Vorlage - 2014/040
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Synoptische Gegenüberstellung Satzung Tagespflege - Fassung 29.01.2014 (60 KB) |
Sachlage:
In der Anlage legt die Verwaltung einen überarbeiteten Satzungsentwurf für die Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege vor. Die neue Satzung soll die Satzung vom 1. August 2011 ersetzen.
Die Überarbeitung war notwendig, da sich in der täglichen Praxis einige Bestimmungen der bisher gültigen Satzung als nicht praktikabel bzw. sachgerecht erwiesen haben, im Wesentlichen aber die im Landkreis Lüneburg (gleichlautend auch in der Hansestadt Lüneburg) geltende Entgeltung der Tagespflegepersonen in Höhe von 3,60 € pro Stunde rechtlich nicht mehr haltbar war.
Hervorzuheben ist hier insbesondere die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16.12.2011 (Az.: 7K956/10), das sich zur leistungsgerechten Vergütung in der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII sehr ausführlich geäußert hat. Diese Entscheidung wurde auch obergerichtlich noch einmal bestätigt.
Unter dem Eindruck dieser Entscheidung und insbesondere auch der Forderung der Tagespflegepersonen nach einer leistungsgerechten Entgeltung wurde die Empfehlung der Jugendämter im alten Regierungsbezirk Lüneburg fortgeschrieben. Die Fortschreibungsempfehlung, die durch eine Arbeitsgruppe der Jugendämter erarbeitet wurde, wurde in der Sitzung der Jugendamtsleiter am 19.11.2013 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Zukünftig soll es nunmehr zu einer einheitlichen Entgeltung der Tagespflegepersonen in Höhe von 3,90 € pro Betreuungsstunde pro Kind kommen. Das Entgelt für die sozialpädagogische Tagespflege wird analog angehoben.
Da es insbesondere bei der Behandlung der Kindertagespflegesatzung im Rahmen der Gremien der Hansestadt Lüneburg zu kontroversen Diskussionen kam, fand noch einmal ein gemeinsames intensives Gespräch mit Vertretern des Tageselternvereins, der Rechtsämter beider Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Vertretern der Jugendhilfe statt. Im Ergebnis liegt nunmehr der in der Anlage beigefügte (Synopse) erarbeitete Satzungsentwurf vor.
Um nunmehr eine rasche Umsetzung und Zahlung des erhöhten Entgeltbetrags von 3,90 € wirksam werden zu lassen, sollte nunmehr dem Satzungsentwurf zugestimmt werden, so dass dieser an die weiteren Gremien weitergeleitet werden kann.
Die Beitragssatzung wurde zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angepasst.
Parallel tagt zurzeit noch eine Facharbeitsgruppe, die Richtlinien zur Kindertagespflege erarbeitet. Hier geht es insbesondere um Standards, die bei der Frage der Genehmigung von Kindertagespflegeverhältnissen von Bedeutung sind. Um jedoch nunmehr die Zahlung des neuen Entgelts nicht weiter zu verzögern, wurden die beiden Diskussionsstränge entkoppelt. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse der Richtlinien-Arbeitsgruppe berichten.