Auszug - Antrag der GRÜNEN - Kreistagsfraktion vom 29.08.2005 (Eingang 29.08.2005); Umbesetzung der Ausschüsse und Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Staudte sagt, sie beantrage auch weiterhin die
sofortige Umbesetzung der Fachausschüsse nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. An
der Rechtslage habe sich seit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg
nichts geändert. Demnach müsse jetzt die Sitzverteilung nach dem
Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Von der Landesregierung liege bisher nur eine
Absichtserklärung in Form einer Pressemitteilung vor. Danach sei geplant, das
Gesetz durch eine Übergangsregelung zu spezifizieren. Dieses könne aber keine
Orientierungshilfe sein, sondern es müsse sich nach der heutigen Rechtslage
gerichtet werden. Ferner gebe es einen Erlass, der zum Inhalt habe, dass Umbesetzungen,
die vor dem 16.09. durchgeführt worden sind, Bestandsschutz haben sollen. Die Grüne-Kreistagsfraktion
habe ihren Antrag am 29.08.2005 eingebracht. Nach Meinung von KTA Staudte könne
Stichtag auch letztlich nur Tag der Antragstellung sein. Es sei zudem zu
berücksichtigten, das der Antrag schon auf der Tagesordnung der
Kreistagssitzung am 12.09.2005 gestanden habe. Die Tatsache, dass aus
Zeitgründen die Kreistagssitzung unterbrochen wurde, könne nicht zu Lasten der Grünen-Kreistagsfraktion
gehen.
Laut KTA Dr. Scharf sei die Gesetzeslage eindeutig. So
sei der Wille der Landesregierung bekannt, das Kommunalwahlgesetz zu ändern und
wirksam mit Beginn der Kommunalwahlen 2006 werden zu lassen. Er könne nur
appellieren, den Antrag zurückzuziehen, um eine erhebliche Unruhe kurz vor den
Kommunalwahlen vorzubeugen. Er sagt, dass auch die Grünen im Lüneburger
Stadtrat ihren Antrag zurückgezogen hätten.
KTA Nahrstedt sagt, dass der Landkreis Lüneburg mit Schreiben
vom 28.09.2005 einen Erlass des Niedersächischen Ministeriums für Inneres und
Sport bekommen habe. Darin heiße es: „In der Sitzung des Ausschusses für
Inneres und Sport des Nds. Landtages haben die Vertreter der
Koalitionsfraktionen von CDU und FDP heute die Eckpunkte eines Gesetzentwurfes
konkretisiert, der für den Rest der laufenden Kommunalwahlperiode bis zum
31.10.2006 …. die Anwendung des D’Hondtschen Höchstzahlverfahren klarstellen
soll. Darüber hinaus soll in dem Gesetzentwurf bestimmt werden, dass
Ausschüsse, die in der Zeit vom 16.09.2005 bis Inkrafttreten dieses Gesetzes
unter Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens Hare-Niemeyer neu gebildet oder
neu besetzt worden sind, innerhalb von 6 Wochen nach dem Inkrafttreten dieses
Gesetzes noch einmal und dann unter Anwendung des D’Hondtschen
Höchstzahlverfahrens neu zu bilden und zu besetzen sind. Auf der Grundlage des
Vorstehenden wird empfohlen, von der Neubildung oder Neubesetzung von
Ausschüssen einschl. Verwaltungsausschüssen, Kreisausschüssen und
Regierungsausschuss bis zum Inkrafttreten des angekündigten Gesetzes im
November d.J. möglichst abzusehen. Eine derartige Neubildung oder Neubesetzung
müsste innerhalb von sechs Wochen nach dem Inkrafttreten des angekündigten
Gesetzes wieder rückgängig gemacht werden.“ KTA Nahrstedt sagt weiter, dass dieses
eine zusätzliche Kreistagssitzung bedeuten würde. Weiter heiße es in dem Erlass
„Die Empfehlung betrifft insbesondere diejenigen Fälle, in denen ein Antrag auf
Neubildung oder Neubesetzung allein mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom
22.04. begründet wird. … Die Landkreise werden gebeten, die übrigen
kreisangehörigen Gemeinden von dem Inhalt dieses Erlasses in Kenntnis zu
setzen.“ KTA Nahrstedt sagt, dass alle Landkreise dieses Schreiben am 28.09.2005
erhalten hätten. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, warum der Antrag der
Grünen-Kreistagsfraktion weiterhin auf der Tagesordnung stehe. Die Verwaltung
hätte diesen Punkt absetzen müssen. Er hätte es zudem begrüßt, wenn allen
Kreistagsabgeordneten das Schreiben vorab erhalten hätten. Irritationen hätten
dann vermieden werden können.
KTA Schumann – Schilling bittet um Rechtsauskunft,
wie jetzt mit dem Antrag umgegangen werden solle.
KTA Kaidas sagt, er habe bereits nach der letzten
Kreistagssitzung in Bleckede KTA Staudte gebeten den Antrag zurückzuziehen, da
eine Änderung in Vorbereitung sei, das Verfahren nach Hare-Niemeyer erst ab der
neuen Legislaturperiode anzuwenden. Er habe ihr daher auch die angesprochene Pressemitteilung
der CDU ins Fach gelegt. Allerdings habe zu diesem Zeitpunkt der von KTA
Nahrstedt vorgetragene Gesetzestext noch nicht vorgelegen.
EKR Dr. Porwol erläutert nochmals den Sachverhalt: so
habe das Innenministerium Ende August zwar gesagt, dass es eine Gesetzesänderung
geben werde, aber für die Besetzung der Ausschüsse alles so zu belassen sei,
wie bisher. Das Verwaltungsgericht Lüneburg habe in seiner Urteilsbegründung
dargelegt, dass von einer Übergangsregelung oder einem Inkrafttreten keine Rede
sei. Daher müsse eine Umbesetzung erfolgen. Am 29.08.2005 ging der Antrag der
Grünen-Kreistagsfraktion auf Umbesetzung der Ausschüsse ein. Am 12.09.2005 fand
dann die Kreistagssitzung statt, die am heutigen Tage fortgesetzt werde. Er
persönlich sei überzeugt, dass es auf das heutige Datum ankomme, da der
Kreistag heute über den Antrag entscheide. Ferner müssten alle neuen
Erkenntnisse die seit der Antragstellung in dem Verfahren eingeflossen sind,
berücksichtigt werden. Heutige Sachlage sei, die Absicht der Landesregierung
und des Landtages in der 45. Kalenderwoche das Gesetz dahingehend zu ändern,
dass die Neubesetzung der Ausschüsse zum 01.11.2006 in Kraft tritt. Er gebe jedoch
zu bedenken, dass dieses erst soweit sei, wenn der Landtag einen Beschluss
gefasst habe. Die Rechtslage am heutigen Tage sei, dass er aus Sicht der
Verwaltung sage, dass der Antrag der Grünen Recht und Gesetz sei und daher
umgesetzt werden müsse. Entscheide die Landesregierung im November eine Übergangsregelung
zu machen, müsse wieder umgebildet werden. Fraglich sei, wenn diese
Absichtserklärung zumindest der großen Landtagsfraktionen und der
Landesregierung so eindeutig sei, ob heute der Weg gegangen werden solle, um
dann gegebenenfalls wieder umzubesetzen. Er betone aber nochmals, dass die
Grüne-Kreistagsfraktion nach der derzeit geltenden Rechtslage einen Anspruch
auf Umbesetzung hätte.
KTA Nahrstedt sagt, dass der Oberbürgermeister die
Vorlage im Stadtrat nach eingehender Rechtsprüfung zurückgenommen habe. KTA
Nahrstedt habe das Gefühl, dass der Landkreis keine Rechtsprüfung vorgenommen
habe.
KTA Köne sagt, dass er auf eine Stimme im
Ausschuss nicht verzichten könne. Das sei für seine Wählerinnen und Wähler
nicht nachvollziehbar. Wäre über den Antrag in der letzten Kreistagssitzung
entschieden worden, gebe es heute keine Debatte mehr.
KTA Blume sagt, dass zu prüfen sei, was das Gesetz
heute, wo über den Antrag der Grünen zu entscheiden sei, vorsehe. Das Gesetz sei
heute in der gleichen Fassung gültig, wie zu dem Zeitpunkt als das
Verwaltungsgericht Lüneburg über den Sachverhalt in der Sache Winsen
entschieden habe. Auch aus seiner Sicht habe die Grüne-Kreistagsfraktion einen
Anspruch darauf, dass ihrem Antrag entsprechend stattgegeben wird. Die
angesprochenen Erlasse, Empfehlungen und Begründungen der CDU und FDP–Fraktionen
spielen keine Rolle, da sie eben nicht Recht und Gesetz seien. Für heute sei
die Rechtslage eindeutig.
Für KTA Dörbaum sei bisher nicht beachtet worden, ob,
wenn das Gesetz im November verabschiedet werde, dieses rückwirkend in Kraft trete
oder nicht. Grundsätzlich sei eine rückwirkende Inkraftsetzung eines Gesetzes
nicht möglich. Er sagt weiter, dass auch zu bedenken sei, dass bereits eine
Gesetzesankündigung vorgenommen wurde. Demnach solle das Gesetz im November
lauten: „… tritt rückwirkend in Kraft zum 16.09.2005.“ Dieses könne bedeuten,
dass jeder der nach diesem Datum einen Ausschuss verändere, dieses dann wieder
zurückdrehen müsse. Es bestehe aber ein Rechtsanspruch, den die Verwaltung
umsetzen und vollziehen müsse. KTA Dörbaum schlage vor, dass die Verwaltung die
Vorlage zurücknehmen und der Antrag in der nächsten Kreistagssitzung am 14.11.abschließend
behandelt werde.
KTA Stebani sagt, dass früher Einvernehmen bestanden
hätte, solche Vorlagen - mit einem absehbaren Zeithorizont - zurückzustellen.
Das Gesetz gebe einen bestimmten Rahmen für die Besetzung von
Ausschüssen vor, so EKR Dr. Porwol. Die Feststellung der Verteilung der
Ausschusssitze und die Feststellung der namentlichen Benennungen sei Angelegenheit
des Kreistages. Nach der Nds. Landkreisordnung muss ein Ausschuss neu besetzt
werden, wenn u.a. ein Antrag auf Neubesetzung gestellt werde. Ein solcher
Antrag auf Neubesetzung liege vor, die Verwaltung könne diesen nicht einfach
von der Tagesordnung nehmen. Für ihn stelle sich die Frage, ob der Antrag nicht
in der Kreistagssitzung am 14.11.2005, wenige Tage nach dem der Beschluss der
Landesregierung gefasst wurde, behandelt werden könne. Dann seien auch Fristen
und eventuelle Vertrauensschutzregelungen bekannt.
KTA Staudte sagt, ihr könne keiner garantieren, wie
der Gesetzestext dann aussehe und welcher Termin dann in Bezug auf die
Rückwirkung gelte.
EKR Dr. Porwol führt nochmals aus, dass am 14.11.2005
der Inhalt des Gesetzes definitiv bekannt sei. Hinsichtlich der Frage, ob sich
für die Grüne-Kreistagsfraktion ein Nachteil ergebe, weil der Antrag nicht am
12.09.2005 behandelt worden sei, könne er nur sagen, dass dieses in jedem Falle
gerichtlich geltend zu machen sei. Dieses sei unabhängig davon was der Landtag im
November 2005 beschließen werde. Der Auffassung, dass gelten werde, was Ende
August oder Anfang September 2005 war, könne er nicht folgen. Der Kreistag
entscheide heute, am 10.10.2005. Alles andere könne man nur abwarten, bis der
Landtag entschieden habe.
Für KTA Staudte spreche ferner nichts dagegen, wenn
heute ein Beschluss gefasst werde, auch gleich zu benennen.
KTA Graff sagt, dass die Sitzung unterbrochen
werden könne, damit die SPD benennen könne. Oder aber die SPD-Kreistagsfraktion
zeige sich großzügig und verzichte freiwillig für den Rest der Wahlperiode auf
jeweils einen Sitz. Dafür würde dann ein Mitglied der Grünen-Kreistagsfraktion
gewählt.
KTA Wegner richtet sich an die
Grüne-Kreistagsfraktion und sagt, dass diese einen Nachteil für sich sehen,
wenn heute kein Beschluss gefasst werde. Er erinnere daran, dass ein Nachteil
nicht deshalb entstehen könne, weil der Vorteil nur dadurch entstehe, dass
jemand in Hannover einen Fehler gemacht habe. Dieses könne er nicht
nachvollziehen. Wenn aber soweit gedacht werde, bittet er auch zu bedenken,
dass ein Mitglied eines Ausschusses aufgrund dieses Vorganges sein Mandat im
Ausschuss abgeben müsse und damit belastet sei. Unter Umständen könne dieser
dann dagegen klagen, was ein Verfahren bedeute welches sich hinziehe und mit dem
Ende der Wahlperiode alles hinfällig werde.
Für LR Fietz gebe es nach den Wortbeiträgen nun nur den
Weg heute einen Beschluss zu fassen. Allerdings könne niemand die Fraktionen
zwingen heute jemanden zu benennen. Diese könnte dann nur in der nächsten
Kreistagssitzung am 14.11.2005 erfolgen. D.h. über den Antrag werde heute
abgestimmt, die Umbesetzung erfolge am 14.11.2005.
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Beschluss:
- Dem
Antrag auf Neubesetzung der Ausschüsse nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren
wird stattgeben.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung zum Kreistag am 14.11.2005
vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 19,
Enthaltung: 1