Auszug - Hochwasser
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Wortprotokoll Beschluss |
KTA Hublitz stellt eine Frage zum Hochwasser. Im Elbevorland von Alt Garge hänge ein herausgerissener Baum mit seinen Wurzeln im Buschwerk fest. Beim nächsten Hochwasser werde sich dieser Baum mit Sicherheit bewegen und dies sei nicht gut. Das Problem sei, dass man das Winterhalbjahr versäumt habe, in der man diesen Baum einfach hätte beseitigen können, jetzt fangen die Vögel an zu brüten. Er möchte wissen, wie man mit diesem Gefährdungstatbestand umgehen könne.
LR Nahrstedt bedankt sich für den Hinweis. Er werde prüfen, wer für die Beseitigung zuständig sei und dies weitergeben.
Leider konnte die genaue Lage des erwähnten Baumes von KTA Hublitz nicht bestimmt werden. Deshalb kann die Anfrage nur pauschal wie folgt beantwortet werden:
Zuständig für eine Beseitigung wäre der jeweilige Grundstückseigentümer.
Allerdings stelle nicht jeder umgefallene Baum im Deichvorland zwangsläufig ein Problem dar. Es werde jeweils geprüft, ob sich daraus eine Gefährdung für die Deichsicherheit ergibt bzw. ergeben könnte. Dabei sei eine Abwägung mit den Belangen des Naturschutzes, zumal im Gebietsteil C des Biosphärenreservatsgebietes, erforderlich. So sei bei einer Abwägung u. a. die derzeitige Vogelbrutzeit mit zu berücksichtigen.
Die Prüfung erfolge durch die untere Deich- und Wasserbehörde des Landkreises. Bei einer akuten Gefahr werde der Grundstückseigentümer aufgefordert, den Baum umgehend aus dem Deichvorland zu entfernen. Sofern keine akute Gefahr für die Deichsicherheit erkennbar sei, wäre ein solcher Baum entweder nach der Vogelbrutzeit oder aber im Winterhalbjahr zu entfernen. Sofern keine Gefahr für die Deichsicherheit erkennbar sein sollte, wäre nichts zu veranlassen.
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