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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/028  

Betreff: Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Teilraum B-01, "Marschhufenlandschaft"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:61.22
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
28.02.2006 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz geändert beschlossen   
Kreisausschuss
27.03.2006    Kreisausschuss      
Kreistag
03.05.2006 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Verordnung_Marschhufen_Formelles Verfahren_ 9.11.05 PDF-Dokument
Begründung Erläuterungstext Marschhufen_formelles Verfahren_9.11.05 PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage A          Übersichtskarte Lage des Teilraumes B-01

Anlage B          Verordnungstext Entwurf 9.11.2005 (förmliches Verfahren)

Anlage C          Erläuterungstext Entwurf 9.11.2005 (förmliches Verfahren)

Anlage D          Stellungnahmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verordnung_Marschhufen_Formelles Verfahren_ 9.11.05 (77 KB) PDF-Dokument (60 KB)    
Anlage 2 2 Begründung Erläuterungstext Marschhufen_formelles Verfahren_9.11.05 (55 KB) PDF-Dokument (58 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, die Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Teilraum B-01 des Gebietsteils B des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken zu beschließen.

Sachlage:

Sachlage:

Das formelle Beteiligungsverfahren für die o. g. Ergänzungsverordnung wurde Ende November eingeleitet, die Frist für die Stellungnahmen lief am 31.01.2006 aus.

 

Die Einwendungen und Anmerkungen aus den Stellungnahmen werden in einer Synopse mit Beschlussempfehlung seitens der Verwaltung dargestellt und im Ausschuss beraten.

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