Vorlage - 2005/182
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Anlage/n:
- keine -
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg übernimmt die
Ausfallbürgschaft für ein von der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA)
zu den für Kommunaldarlehen üblichen Bedingungen aufzunehmendes Darlehen in
Höhe von insgesamt 3.199.600 Euro.
Sachlage:
Mit Vertrag vom 09.07.1981 zwischen Stadt
und Landkreis Lüneburg ist die Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA)
gegründet worden. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 23.06.1994 entsprechend des
Kreistagsbeschlusses vom 16.11.1993 geändert. Aufgabe der GfA ist die
Abfallentsorgung in Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Vermeidung und
Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz) vom 27.08.1986 mit Ausnahme des
Einsammelns und Beförderns, zwischenzeitlich neu gefasst durch § 1 des
Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994.
Die Investitionen der GfA müssen
überwiegend durch Kredite finanziert werden, welche durch Ausfallbürgschaften
der Gesellschafter, Stadt und Landkreis Lüneburg, abzusichern sind. Die
erforderlichen Ausfallbürgschaften werden, soweit sie sich nicht auf
Investitionen beziehen, die nur einen der beiden Gesellschafter betreffen, von
Stadt und Landkreis Lüneburg zu jeweils 50 % übernommen.
Insgesamt hat der Landkreis für die GfA
bis heute Bürgschaften in Höhe von 20.838.909,58 Euro übernommen. Hiervon
wurden bereits Darlehen in Höhe von 1.457.181,86 € abgelöst und die
Bürgschaftsurkunden an den Landkreis zurückgegeben. Es verbleiben somit offene
Bürgschaften in Höhe von 19.381.727,72 Euro. Die Übernahme der Bürgschaften wurde jeweils vom Kreistag
beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt.
Mit Schreiben vom 12.07.2005 beantragt die
GfA die Übernahme einer weiteren Ausfallbürgschaft in Höhe von 3.199.600 Euro.
Diese Bürgschaft wird zur Absicherung von Darlehen zur Finanzierung der
Erweiterung der Mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage (MBV) und für den
Ausbau des 8. Bauabschnitts der Deponie benötigt. Für diese Maßnahmen sind nach
den Investitionsplänen der GfA insgesamt Mittel in Höhe 8,857 Mio. Euro (davon
7,107 Mio. Euro für die Erweiterung der MBV und 1,750 Mio. Euro für den 8.
Bauabschnitt) veranschlagt und vom Aufsichtsrat genehmigt worden.
Die Mittelbeschaffung für die
Investitionsmaßnahmen erfolgte bisher ausschließlich im Rahmen der
Innenfinanzierung. Da die Eigenmittel der GfA nunmehr fast erschöpft sind, muss
die weitere Finanzierung über Darlehen erfolgen, die durch Bürgschaften
abzusichern sind.
Die durch politischen Beschluss und
Genehmigung der Kommunalaufsicht erteilten Ausfallbürgschaften sind erschöpft,
so dass die Übernahme der von der GfA beantragten neuen Ausfallbürgschaft der
Zustimmung des Kreistages und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.