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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/053  

Betreff: Sanierungsarbeiten am Theater Lüneburg
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 29.09.2014)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:5/55
Federführend:Fachbereich Soziales Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
03.03.2014    Kreisausschuss      
Kreisausschuss
17.03.2014    Kreisausschuss      
Kreistag
17.03.2014 
Kreistag geändert beschlossen   
Kreisausschuss
06.10.2014    Kreisausschuss      
Kreistag
20.10.2014 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Muster Folgekostenerklärung  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Muster Folgekostenerklärung (liegt bereits vor)

29.09.2014: Folgekostenerklärung 2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Muster Folgekostenerklärung (104 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich mit 12,5 % (137.500,00 €) an den Kosten der Sanierung des Theatergebäudes.
     
  2. Die den Landkreis Lüneburg in der Gesellschafterversammlung repräsentierenden Mitglieder werden ermächtigt, die für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen notwendigen Beschlüsse zu fassen.
     
  3. (Hierzu ist eine Beschlussfassung des Kreistags erforderlich) Der Landkreis erteilt gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg eine Folgekostenerklärung, mit der dem Zuwendungsgeber versichert wird, dass der Theaterbetrieb langfristig gesichert ist.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom17.03.2014:

4.   Über den unter Ziffer 1. bewilligten Betrag hinaus beteiligt sich der Landkreis Lüneburg an den Kosten für Modernisierung der technischen Anlagen und Raumausstattungen im Theater mit einem Betrag in Höhe von 35.000,00 €.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 29.09.2014:

Der Landrat wird ermächtigt, die Folgekostenerklärung für den EFRE-Mittelantrag zu unterzeichnen.

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Am Gebäude des Theaters Lüneburg wird es zu umfangreichen Sanierungsarbeiten im Fassaden- und Dachbereich kommen müssen. Die Notwendigkeit einer solchen Sanierung ist seit geraumer Zeit bekannt. Landkreis und Hansestadt hatten bereits aus dem Haushalt 2011 Rückstellungen in Höhe von jeweils 325.000,00 € für eventuelle Defizitausgleiche (zum Beispiel wegen notwendiger Sanierungen) gebildet.

 

Da diese Mittel für eine umfassende Sanierung aber nicht ausreichend waren, ist die Umsetzung der Maßnahme immer wieder zurückgestellt worden, dies insbesondere, um ggf. Drittmittel einwerben zu können, was sich allerdings als sehr schwierig erwies.

 

Erfreulicherweise gibt es jetzt aus dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur ein klares Signal, dass EFRE-Mittel aus der bis 2013 laufenden Förderperiode zur Verfügung stehen, um die sich das Theater mit einem hohen Maß an Aussicht auf Erfolg bemühen könne.

 

Nachteilig ist, dass diese Fördermittel vom Theater noch in 2014 verbraucht sein müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Baumaßnahmen nur in der Sommerpause des Theaters durchgeführt werden können, da dies im laufenden Spielbetrieb nicht möglich ist.

 

Insoweit wird es jetzt notwendig, sehr zügig in die Umsetzungsphase zu gehen.

 

Es ist von folgendem Finanzierungsplan (vorbehaltlich der Ausschreibungsergebnisse) auszugehen:

 

Gesamtkosten:

1.100.000,00 €

EFRE-Mittel:

825.000,00 €

Landkreis:

137.500,00 €

Hansestadt:

137.500,00 €

 

1.100.000,00 €

 

Die EFRE-Mittel werden allerdings nur dann gewährt, wenn ein langfristiger Betrieb des Theaters sichergestellt ist. In der Regel erfolgt insoweit immer eine Bescheiderteilung mit der Nebenbestimmung, dass während der Bindungsfrist der Fördermittel die Zweckbestimmung sichergestellt sein muss. Wird das geförderte Objekt nicht zweckgebunden weitergeführt, sind die Mittel anteilig zurückzuzahlen. Dies ist eine übliche Praxis, die auch der Landkreis bei eigenen Bewilligungsbescheiden so handhabt.

 

Im Fall des Theaters erwartet der Zuwendungsgeber allerdings, dass nicht nur das Theater, sondern auch die Gesellschafter für eine entsprechende Mittelverwendung einstehen und eine eventuelle Rückzahlung sicherstellen. Das ist vor dem Hintergrund, dass das Theater als GmbH geführt wird, auch nachvollziehbar.

 

Aus diesem Grunde sind die drei im Beschlussvorschlag genannten  Entscheidungen zu treffen:

 

Der von der N-Bank geforderte genaue Text der Folgekostenerklärung liegt noch nicht vor, er wird sich aber an dem dieser Vorlage beigefügten Text der Folgekostenerklärung, die für den Anbau einer Spielstätte für das Kinder- und Jugendtheater abgegeben worden ist, orientieren.

 

Die Beschlüsse zu 1. und 2. werden im Kreisausschuss gefasst, der Beschluss zu 3. hat im Kreistag zu erfolgen.

 

 

Ergänzende Sachlage vom 17.03.2014:

 

Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass im Theater die nachfolgend dargestellten Maßnahmen unbedingt erforderlich sind. Auch hier scheiterte die Umsetzung in der Vergangenheit an fehlenden Finanzmitteln. Nunmehr ergibt sich die Möglichkeit, ggf. auch für die Umsetzung dieser Maßnahmen EFRE-Mittel einzuwerben.

 

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist wie folgt geplant:

 

Eigenmittel (25 %)                                                        145.000,00 €

Beantragter EFRE-Zuschuss                                          435.000,00 €

Summe                                                                                    580.000,00 €

 

Der Eigenanteil soll aus dem von den Gemeinden und Samtgemeinden in 2013 geleisteten freiwilligen Zuschüssen in Höhe von 75.000,00 € sowie aus den in der Sachlage geschilderten Rückstellungen finanziert werden. Dies würde bedeuten, dass der Landkreis Lüneburg weitere 35.000,00 € aufzubringen hätte.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind diese Maßnahmen unbedingt notwendig. Die derzeitige Förderkulisse ist ideal. Der Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH hat in seiner Sitzung vom 12.03.2014 diesen Maßnahmen einstimmig zugestimmt.

 

Die Möglichkeit, auch für diesen Zweck EFRE-Mittel einzuwerben, ist erst kurzfristig bekannt geworden. Deshalb konnte diese Maßnahme nicht im Rahmen der ursprünglichen Sachlage dargestellt werden. Die Mittel müssen in 2014 verausgabt und abgerufen sein. Aus diesem Grunde war es erforderlich, mit einer Tischvorlage zu arbeiten.

 

Ergänzende Sachlage vom 29.09.2014:

Mittlerweile befinden sich die beschriebenen Maßnahmen in der Umsetzungsphase. Nach derzeitigem Stand der Dinge wird der Kostenrahmen eingehalten – sogar leicht unterschritten.

 

Nunmehr ergibt sich die Möglichkeit (bei schneller Antragstellung), ggf. weitere EFRE-Mittel einzuwerben, um notwenige weitere Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Aus diesem Grunde soll bei der N-Bank ein weiterer Antrag gestellt werden.

 

Es geht dabei um ein Gesamtvolumen von 1,3 Mio. €. Ob diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, ist noch offen. Darüber haben Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung und im Vorfeld der Kreisausschuss des Landkreises und der Verwaltungsausschuss der Hansestadt zu beraten und zu beschließen.

 

Um aber einen Antrag stellen zu können, war es notwendig, einen Planungsbeschluss in der jüngsten Aufsichtsratssitzung zu fassen und es ist – wie bei den Maßnahmen aus der Ursprungsvorlage auch erfolgt – wieder eine Folgekostenerklärung notwendig. Insoweit sollte der Landrat ermächtigt werden, diese Folgekostenerklärung abzugeben. Entsprechende Beschlüsse sind auch bei der Hansestadt erforderlich. Im Rahmen der Sitzung wird darüber berichtet werden, ob die entsprechenden Beschlüsse bei der Hansestadt gefasst worden sind. Der Text der Folgekostenerklärung 2015 ist dieser Vorlage beigefügt.

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