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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der GRÜNEN - Kreistagsfraktion vom 29.08.2005 (Eingang 29.08.2005); Umbesetzung der Ausschüsse und Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer  

Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005)
TOP: Ö 23
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.09.2005    
Zeit: 14:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
2005/191 Antrag der GRÜNEN - Kreistagsfraktion vom 29.08.2005 (Eingang 29.08.2005);
Neubesetzung der Ausschüsse nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Ruth,SigridAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ruth, Sigrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KTA Staudte sagt, sie beantrage auch weiterhin die sofortige Umbesetzung der Fachausschüsse nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. An der Rechtslage habe sich seit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg nichts geändert. Demnach müsse jetzt die Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Von der Landesregierung liege bisher nur eine Absichtserklärung in Form einer Pressemitteilung vor. Danach sei geplant, das Gesetz durch eine Übergangsregelung zu spezifizieren. Dieses könne aber keine Orientierungshilfe sein, sondern es müsse sich nach der heutigen Rechtslage gerichtet werden. Ferner gebe es einen Erlass, der zum Inhalt habe, dass Umbesetzungen, die vor dem 16.09. durchgeführt worden sind, Bestandsschutz haben sollen. Die Grüne-Kreistagsfraktion habe ihren Antrag am 29.08.2005 eingebracht. Nach Meinung von KTA Staudte könne Stichtag auch letztlich nur Tag der Antragstellung sein. Es sei zudem zu berücksichtigten, das der Antrag schon auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.09.2005 gestanden habe. Die Tatsache, dass aus Zeitgründen die Kreistagssitzung unterbrochen wurde, könne nicht zu Lasten der Grünen-Kreistagsfraktion gehen.

 

Laut KTA Dr. Scharf sei die Gesetzeslage eindeutig. So sei der Wille der Landesregierung bekannt, das Kommunalwahlgesetz zu ändern und wirksam mit Beginn der Kommunalwahlen 2006 werden zu lassen. Er könne nur appellieren, den Antrag zurückzuziehen, um eine erhebliche Unruhe kurz vor den Kommunalwahlen vorzubeugen. Er sagt, dass auch die Grünen im Lüneburger Stadtrat ihren Antrag zurückgezogen hätten.

 

KTA Nahrstedt sagt, dass der Landkreis Lüneburg mit Schreiben vom 28.09.2005 einen Erlass des Niedersächischen Ministeriums für Inneres und Sport bekommen habe. Darin heiße es: „In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport des Nds. Landtages haben die Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP heute die Eckpunkte eines Gesetzentwurfes konkretisiert, der für den Rest der laufenden Kommunalwahlperiode bis zum 31.10.2006 …. die Anwendung des D’Hondtschen Höchstzahlverfahren klarstellen soll. Darüber hinaus soll in dem Gesetzentwurf bestimmt werden, dass Ausschüsse, die in der Zeit vom 16.09.2005 bis Inkrafttreten dieses Gesetzes unter Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens Hare-Niemeyer neu gebildet oder neu besetzt worden sind, innerhalb von 6 Wochen nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes noch einmal und dann unter Anwendung des D’Hondtschen Höchstzahlverfahrens neu zu bilden und zu besetzen sind. Auf der Grundlage des Vorstehenden wird empfohlen, von der Neubildung oder Neubesetzung von Ausschüssen einschl. Verwaltungsausschüssen, Kreisausschüssen und Regierungsausschuss bis zum Inkrafttreten des angekündigten Gesetzes im November d.J. möglichst abzusehen. Eine derartige Neubildung oder Neubesetzung müsste innerhalb von sechs Wochen nach dem Inkrafttreten des angekündigten Gesetzes wieder rückgängig gemacht werden.“ KTA Nahrstedt sagt weiter, dass dieses eine zusätzliche Kreistagssitzung bedeuten würde. Weiter heiße es in dem Erlass „Die Empfehlung betrifft insbesondere diejenigen Fälle, in denen ein Antrag auf Neubildung oder Neubesetzung allein mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 22.04. begründet wird. … Die Landkreise werden gebeten, die übrigen kreisangehörigen Gemeinden von dem Inhalt dieses Erlasses in Kenntnis zu setzen.“ KTA Nahrstedt sagt, dass alle Landkreise dieses Schreiben am 28.09.2005 erhalten hätten. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, warum der Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion weiterhin auf der Tagesordnung stehe. Die Verwaltung hätte diesen Punkt absetzen müssen. Er hätte es zudem begrüßt, wenn allen Kreistagsabgeordneten das Schreiben vorab erhalten hätten. Irritationen hätten dann vermieden werden können.

 

KTA Schumann – Schilling bittet um Rechtsauskunft, wie jetzt mit dem Antrag umgegangen werden solle.

 

KTA Kaidas sagt, er habe bereits nach der letzten Kreistagssitzung in Bleckede KTA Staudte gebeten den Antrag zurückzuziehen, da eine Änderung in Vorbereitung sei, das Verfahren nach Hare-Niemeyer erst ab der neuen Legislaturperiode anzuwenden. Er habe ihr daher auch die angesprochene Pressemitteilung der CDU ins Fach gelegt. Allerdings habe zu diesem Zeitpunkt der von KTA Nahrstedt vorgetragene Gesetzestext noch nicht vorgelegen.

 

EKR Dr. Porwol erläutert nochmals den Sachverhalt: so habe das Innenministerium Ende August zwar gesagt, dass es eine Gesetzesänderung geben werde, aber für die Besetzung der Ausschüsse alles so zu belassen sei, wie bisher. Das Verwaltungsgericht Lüneburg habe in seiner Urteilsbegründung dargelegt, dass von einer Übergangsregelung oder einem Inkrafttreten keine Rede sei. Daher müsse eine Umbesetzung erfolgen. Am 29.08.2005 ging der Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion auf Umbesetzung der Ausschüsse ein. Am 12.09.2005 fand dann die Kreistagssitzung statt, die am heutigen Tage fortgesetzt werde. Er persönlich sei überzeugt, dass es auf das heutige Datum ankomme, da der Kreistag heute über den Antrag entscheide. Ferner müssten alle neuen Erkenntnisse die seit der Antragstellung in dem Verfahren eingeflossen sind, berücksichtigt werden. Heutige Sachlage sei, die Absicht der Landesregierung und des Landtages in der 45. Kalenderwoche das Gesetz dahingehend zu ändern, dass die Neubesetzung der Ausschüsse zum 01.11.2006 in Kraft tritt. Er gebe jedoch zu bedenken, dass dieses erst soweit sei, wenn der Landtag einen Beschluss gefasst habe. Die Rechtslage am heutigen Tage sei, dass er aus Sicht der Verwaltung sage, dass der Antrag der Grünen Recht und Gesetz sei und daher umgesetzt werden müsse. Entscheide die Landesregierung im November eine Übergangsregelung zu machen, müsse wieder umgebildet werden. Fraglich sei, wenn diese Absichtserklärung zumindest der großen Landtagsfraktionen und der Landesregierung so eindeutig sei, ob heute der Weg gegangen werden solle, um dann gegebenenfalls wieder umzubesetzen. Er betone aber nochmals, dass die Grüne-Kreistagsfraktion nach der derzeit geltenden Rechtslage einen Anspruch auf Umbesetzung hätte.

 

KTA Nahrstedt sagt, dass der Oberbürgermeister die Vorlage im Stadtrat nach eingehender Rechtsprüfung zurückgenommen habe. KTA Nahrstedt habe das Gefühl, dass der Landkreis keine Rechtsprüfung vorgenommen habe.

 

KTA Köne sagt, dass er auf eine Stimme im Ausschuss nicht verzichten könne. Das sei für seine Wählerinnen und Wähler nicht nachvollziehbar. Wäre über den Antrag in der letzten Kreistagssitzung entschieden worden, gebe es heute keine Debatte mehr.

 

KTA Blume sagt, dass zu prüfen sei, was das Gesetz heute, wo über den Antrag der Grünen zu entscheiden sei, vorsehe. Das Gesetz sei heute in der gleichen Fassung gültig, wie zu dem Zeitpunkt als das Verwaltungsgericht Lüneburg über den Sachverhalt in der Sache Winsen entschieden habe. Auch aus seiner Sicht habe die Grüne-Kreistagsfraktion einen Anspruch darauf, dass ihrem Antrag entsprechend stattgegeben wird. Die angesprochenen Erlasse, Empfehlungen und Begründungen der CDU und FDP–Fraktionen spielen keine Rolle, da sie eben nicht Recht und Gesetz seien. Für heute sei die Rechtslage eindeutig.

 

Für KTA Dörbaum sei bisher nicht beachtet worden, ob, wenn das Gesetz im November verabschiedet werde, dieses rückwirkend in Kraft trete oder nicht. Grundsätzlich sei eine rückwirkende Inkraftsetzung eines Gesetzes nicht möglich. Er sagt weiter, dass auch zu bedenken sei, dass bereits eine Gesetzesankündigung vorgenommen wurde. Demnach solle das Gesetz im November lauten: „… tritt rückwirkend in Kraft zum 16.09.2005.“ Dieses könne bedeuten, dass jeder der nach diesem Datum einen Ausschuss verändere, dieses dann wieder zurückdrehen müsse. Es bestehe aber ein Rechtsanspruch, den die Verwaltung umsetzen und vollziehen müsse. KTA Dörbaum schlage vor, dass die Verwaltung die Vorlage zurücknehmen und der Antrag in der nächsten Kreistagssitzung am 14.11.abschließend behandelt werde.

 

KTA Stebani sagt, dass früher Einvernehmen bestanden hätte, solche Vorlagen - mit einem absehbaren Zeithorizont - zurückzustellen.

 

Das Gesetz gebe einen bestimmten Rahmen für die Besetzung von Ausschüssen vor, so EKR Dr. Porwol. Die Feststellung der Verteilung der Ausschusssitze und die Feststellung der namentlichen Benennungen sei Angelegenheit des Kreistages. Nach der Nds. Landkreisordnung muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn u.a. ein Antrag auf Neubesetzung gestellt werde. Ein solcher Antrag auf Neubesetzung liege vor, die Verwaltung könne diesen nicht einfach von der Tagesordnung nehmen. Für ihn stelle sich die Frage, ob der Antrag nicht in der Kreistagssitzung am 14.11.2005, wenige Tage nach dem der Beschluss der Landesregierung gefasst wurde, behandelt werden könne. Dann seien auch Fristen und eventuelle Vertrauensschutzregelungen bekannt.

 

KTA Staudte sagt, ihr könne keiner garantieren, wie der Gesetzestext dann aussehe und welcher Termin dann in Bezug auf die Rückwirkung gelte.

 

EKR Dr. Porwol führt nochmals aus, dass am 14.11.2005 der Inhalt des Gesetzes definitiv bekannt sei. Hinsichtlich der Frage, ob sich für die Grüne-Kreistagsfraktion ein Nachteil ergebe, weil der Antrag nicht am 12.09.2005 behandelt worden sei, könne er nur sagen, dass dieses in jedem Falle gerichtlich geltend zu machen sei. Dieses sei unabhängig davon was der Landtag im November 2005 beschließen werde. Der Auffassung, dass gelten werde, was Ende August oder Anfang September 2005 war, könne er nicht folgen. Der Kreistag entscheide heute, am 10.10.2005. Alles andere könne man nur abwarten, bis der Landtag entschieden habe.

 

Für KTA Staudte spreche ferner nichts dagegen, wenn heute ein Beschluss gefasst werde, auch gleich zu benennen.

 

KTA Graff sagt, dass die Sitzung unterbrochen werden könne, damit die SPD benennen könne. Oder aber die SPD-Kreistagsfraktion zeige sich großzügig und verzichte freiwillig für den Rest der Wahlperiode auf jeweils einen Sitz. Dafür würde dann ein Mitglied der Grünen-Kreistagsfraktion gewählt.

 

KTA Wegner richtet sich an die Grüne-Kreistagsfraktion und sagt, dass diese einen Nachteil für sich sehen, wenn heute kein Beschluss gefasst werde. Er erinnere daran, dass ein Nachteil nicht deshalb entstehen könne, weil der Vorteil nur dadurch entstehe, dass jemand in Hannover einen Fehler gemacht habe. Dieses könne er nicht nachvollziehen. Wenn aber soweit gedacht werde, bittet er auch zu bedenken, dass ein Mitglied eines Ausschusses aufgrund dieses Vorganges sein Mandat im Ausschuss abgeben müsse und damit belastet sei. Unter Umständen könne dieser dann dagegen klagen, was ein Verfahren bedeute welches sich hinziehe und mit dem Ende der Wahlperiode alles hinfällig werde.

 

Für LR Fietz gebe es nach den Wortbeiträgen nun nur den Weg heute einen Beschluss zu fassen. Allerdings könne niemand die Fraktionen zwingen heute jemanden zu benennen. Diese könnte dann nur in der nächsten Kreistagssitzung am 14.11.2005 erfolgen. D.h. über den Antrag werde heute abgestimmt, die Umbesetzung erfolge am 14.11.2005.

 

 

-32-

Beschluss:

Beschluss:

  1. Dem Antrag auf Neubesetzung der Ausschüsse nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren wird stattgeben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung zum Kreistag am 14.11.2005 vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 19, Enthaltung: 1

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 19, Enthaltung: 1

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