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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Satzung zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23, 24 SGB VIII  

Kreistag
TOP: Ö 11
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.03.2014    
Zeit: 14:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/040 Satzung zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23, 24 SGB VIII
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

Ltd. KVD Wiese erläutert die Vorlage. Die Neufassung der Satzung hänge insbesondere auch damit zusammen, dass die Regelungsumfänge viel mehr Sachverhalte umfassen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Dies hänge mit dem Rechtsanspruch der Unter-Dreijährigen-Betreuung seit dem 01.08.2013 zusammen. Deshalb haben die Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg eine neue Satzung entwickelt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es aktuelle Rechtsprechungen dazu gebe, wie hoch das Tagespflegegeld sein müsse. r die das Entgelt der Tagespflegepersonen wurden 3,90 Euro pro Stunde neu festgesetzt, zuvor lag das Entgelt bei 3,60 Euro. Er bittet um Zustimmung.

 

KTA Ziemer verkündet, dass die Gruppe SPD und Grüne zustimmen werde. Es gab Anfang 2009 eine Gesetzesänderung. Bis Dezember 2008 waren Geldleistungen der öffentlichen Jugendhilfeträger steuerfrei, wenn die Kindertagespflege auf Dauer ausgelegt war und nicht erwerbsmäßig betrieben wurde. Man konnte davon ausgehen, dass die Kindertagespflege nicht gewerbsmäßig betrieben wurde, wenn regelmäßig nicht mehr als fünf Kinder betreut wurden. Seit Januar 2009 sei dies nicht mehr so gewesen. Nun müsse auch eine Tagespflegeperson eine Gewinnermittlung durchführen und der Gewinn sei zu versteuern. Der Gesetzgeber habe eine Pauschale von 300 Euro pro Kind und Monat eingeräumt, die von dem Gewinn abgezogen werden könne. Man gehe davon aus, dass alle für das Kind aufgewendeten Leistungen abgedeckt werden. Gehe man von 3,90 Euro aus und betreue ein Kind ganztags acht Stunden, so komme die Tagesmutter am Tag auf 31,20 Euro. Wenn man das mit den durchschnittlichen Arbeitstagen eines Monats, 21, multipliziere, komme man zu einem Ergebnis von 655,20 Euro. Die bekommt eine Tagesmutter pro Kind im Monat. Ziehe man davon den 300 Euro Pauschalbetrag ab, verbleiben 355 Euro. Dieses entspreche 54 % zu 46 % und sei die gesetzliche Vorgabe. Sie spreche sich für die Verabschiedung der Satzung aus. 

 

KTA Perschel stimmt im Namen der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion ebenfalls zu. Man sei durch das Gerichtsurteil aus 2011 zum Handeln gezwungen und nur, wenn man sich an diesem Urteil ausrichte, sei man auf der rechtlich sicheren Seite. Er hoffe auf breite Zustimmung.

 

-51-

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem vorgelegten Entwurf für eine Neufassung der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23, 24 SGB VIII wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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