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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 02.12.2013 (Eingang: 02.12.2013); Änderungsantrag der Gruppe SPD und Grüne vom 25.02.2014 (Eingang: 25.02.2014); Resolution: Förderschulen mit Schwerpunkt Sprache/Sprachheilklassen in Niedersachsen nicht abschaffen/Wahlmöglichkeit für die Eltern erhalten (im Stand der 2. Aktualisierung vom 25.02.2014)   

Kreistag
TOP: Ö 15
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.03.2014    
Zeit: 14:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2013/291 Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 02.12.2013 (Eingang: 02.12.2013);
Änderungsantrag der Gruppe SPD und Grüne vom 25.02.2014 (Eingang: 25.02.2014);
Resolution: Förderschulen mit Schwerpunkt Sprache/Sprachheilklassen in Niedersachsen nicht abschaffen/Wahlmöglichkeit für die Eltern erhalten
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 25.02.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:01
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Walter bezeichnet Sprachheilklassen als Erfolgsmodell. Dort sei es möglich die Kinder individuell zu fördern um möglichst den Übergang in normale Schulen zu schaffen. Außerdem wollen die Eltern die Schulform beibehalten. Mit dem Änderungsantrag der Gruppe SPD und Grüne rden die Regelschulen nicht die gleiche Ausstattung erhalten wie nun die rderschulen. Sie bitte um Zustimmung zum Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion.

 

KTA Gollers sagt, der Landkreis Lüneburg müsse sich für die Inklusion einsetzen und sie vorantreiben. Die Fortbildung der Schulleiter und Lehrer sei auf einem guten Weg und müsse auch in den kommenden Jahren weiter vorangetrieben werden. Es sollen optimale Voraussetzungen geschaffen werden, dies könne nicht von heute auf morgen passieren.

 

KTA Gründel stellt das Zieldenken der Inklusion heraus. Das Menschenrecht Inklusion sse umgesetzt werden. Alle Schulen sollten so gestaltet werden, dass zukünftigrderschulen nicht mehr notwendig seien. Der Antrag müsse also in die Zukunft formuliert sein, bis die Sicherstellung der Standards in den Schulen gesichert sei. Er bitte um Zustimmung zum Änderungsantrag der Gruppe, da dieser zielführender sei.

 

KTA Plaschka hebt hervor, dass der Elternwunsch im Mittelpunkt stehen müsse. Die beiden Anträge unterscheiden sich nur minimal. Die Gruppe FDP/Die Unabhängigen unterstütze den Änderungsantrag.

 

KTA Diekmann-Kirks erklärt, dass die CDU ihrer Meinung nach ein System belassen wolle, das nicht korrekt sei. Kinder lernen von Kindern, dabei müssen die Satzstellung und die Sprache der Kinder korrekt sein.

 

KTA Tiedemann betont noch einmal den langen Zeitraum, der für eine Umsetzung der Inklusion benötigt werde. Die Begriffe Inklusion sowie inklusive Schule müssen erst auf Landeseben definiert und konkretisiert werden. Ihre Fraktion möchte, dass zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden. Außerdem sei die Beteiligung der Eltern sehr wichtig. Sie empfinde daher die Änderung des Antrages durch die Gruppe als Verschlechterung.

 

KTA Aden-Meyer erläutert, dass Wahlmöglichkeiten beinhaltet seinssen und es Förderschwerpunkte in den Schulen gebensse. Eine Schule müsse also beide Systeme enthalten, damit die Parallelsysteme abgeschafft werden können. Man müsse den Prozess vorantreiben, der sich langsam entwickeln soll, anstatt ihn zu stoppen. Daher gebe es durchaus einen Unterschied zwischen den beiden Anträgen.

 

KTA Thielbörger stellt fest, dass die Veränderung in den Köpfen der Menschen beginne. Inklusion benötige Zeit.

 

KTA Stoll kritisiert, dass der Antrag der Fraktion CDU/Bündnis 21 RRP Fraktion und die Änderung der Gruppe SPD und Grüne seiner Meinung nach dieselbe Aussage haben. Für sprachbehinderte Kinder gebe es viele Barrieren, wie z.B. ein hoher Anteil an Neben- oder Hintergrundgeräuschen. Bevor Inklusion umgesetzt werden nne, müssen die Klassenräume umgestaltet, die Klassengröße verringert und die Unterrichtsgestaltung auch an Kinder mit einer Behinderung angepasst werden. Seine Fraktion unterstütze den Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion. Die ständigen Änderungsanträge der Gruppe finde er nicht gut.

 

KTA Kamp betont, dass die beiden Anträge unterschiedlich seien. Er frage sich, warum es mit der Inklusion in Lüneburg nicht voran gehe. Möglicherweise liege dies an der fehlenden Akzeptanz für die modernen Kenntnisse der Pädagogik. Er möchte die Möglichkeiten für einen fließenden Übergang schaffen. Ein Wandel der Schulsysteme sei nicht von heute auf morgen zu erreichen.

 

KTA Perschel stellt richtig, dass seine Fraktion nicht gegen die Inklusion sei. Er meine, dass Kinder gerade am Anfang der Schulzeit ein gewisses Zeitfenster haben, in dem eine erfolgreiche Heilung von Sprachproblemen möglich sei. Dieses Zeitfenstersse genutzt werden.

 

KTA Dziuba-Busch äert, dass nicht jede Grundschule mit Spezialisten ausgestattet werden könne. Sie erinnere an die Meinung der Eltern, die für den Erhalt der Förderschulen seien.

 

KTA Stange bezieht sich auf die Wortbeiträge von KTA Perschel und KTA Dziuba-Busch. Diese setzen viel zu spät an. Die Sprachentwicklung bei Kindern sei mit vier Jahren abgeschlossen. Fachpersonal sei bereits da, nur noch nicht genug. Außerdem gebe es Kinder, die nie richtig sprechen lernen werden. Am Beispiel der Migranten erkenne man, wie schnell Kinder von Kindern die richtige Sprache lernen können.

 

KTA Gödecke kritisiert die Landesregierung, indem er die seiner Meinung nach suboptimale Umsetzung der Inklusion und ihre Maßstäbe hervorhebt. Das Wohl der Kinder müsse im Mittelpunkt sehen.

 

-5-

Beschluss:

 

 

 

 

Der Lüneburger Kreistag bittet die Landesregierung, dem Wunsch der Eltern auf Erhalt der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache und der Sprachheilklassen so lange Rechnung zu tragen, bis die Regelschulen eine entsprechende sächliche Ausstattung aufweisen und eine fachspezifische Betreuung sichergestellt ist, die den bisherigen Standards entspricht.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich

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