Vorlage - 2006/020
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Sachlage:
Zur Beantwortung in der Kreistagssitzung am 20.02.2006 wurde
folgende Anfrage gestellt:
1. Anfrage von der Gruppe vom 12.01.2006 (Eingang: 12.01.2006)
Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe
„Im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2006 hat die Verwaltung auf entsprechende Nachfrage
mitgeteilt, dass durch die Zusammenlegung der Sozial- und Arbeitslosenhilfe
keine nennenswerten Einsparungen zu verzeichnen sind. Es wurde damit begründet,
dass der Landkreis Lüneburg für die Kosten der Unterkunft nicht nur der jetzt
von der ARGE betreuten HLU-Empfänger zuständig sei, sondern auch für die
Arbeitslosenhilfeempfänger aus dem Bereich der Agentur, aber auch für die
bisherigen HLU-Empfänger der Stadt Lüneburg. Aus diesem Grunde wäre es
erforderlich gewesen, einen aus Kreismitteln zu finanzierenden Mitarbeiterstab
in die ARGE zu überführen. Erhebliche Einsparungen müsse es eher bei der Stadt
Lüneburg geben, die erhebliche HLU-Bestände an die ARGE habe abgeben können –
ohne Aufgabenträger nach Hartz IV zu sein.
Wir fragen die
Verwaltung daher:
In welchem Umfang kam
es aus diesem Grunde bei der Stadt Lüneburg in 2005 zu Personal- und
Sachkosteneinsparungen?
In welchem Umfang ist
für das Jahr 2006 und in den Folgejahren mit Personal- und
Sachkosteneinsparungen bei der Stadt Lüneburg zu rechnen?
In welchem Umfang hat
der Landkreis Lüneburg im Rahmen der Kostenerstattung nach dem Finanzvertrag in
2005 an den Einsparungen partizipiert bzw. wird er im Jahr 2006 und den
Folgejahren daran partizipieren?“