Auszug - Aufnahme von Kommunaldarlehen auf Grund der Haushaltssatzung 2006
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Der
Landrat wird vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die
Aufsichtsbehörde ermächtigt, Darlehensverträge bis zur Gesamtsumme von
7.636.900 Euro abzuschließen.
2. Die
Darlehensverträge sind höchstens über eine Laufzeit von 30 Jahren mit dem
Kreditinstitut abzuschließen, das zum Zeitpunkt der notwendigen
Darlehensaufnahme die günstigsten Konditionen offeriert. Das Gleiche gilt auch
für evtl. notwendige Umschuldungen von Altkrediten.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Kreisausschuss und den Kreistag unverzüglich
über den Abschluss der Darlehensverträge zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig