360.000 EUR eingespart werden könnten.
Die von Herrn Meißner angesprochene Problematik stimme nicht. LR Fietz erinnere
an verschiedene Haushaltsplangenehmigungen, die zum Inhalt gehabt hätten, dass
zur Kostenminimierung darüber nachgedacht und konstruktiv angestrebt werden
müsse, dass die Sozialämter von Stadt und Landkreis zusammengelegt werden. Bisher
sei dieses an nicht vorhandenen Räumlichkeiten für die Unterbringung der
städtischen Kollegen gescheitert. Durch die Einführung von Hartz IV habe sich
jetzt ein verändertes Aufgabenspektrum ergeben. Der Frage nach einer
Zusammenlegung der Sozialämter müsse nun viel konkreter nachgegangen werden.
Weiter sagt LR Fietz, dass der von KTA Dörbaum vorgetragene Aspekt, dass
beispielsweise die Zusammenführung der Sozial- und Jugendhilfe in der Stadt
zerschlagen werden solle, nicht richtig sei. Man wäre schlecht beraten, wenn
man die Möglichkeit etwas miteinander auszuarbeiten, dass das was gut sei auch
bleibe, nicht zu nutzen. Allerdings sei für ihn fraglich, was in einer
gemeinsamen Sozialausschusssitzung besprochen werden solle. LR Fietz sagt, dass
für ihn der richtige Weg eine Zusammenlegung der Sozialämter sei, damit dieses
an einer Stelle effizient und wirtschaft geregelt werden könne.
Laut KTA Schurreit sei es bisher über die Verhandlungen
der Verwaltungen nicht gelungen, ein einheitliches schlüssiges Gesamtkonzept
vorzulegen. Er schlage daher vor, dem Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion zu
folgen.
Aus der Vorlage seien die Vor- und Nachteile aus Sicht des
Landkreises ersichtlich, so KTA Nahrstedt. Ihm liege allerdings auch
eine Vorlage der Stadt vor, in der die Vor- und Nachteile seitens der Stadt
aufgeführt seien. Diese liege bisher nur allen Stadtratsmitgliedern vor. KTA
Nahrstedt sagt, er wolle den gleichen Informationsstand wie die städtischen
Kollegen und der könne nur erreicht werden, wenn sich die beiden Ausschüsse
zusammensetzen würden.
Vors. Schulze stellt fest, dass drei Anträge zur
Abstimmung vorliegen. Er lässt zunächst über den weitergehenden Antrag
abstimmen. Es wird mit Stimmenmehrheit festgestellt, dass der weitergehende
Antrag der der Gruppe sei. Vors. Schulze lässt nun über den Antrag der Gruppe
abstimmen (siehe unter Beschluss). Anschließend wird über die beiden Anträge
der SPD und der Grünen-Kreistagsfraktion abgestimmt. Diese werden jeweils mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
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Beschluss:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Ziel einer zeitnahen
Anpassung des Vertrages an die aktuellen Gegebenheiten im Bereich Sozialhilfe
aufzunehmen. Vorrangiges Ziel ist es, die Kosten der Sozialhilfe durch
effizientere Verwaltungsstrukturen und gleichmäßige Anwendung einheitlicher
Standards in diesem Bereich zu reduzieren – Stichwort: Zusammenlegung der
Sozialämter-. Die Regelungen der Finanzbeziehungen im Sozialbereich, sowie in
anderen Teilbereichen sollen überprüft und den aktuellen Gegebenheiten
angepasst werden.“
Abstimmungsergebnis: Ja – Stimmen: 27, Nein – Stimmen: 19,
Enthaltungen: 2