Der Sitzverlust der Kreistagsabgeordneten Birte Schellmann wird gemäß § 52 Abs. (2) NKomVG aufgrund ihrer Verzichtserklärung gemäß § 52 Abs. (1) NKomVG festgestellt.
Im Anschluss ist der Nachfolger Dr. Niels Kämpny gemäß § 60 NKomVG durch den Landrat zu verpflichten und gemäß § 54 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.
17.03.2014 - Kreistag
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Sitzverlust der Kreistagsabgeordneten Birte Schellmann wird gemäß § 52 Abs. (2) NKomVG aufgrund ihrer Verzichtserklärung gemäߧ 52 Abs. (1) NKomVG festgestellt.
Im Anschluss wurde der Nachfolger Dr. Niels Kämpny gemäß § 60 NKomVG durch den Landrat verpflichtet und gemäß § 54 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen.