Vorlage - 2005/172
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Beschlussvorschlag:
Die GRUPPE beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:
„Die Verwaltung wird beauftragt,
Verhandlungen mit dem Ziel einer zeitnahen Anpassung des Vertrages an die
aktuellen Gegebenheiten im Bereich Sozialhilfe aufzunehmen. Vorrangiges Ziel
ist es, die Kosten der Sozialhilfe durch effizientere Verwaltungsstrukturen und
gleichmäßige Anwendung einheitlicher Standards in diesem Bereich zu reduzieren
– Stichwort: Zusammenlegung der Sozialämter-. Die Regelungen der
Finanzbeziehungen im Sozialbereich, sowie in anderen Teilbereichen sollen
überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.“
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom 08.09.2005:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:
„Der in dem Beschlussvorschlag
eingeschobene Zwischensatz „Stichwort: Zusammenlegung der Sozialämter“ ist zu
streichen. Darüber hinaus ist der Beschlussvorschlag so zu ergänzen, dass die
Notwendigkeit einer Anpassung des „Lüneburg – Vertrages“ nicht von vornherein
unterstellt wird. Zur Klarstellung sollte in der ersten Zeile vor der
Formulierung „zeitnahen Anpassung“ eingefügt werden: „ – soweit erforderlich
-„.“
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom 12.09.2005:
Die GRÜNE-Kreistagsfraktion beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.09.2005:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen
mit der Stadt Lüneburg eine gemeinsame Sitzung der beiden Sozialausschüsse zu
dem Themenkomplex „Zusammenlegung der Sozialämter einzuberufen, in der die
Verwaltungen ihre unterschiedlichen – bisher nur schriftlich vorgelegten –
Sichtweisen darlegen.“
Sachlage:
„Der Kreistag stellt fest: U.a. durch die Hartz IV – Reform
haben sich die Verhältnisse, die bei Abschluss des sog. Lüneburg – Vertrages in
der zurzeit geltenden Fassung maßgeblich waren, im Bereich der Soziahilfe
wesentlich geändert. Eine Anpassung des Vertrages an die geänderten
Verhältnisse gemäß § 9 des Lüneburg – Vertrages ist – nicht zuletzt aus
finanziellen Gründen – erforderlich.“
Begründung der SPD-Kreistagsfraktion vom 08.09.2005:
„Mit dem eingeschobenen Zwischensatz erfolgt die Vorgabe, dass
die Zusammenlegung der Sozialämter Stadt und Landkreis Lüneburg wesentliches
Ziel der angestrebten Überprüfung ist. Die von einer Arbeitsgruppe – bestehend
aus Mitarbeitern der Stadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg – vorgelegten
Arbeitsergebnisse heben die Vor- und Nachteile der bestehenden getrennten
Aufgabenwahrnehmung hervor. Nach unserer Auffassung überwiegen die Vorteile für
einen Fortbestand der gegenwärtigen Organisation im Bereich Sozial- und
Jugendhilfe. Die angestrebte Überprüfung sollte insofern auf jeden Fall in
Bezug auf die Zusammenlegung der Sozialämter ergebnisoffen durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang steht auch die Frage einer ggf. notwendigen Anpassung
des „Lüneburg-Vertrages“. Dazu ist zunächst eine eingehende Prüfung
erforderlich.“