Vorlage - 2005/285
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Beschlussvorschlag:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung
durch den Kreistag am 19.12.2005:
„Der Kreistag beschließt die folgende Resolution:
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert die
niedersächsische Landesregierung auf, die geplanten Privatisierungsabsichten
der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser, insbesondere des LKH Lüneburg, im
Rahmen eines europaweiten Bieterverfahrens nicht vorzunehmen. Eine
Privatisierung aus finanziellen Gründen ist nicht geeignet, zur Sanierung des
Landeshaushaltes beizutragen. Der erreichte Qualitätsstandard des
Landeskrankenhauses im öffentlichen Versorgungsauftrag und im Rahmen der
Daseinsfürsorge für psychisch Kranke und seelisch behinderte Menschen muss
unter allen Umständen gewahrt werden. Der Maßregelvollzug ist und bleibt eine
hoheitliche Aufgabe und muss deshalb in öffentlicher Hand verbleiben.
Eine Privatisierung geht auch zu Lasten der Mitarbeiter und
deren Familienangehörigen, da ein massiver Personalabbau zu befürchten wäre.
Die hoch anerkannte und qualifizierte Aus- und Weiterbildungsstätte der Klinik
in der jetzt bestehenden Form darf nicht zerschlagen werden. Das
Landeskrankenhaus Lüneburg muss städtebaulicher und integrativer Bestandteil
des Stadtlebens bleiben. Wir fordern, dass das Lüneburger Landeskrankenhaus in
kommunale Trägerschaft oder in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt
wird.“
Ergänzender Beschlussvorschlag vom
14.12.2005:
„Zu o.a. Antrag der SPD-Kreistagsfraktion stellt die
CDU/FDP/Unabhängige-Gruppe folgenden Änderungsantrag:
Nach Kenntnis der Gruppe hat die Stadt Lüneburg (bzw. das
Städtische Klinikum gGmbH) Interesse an der Übernahme der Trägerschaft des
Landeskrankenhauses geäußert. Nach einem Gespräch mit Ministerpräsident Wulff
am 07.12.2005 haben interessierte Kommunen eine entsprechende Perspektive
erhalten.
Dazu gehört, dass die Stadt Lüneburg nunmehr eine
Handlungskonzeption zur Übernahme des Landeskrankenhauses entwickelt. Hierzu
gehört u.a. die Vorbereitung eines Finanzplanes, einer Qualitätssicherung der
Patientenversorgung, eine Sicherung von Personal und Bevölkerung, eine
fachlich-inhaltliche Verzahnung beider Kliniken sowie faire und langfristige
Überleitungsverträge. Dies alles muss mit den Personalräten in einem
transparenten Verfahren vorbereitet werden, um damit die Voraussetzung zur
Teilnahme an einem Bieterverfahren zu schaffen. Vor diesem Hintergrund
unterstützt der Kreistag des Landkreises Lüneburg die Bemühungen der Stadt
Lüneburg.“
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 15.05.2006:
Mit Schreiben vom 12.05.2006 (Eingang: 15.05.2006) stellt die
SPD-Kreistagsfraktion folgenden Beschlussantrag als eigenständigen Antrag:
„Um die Chancen für eine regionale Lösung in öffentlicher
Trägerschaft zu erhöhen, sollte sich der Landkreis Lüneburg an einer
Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft für das LKH mit mindestens 25,1 Prozent
der Gesellschafteranteile beteiligen.“
Sachlage:
„Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Grundsatzbeschluss
gefasst, wonach auch kommunale Interessen im Bieterverfahren berücksichtigt
werden müssen. Da der Rat der Stadt Lüneburg auch Prüfbereitschaft gezeigt hat,
dass LKH in das Städtische Klinikum zu integrieren, ist ein europaweites
Bieterverfahren für das LKH Lüneburg zu stoppen. Der Kreistag unterstützt eine
regionale Lösung und lehnt deshalb die derzeitig bekannten Durchführungsformen
der geplanten Privatisierungsabsichten der Landeskrankenhäuser ab.
Gegen die Privatisierung des Lüneburger Landeskrankenhauses
sprechen neben den wirtschaftlichen und sozialpolitischen Gründen auch
Sicherheitsrisiken. Der Schutz der Bevölkerung und der Erhalt von
Arbeitsplätzen in der Region Lüneburg ist abzusichern.“