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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/031  

Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 2.000 Euro, die bis zum 27.01.2014 angeboten worden sind
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hensel, SandraAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
19.02.2014 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.03.2014    Kreisausschuss      
Kreistag
17.03.2014 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage 2014.031 - Anlage 1  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 2014.031 - Anlage 1 (47 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 25 a GemHKVO konkret geregelt worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 25 a GemHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 07.11.2013 bis zum 27.01.2014 sind die in der Anlage aufgeführten 20 Zuwendungen angeboten worden.

 

Bei den Zuwendungen der Sparkasse Lüneburg nach den Ziffern 1 und 17, des Förderkreises der Schule am Schiffshebewerk nach der Ziffer 2, der Gesellschaft für berufliche Qualifizierung nach den Ziffern 3 bis 16 und der Volksbank Lüneburger Heide nach der Ziffer 19 der Anlage handelt es sich um Zuwendungen nach § 25 a Abs. 3 GemHKVO, bei der der Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen angeboten hat und die Wertgrenze in Höhe von 2.000 Euro zur Genehmigung durch den Kreisausschuss überschritten worden ist.

 

Die Spende der Wirtschaftsgenossenschaft Deutscher Tierärzte zu Ziffer 20 der Anlage wurde bereits im letzten Kreistag behandelt, allerdings wurden dort der falsche Spender und ein falscher Betrag angegeben.

 

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