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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/285  

Betreff: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 02.12.2005 (Eingang 05.12.2005);
Privatisierung der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:5
Federführend:Fachbereich Soziales Bearbeiter/-in: Wiese, Martin
Beratungsfolge:
Kreistag
19.12.2005 
Kreistag geändert beschlossen   
Kreisausschuss
16.01.2006    Kreisausschuss      
29.05.2006    Kreisausschuss      
Kreisausschuss
Kreistag
20.02.2006 
Kreistag zurückgestellt   
03.05.2006 
Kreistag geändert beschlossen   
Kreistag
17.07.2006 
Kreistag geändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 19.12.2005:

„Der Kreistag beschließt die folgende Resolution:

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert die niedersächsische Landesregierung auf, die geplanten Privatisierungsabsichten der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser, insbesondere des LKH Lüneburg, im Rahmen eines europaweiten Bieterverfahrens nicht vorzunehmen. Eine Privatisierung aus finanziellen Gründen ist nicht geeignet, zur Sanierung des Landeshaushaltes beizutragen. Der erreichte Qualitätsstandard des Landeskrankenhauses im öffentlichen Versorgungsauftrag und im Rahmen der Daseinsfürsorge für psychisch Kranke und seelisch behinderte Menschen muss unter allen Umständen gewahrt werden. Der Maßregelvollzug ist und bleibt eine hoheitliche Aufgabe und muss deshalb in öffentlicher Hand verbleiben.

Eine Privatisierung geht auch zu Lasten der Mitarbeiter und deren Familienangehörigen, da ein massiver Personalabbau zu befürchten wäre. Die hoch anerkannte und qualifizierte Aus- und Weiterbildungsstätte der Klinik in der jetzt bestehenden Form darf nicht zerschlagen werden. Das Landeskrankenhaus Lüneburg muss städtebaulicher und integrativer Bestandteil des Stadtlebens bleiben. Wir fordern, dass das Lüneburger Landeskrankenhaus in kommunale Trägerschaft oder in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt wird.“

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 14.12.2005:

„Zu o.a. Antrag der SPD-Kreistagsfraktion stellt die CDU/FDP/Unabhängige-Gruppe folgenden Änderungsantrag:

Nach Kenntnis der Gruppe hat die Stadt Lüneburg (bzw. das Städtische Klinikum gGmbH) Interesse an der Übernahme der Trägerschaft des Landeskrankenhauses geäußert. Nach einem Gespräch mit Ministerpräsident Wulff am 07.12.2005 haben interessierte Kommunen eine entsprechende Perspektive erhalten.

Dazu gehört, dass die Stadt Lüneburg nunmehr eine Handlungskonzeption zur Übernahme des Landeskrankenhauses entwickelt. Hierzu gehört u.a. die Vorbereitung eines Finanzplanes, einer Qualitätssicherung der Patientenversorgung, eine Sicherung von Personal und Bevölkerung, eine fachlich-inhaltliche Verzahnung beider Kliniken sowie faire und langfristige Überleitungsverträge. Dies alles muss mit den Personalräten in einem transparenten Verfahren vorbereitet werden, um damit die Voraussetzung zur Teilnahme an einem Bieterverfahren zu schaffen. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Kreistag des Landkreises Lüneburg die Bemühungen der Stadt Lüneburg.“

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 15.05.2006:

Mit Schreiben vom 12.05.2006 (Eingang: 15.05.2006) stellt die SPD-Kreistagsfraktion folgenden Beschlussantrag als eigenständigen Antrag:

„Um die Chancen für eine regionale Lösung in öffentlicher Trägerschaft zu erhöhen, sollte sich der Landkreis Lüneburg an einer Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft für das LKH mit mindestens 25,1 Prozent der Gesellschafteranteile beteiligen.“

Sachlage:

Sachlage:

 

„Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach auch kommunale Interessen im Bieterverfahren berücksichtigt werden müssen. Da der Rat der Stadt Lüneburg auch Prüfbereitschaft gezeigt hat, dass LKH in das Städtische Klinikum zu integrieren, ist ein europaweites Bieterverfahren für das LKH Lüneburg zu stoppen. Der Kreistag unterstützt eine regionale Lösung und lehnt deshalb die derzeitig bekannten Durchführungsformen der geplanten Privatisierungsabsichten der Landeskrankenhäuser ab.

Gegen die Privatisierung des Lüneburger Landeskrankenhauses sprechen neben den wirtschaftlichen und sozialpolitischen Gründen auch Sicherheitsrisiken. Der Schutz der Bevölkerung und der Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region Lüneburg ist abzusichern.“

 

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