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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/004  

Betreff: Fortschreibung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der GfA Lüneburg gkAöR
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hattendorf, GuidoAktenzeichen:31
Federführend:Kasse und Forderungsservice Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
19.02.2014 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.03.2014    Kreisausschuss      
Kreistag
17.03.2014 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 - Verwaltungsvereinbarung  
Anlage zur Verwaltungsverinbarung  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

- 2 -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Verwaltungsvereinbarung (76 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zur Verwaltungsverinbarung (68 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der in der Anlage zur Vorlage befindlichen Verwaltungsvereinbarung über die Personalgestellung für die Durchführung der Vollstreckung bei der Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Geldforderungen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft gkAöR wird zugestimmt, der Beschluss des Kreistages vom 04.03.2013 ist damit insoweit gegenstandslos.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nachdem Ende des Jahres 2012 vom MI als Kommunalaufsichtsbehörde Bedenken gegen die von der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg am 25.06.2012 geschlossene Zweckvereinbarung geäußert worden sind, haben Hansestadt und Landkreis Lüneburg dem MI mit Berichten vom 10. bzw. 11.12.2012 mitgeteilt, dass beabsichtigt war, den Problemkreis der Durchführung der Vollstreckung mit jeweils einer Verwaltungsvereinbarung zu regeln. In der Folge hat der Kreistag dann am 04.03.2013 (Vorlagen-Nr.: 2013/002) die Zweckvereinbarung aufgehoben und die Verwaltungsvereinbarung beschlossen. Für beide Verwaltungen überraschend teilte dann das MI mit Bericht vom 26.03.2013 mit, dass die in der  Verwaltungsvereinbarung vorgesehene Rückübertragung der Aufgabe der Vollstreckung an den Landkreis und Hansestadt Lüneburg aus Rechtsgründen problematisch sei. Im Rahmen der weiteren Verhandlungen ließ das MI dann erkennen, dass das verwaltungspraktische und wirtschaftliche Ziel der Verwaltungsvereinbarung dadurch zu lösen sei, dass statt einer Aufgabenübertragung eine Personalgestellung der Mitarbeiter des Landkreises Lüneburg an die GfA Lüneburg erfolgen könne. Eine solche Lösung würde das MI mittragen. Bei dieser Variante werden die Vollstreckungsmaßnahmen dann nicht mehr im Namen des Landkreises Lüneburg, sondern von Bediensteten des Landkreises Lüneburg im Namen der GfA Lüneburg durchgeführt werden.

Die tatsächlichen Abläufe werden hiervon nur insofern betroffen, als die GfA Lüneburg die Bediensteten des Landkreises zu eigenen Vollstreckungsbediensteten bestellen muss. Dies stellt im Verhältnis zum ursprünglich beabsichtigten Vorgehen nur einen verhältnismäßig geringen Mehraufwand dar.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt die Verwaltung, der Anregung des MI zu folgen und die in der Anlage beigefügte Vereinbarung abzuschließen. Die nunmehr vorliegende Vereinbarung ist bereits mit dem Vorstand der GfA Lüneburg abgestimmt worden.

 

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