Der Ausschuss empfiehlt, die Verordnung des Landkreises
Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden
Teilraum B-01 des Gebietsteils B des Biosphärenreservats „Niedersächsische
Elbtalaue“ in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der eingegangenen
Anregungen und Bedenken zu beschließen.
28.02.2006 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
Ö 4 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlüsse:
a)Der Ausschuss empfiehlt, in § 2 Abs. 1 Nr.
5 der Verordnung das Wort „erheblich“ zu streichen.
b)Im Übrigen wird die Verordnung zur
Kenntnis genommen.
NABU und Grüne weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie die
Regelungen zum Grünlandumbruch nicht mittragen können. Die Verwaltung wird
beauftragt, Gespräche mit der Biosphären-reservatsverwaltung über Wege zur
Grünlanderhaltung im Rahmen der Aufstellung des Biosphärenreservatsplanes zu
führen und Kontakt mit der Landwirtschaftskammer Hannover wegen der aktuellen
Regelungen zum Grünlanderhaltung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
a)6 Ja Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
b)einstimmig
27.03.2006 - Kreisausschuss
N 14 - ungeändert beschlossen
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03.05.2006 - Kreistag
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der
Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Teilraum B-01 des
Gebietsteils B des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ wird in der
vorliegenden Form unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und
Bedenken beschlossen.
In § 2 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung bleibt das Wort „erheblich“
bestehen.
Die aktuellen Regelungen zum Grünlandumbruch basieren auf
geltender Rechtsgrundlage.