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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/182  

Betreff: Übernahme einer Bürgschaft für die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, BjörnAktenzeichen:10 20 57 03
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Hempelmann, Gülsün
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
29.08.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
12.09.2005 
Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005) ungeändert beschlossen   
10.10.2005 
Kreistag (Fortsetzung vom 12.09.05)      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

- keine -

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg übernimmt die Ausfallbürgschaft für ein von der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA) zu den für Kommunaldarlehen üblichen Bedingungen aufzunehmendes Darlehen in Höhe von insgesamt 3.199.600 Euro. 

 

Sachlage:

Sachlage:

Mit Vertrag vom 09.07.1981 zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg ist die Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA) gegründet worden. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 23.06.1994 entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 16.11.1993 geändert. Aufgabe der GfA ist die Abfallentsorgung in Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz) vom 27.08.1986 mit Ausnahme des Einsammelns und Beförderns, zwischenzeitlich neu gefasst durch § 1 des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994.

 

Die Investitionen der GfA müssen überwiegend durch Kredite finanziert werden, welche durch Ausfallbürgschaften der Gesellschafter, Stadt und Landkreis Lüneburg, abzusichern sind. Die erforderlichen Ausfallbürgschaften werden, soweit sie sich nicht auf Investitionen beziehen, die nur einen der beiden Gesellschafter betreffen, von Stadt und Landkreis Lüneburg zu jeweils 50 % übernommen.

 

Insgesamt hat der Landkreis für die GfA bis heute Bürgschaften in Höhe von 20.838.909,58 Euro übernommen. Hiervon wurden bereits Darlehen in Höhe von 1.457.181,86 € abgelöst und die Bürgschaftsurkunden an den Landkreis zurückgegeben. Es verbleiben somit offene Bürgschaften in Höhe von 19.381.727,72 Euro. Die Übernahme der  Bürgschaften wurde jeweils vom Kreistag beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

 

Mit Schreiben vom 12.07.2005 beantragt die GfA die Übernahme einer weiteren Ausfallbürgschaft in Höhe von 3.199.600 Euro. Diese Bürgschaft wird zur Absicherung von Darlehen zur Finanzierung der Erweiterung der Mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage (MBV) und für den Ausbau des 8. Bauabschnitts der Deponie benötigt. Für diese Maßnahmen sind nach den Investitionsplänen der GfA insgesamt Mittel in Höhe 8,857 Mio. Euro (davon 7,107 Mio. Euro für die Erweiterung der MBV und 1,750 Mio. Euro für den 8. Bauabschnitt) veranschlagt und vom Aufsichtsrat genehmigt worden.

 

Die Mittelbeschaffung für die Investitionsmaßnahmen erfolgte bisher ausschließlich im Rahmen der Innenfinanzierung. Da die Eigenmittel der GfA nunmehr fast erschöpft sind, muss die weitere Finanzierung über Darlehen erfolgen, die durch Bürgschaften abzusichern sind.

 

 

Die durch politischen Beschluss und Genehmigung der Kommunalaufsicht erteilten Ausfallbürgschaften sind erschöpft, so dass die Übernahme der von der GfA beantragten neuen Ausfallbürgschaft der Zustimmung des Kreistages und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.

 

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