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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 03.03.14 (Eingang: 03.03.14); Schulentwicklungskonzept für den Landkreis Lüneburg  

Kreistag
TOP: Ö 19
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 17.03.2014    
Zeit: 14:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/065 Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 03.03.14 (Eingang: 03.03.14);
Schulentwicklungskonzept für den Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Walter begründet den Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion. Bereits 2012 habe die Fraktion in einem Antrag r ein dringend notwendiges Schulentwicklungskonzept plädiert. Seit 2008 seien sehr viele Veränderungen eingetreten, es wurden zwei neue Gesamtschulen gegründet, es kam zu demographischen Entwicklung und zur Inklusion. Man habe bereits zwei Jahre verloren und ihre Fraktion stelle diesen Antrag bewusst, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Sie bittet daher um breite Zustimmung.

 

KTA Mertz widerspricht KTA Walter. Man habe der Verwaltung zunächst einen Auftrag erteilt, um zu prüfen, ob die Verwaltung selbst das Schulgutachten überarbeiten könne, um festzustellen, ob dies ausreiche oder ein Auftrag zur Überarbeitung des Gutachtens vergeben werden müsse. Damit würden allerdings hohe Kosten einhergehen, die man gerne vermeiden würde. Soweit sie informiert sei, arbeite die Verwaltung bereits an der Umsetzung. Sie empfehle daher Ablehnung.

 

KTA Stilke schließt nicht aus, dass man nach etwa einem halben Jahr dem Antrag zustimmen nnte. Zunächst müsse man jedoch die Diskussionen um G8 und G9 abwarten. Solange sich dies noch im Gesetzgebungsverfahren befinde und noch nicht entschieden sei, wisse man nicht, was an den Schulen notwendig sein werde. Es müssten zunächst die Inklusionsrichtlinien von der Landesregierung ausgearbeitet werden. Wenn die Verwaltung mit der Fortschreibung des Schulentwicklungskonzepts nicht zurechtkomme und externe Unterstützung notwendig werde, könne man neu darüber sprechen. Erst wenn sich die Situation ändere, könne daher eine Abstimmung erfolgen. Wenn der Antrag nicht zurückgezogen werde, werde ihn die Gruppe SPD und Grüne ablehnen.

 

KTA Dziuba-Busch ist auch nicht dafür, immer neue Konzepte zu fordern. In dem alten Schulentwicklungskonzept wurde jedoch noch nicht bedacht, wie man die Sprachheilklassen im Rahmen der Inklusion integrieren wolle. Insofern gehe es darum, etwas Neues für die Zukunft zu entwickeln. Der Zeitpunkt für solch ein neues Konzept sei günstig.

 

LR Nahrstedt zitiert das Protokoll des Schulausschusses vom 25.02.2014 zu TOP 5: Im Verlaufe der Aussprache wird die Verwaltung gebeten, gesondert zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das Schulentwicklungsgutachten aus dem Jahre 2008 vor dem Hintergrund der stattgefundenen Entwicklung aktualisiert werden müsse.“ Er könne nicht nachvollziehen, dass nach der Diskussion im Fachausschuss drei Wochen später ein Antrag zum selben Thema gestellt werde. Die Verwaltung arbeite bereits daran und er bitte darum, den Antrag zurückzuziehen.

 

-5-

Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich

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