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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Teilraum B-01, "Marschhufenlandschaft"  

Kreistag
TOP: Ö 8
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 03.05.2006    
Zeit: 14:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungszentrum Scharnebeck
Ort: Veranstaltungszentrum Scharnebeck, Bardowicker Straße 80, 21379 Scharnebeck
2006/028 Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Teilraum B-01, "Marschhufenlandschaft"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:61.22
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Köne macht deutlich, dass die Grüne-Fraktion die Verordnung so nicht mittragen könne. Durch das in § 2 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung aufgeführte Wort ‚erheblich’ bestehe in Bezug auf den Schutz von Baumgruppen, Säumen und Hecken eine deutliche Einschränkung im Sinne des Naturschutzes. Auch der Ausschuss für Umweltschutz habe sich dafür ausgesprochen, das Wort ‚erheblich’ zu streichen. Der Kreisausschuss habe dann jedoch entgegen der Empfehlung des Fachausschusses entschieden, das Wort ‚erheblich’ in der Verordnung zu belassen. Die Grüne-Fraktion ist der Ansicht, dass hier im Sinne des Fachausschusses entschieden werden sollte und spricht sich dafür aus, diese Bezeichnung nicht in die Verordnung zu setzen.

 

Ein weiterer Aspekt sei, dass lediglich das Umbrechen von absolutem Grünland verboten sei. Im Bereich der Marschhufen gebe es kaum noch absolutes Grünland, so dass Grünland quasi nicht mehr geschützt werde. Das Grünland sei ein besonders prägender Landschaftsbestandteil der Marschhufen. Wenn dies zu Ackerflächen umgebrochen werde, seien auch die Marschhufen ganz erheblich beeinträchtigt. Dies sei zumindest im Kernbereich der Marschhufen ein Rückschritt zu der bestehenden Verordnungslage, wonach es derzeit verboten sei, Grünland umzubrechen. Aus den vorgenannten Gründen werde die Grüne-Fraktion der Verordnung in der vorliegenden Form nicht zustimmen.

 

KTA Mundt hebt die zwingende Notwendigkeit hervor, dieses Biotop weiterhin unter Schutz zu stellen. Es handele sich um eine einmalige Kulturlandschaft, die es sonst weit und breit in dieser Zusammensetzung nicht gebe. Markant seien hier die langen Wiesenbereiche, die Grünlandbereiche, die durchfließenden Gewässer und die Gehölzgruppen. Es sei schwer gewesen einen Kompromiss zu finden und eine Schutzverordnung zu erstellen, die auch den Anliegern und Nutzern dieser Gegend gerecht werde. Das Wort ‚erheblich’ sei vielleicht ein kleiner Wermutstropfen, davon sollte jedoch die Zustimmung nicht abhängig gemacht werden. Die SPD-Fraktion habe dies natürlich moniert. Wenn Straßen, Wege und Gewässersäume mit Gehölzen und Gebüschen beeinträchtigt werden, sei dies immer erheblich. Deshalb müsse das ‚erheblich’ nicht hineingeschrieben werden, dies sei sprachlich nicht notwendig.

Im Übrigen sei der Schutzstatus für diesen Bereich relativ spät gekommen. Dadurch seien einige der Hecken bereits entfernt worden. Eine weitere Zerstörung werde jedoch nicht einhergehen. Die jetzigen Schutzbestimmungen seien ausreichend, die SPD-Fraktion werde zustimmen.

 

EKR Dr. Porwol hebt positiv hervor, dass die Verordnung in sehr breitem Einvernehmen mit den dort arbeitenden Landwirten, mit dem Naturschutz und auch mit den politischen Gremien auf den Weg gebracht werden konnte. Bezüglich der Aussage von KTA Mundt macht EKR Dr. Porwol deutlich, dass noch immer der Zeitplan eingehalten werde, der mit dem Umweltministerium zur Umsetzung des Biosphärenreservatgesetzes verabredet worden sei. Im Ausschuss für Umweltschutz werden derzeit die Gebietsteile A diskutiert und es komme bald zu einem Ergebnis. EKR Dr. Porwol ist zuversichtlich, dass auch hier ein breites Einvernehmen mit den vor Ort lebenden und handelnden Personen erzielt werden könne. Der Begriff ‚erheblich’ soll die Verwaltung vor übermäßigen Überwachungsaufträgen schützen. Es müsste im Einzelfall darüber zu entscheiden sein, welcher Eingriff erheblich bzw. nicht erheblich sei. Es soll vermieden werden, dass die Untere Naturschutzbehörde unnötig alarmiert werde. Außerdem soll diese Klarstellung die Eigentümer schützen, damit diese die laufende Unterhaltung durchführen können. EKR Dr. Porwol bittet um Zustimmung zu der Verordnung wie es vom Kreisausschuss empfohlen worden ist.

 

KTA Röding weist darauf hin, dass im Ausschuss weitgehend Einigkeit darüber bestanden habe, dass diese Verordnung nicht für die Ewigkeit bestimmt sei. Nach einer bestimmten Zeit soll eine Prüfung durchgeführt werden, um festzustellen, welche Regelungen praktikabel seien und welche nicht. Gegebenenfalls müssen dann Änderungen vorgenommen werden. Dies gelte auch für die Fortschreibung des Biosphärenreservatplans. Der Verordnung sollte in der vorliegenden Fassung zugestimmt werden.

 

KTA Staudte hätte es begrüßt, wenn die Verordnung in einem breiten Konsens hätte verabschiedet werden können. Es habe bereits vorhergehende Verordnungen gegeben, wo die Grüne-Fraktion zugestimmt habe. Bürokratieabbau könne jedoch nicht zu Lasten von Naturschutz durchgeführt werden. Die Grüne-Fraktion vertrete diese Meinung nicht alleine, auch die Naturschutzverbände haben den Begriff ‚erheblich’ abgelehnt. Es gehe dabei nicht nur um eine sprachliche Änderung, sondern auch um eine rechtliche. Insofern werde dieser Formulierung nicht zugestimmt.

 

Nach Auffassung von KTA Nickel sollte nicht über das Wort ‚erheblich’ gestritten werden, dies sei üblicher Sprachgebrauch. Das wichtigste sei, dass hier ein Kompromiss herbeigeführt worden sei, der von allen mitgetragen werden könne. KTA Nickel spricht an dieser Stelle den Dank dafür an Frau Züghart aus. Der Verordnung sollte zugestimmt werden.

 

Für KTA Mundt werden die genannten Kritikpunkte zu hoch bewertet. Im Zusammenhang mit der Verordnung seien viele Dinge besprochen und geregelt worden, die wirklich relevant und wichtig seien. Wichtig sei beispielsweise, dass geschnittenes Holz zeitweise abgelagert werden und trocknen könne und dann einer Nutzung zugeführt werden könne. Wichtig seien auch die Grünlandumbruchflächen, wo der Grünlandumbruch verboten werde, um landschaftstypische Bilder zu erhalten. Ebenfalls wichtig seien die Gehölzreihen, beispielsweise die nördlich gelegene Eichenallee. Diese Dinge seien weitgehend geschafft. Es sei wichtig, die Verordnung auf den Weg zu bringen.

 

- 61 -

Beschluss:

Beschluss:

Die Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Teilraum B-01 des Gebietsteils B des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ wird in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken beschlossen.

In § 2 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung bleibt das Wort „erheblich“ bestehen.

Die aktuellen Regelungen zum Grünlandumbruch basieren auf geltender Rechtsgrundlage.

Abstimmungsergebnis: 4 Gegenstimmen

Abstimmungsergebnis: 4 Gegenstimmen

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