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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Kreistag  

Bezeichnung: Kreistag
Gremium: Kreistag
Datum: Mo, 17.07.2006    
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 03.05.2006      
Ö 4  
Wahl von Mitgliedern des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes (3. Kurie) der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg  
2006/097  
Ö 5  
Vertretung des Landkreises Lüneburg im Aufsichtsrat des HVV  
2006/101  
Ö 6  
Berufung einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt  
2006/110  
Ö 7  
Einrichtung von Ausbildungsplätzen zum 01.08.2007  
2006/111  
Ö 8  
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Rechnungsprüfungsämter der Landkreise Harburg und Lüchow - Dannenberg, der Städte Buchholz i. d. N. und Lüneburg sowie der Gemeinde Seevetal auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg  
Enthält Anlagen
2006/088  
Ö 9  
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2005, Entlastung der Werksleitung sowie Gewinnverwendung des in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzgewinns.  
Enthält Anlagen
2006/093  
Ö 10  
Haushalt 2006 - Außerplanmäßige Ausgabe bei der neuen Haushaltsstelle 02.7220.9300 "Gesellschafter-Anteil an der GfA"  
2006/112  
Ö 11  
Außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 01.1400.5210 - Kosten der Flutkatastrophe Frühjahr 2006  
2006/076  
Ö 12  
Haushalt 2006 - Außerplanmäßige Ausgabe bei neuer Haushaltsstelle 02.2306.9352 "Grunderwerbskosten Gymnasium Bleckede"  
2006/086  
Ö 13  
Richtlinie des Landkreises Lüneburg für die Aufnahme von Krediten  
Enthält Anlagen
2006/091  
Ö 14  
Bekanntgabe der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 5.000.000 Euro aus der Kreditermächtigung 2004 und 2005  
2006/052  
Ö 15  
Schulzentrum Bardowick - Übertragung der laufenden Verwaltung der Haupt- und Realschule auf die Samtgemeinde Bardowick  
2006/098  
Ö 16  
Schulzentrum Scharnebeck - Modernisierungskonzept für die Hauptschule Am Schiffshebewerk, die Elbmarsch Realschule und das Bernhard-Riemann-Gymnasium
2006/099  
Ö 17  
Abstimmung zur Entlassung der Naturdenkmäler im Landkreis Lüneburg (2. Teil)
Enthält Anlagen
2005/206  
Ö 18  
Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Gebietsteil A des Biosphärenreservates "Niedersächsische Elbtalaue"
Enthält Anlagen
2006/115  
Ö 19  
Raumordnungsverfahren A 39
Enthält Anlagen
2006/123  
Ö 20  
Antrag der GRÜNEN - Kreistagsfraktion vom 24.10.2005 (Eingang 24.10.2005); "Örtliche Pflegekonferenz" für den Landkreis Lüneburg
2005/247  
Ö 21  
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 02.12.2005 (Eingang 05.12.2005); Privatisierung der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser
2005/285  
Ö 22  
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.05.2006 (Eingang 15.05.2006); Privatisierung OHE  
2006/092  
Ö 23  
Antrag der GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 02.06.2006 (Eingang 06.06.2006) Stellenerhöhung im Jugendamt
2006/108  
Ö 24  
Antrag der Gruppe vom 29.06.2006 (Eingang 29.06.2006); Resolution zum Erhalt der Arbeitsplätze bei OHE und KVG  
2006/127  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die GRUPPE CDU – FDP – Unabhängige beantragt folgende Resolution durch den Kreistag am 17.07.2006:

„Zum Erhalt der Arbeitsplätze bei OHE und KVG wird folgende Resolution verabschiedet:

Die OHE soll nicht um jeden Preis verkauft werden: Die Interessen des Landkreises Lüneburg müssen berücksichtigt werden! Das Unternehmen OHE ist für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Lüneburg und im gesamten Nord-Ost-Niedersachsen unverzichtbar. Aufgrund einer mittelfristig zu erwartenden positiven Entwicklung des Unternehmens fordert der Kreistag des Landkreises Lüneburg die Niedersächsische Landesregierung und die Bundesregierung auf, den Verkauf ihrer Anteile von nachfolgenden Bedingungen abhängig zu machen:

  1. Wir erwarten von der Bundes- und Landesregierung, dass ein Verkauf nur im Einvernehmen mit den kommunalen Gesellschaftern der OHE erfolgen wird.
  2. Es sind derzeit rund 600 Arbeitsplätze im Bereich der KVG Lüneburg-Stade sowie das OHE-Werk Bleckede für mindestens 15 Jahre zu erhalten.
  3. Der neue Mehrheitsgesellschafter verzichtet zu Gunsten der kommunalen Anteilseigner auf die Rechte gem. § 327a Aktiengesetz (so genanntes „squeezing out“).
  4. Der  Einfluss der kommunalen Gesellschafter sollte mit einer Sperrminorität gesichert werden. Sollte dies nicht möglich sein, so ist durch Kaufvertrag zu sichern, dass im Aufsichtsrat mindestens zwei Vertreter der kommunalen Gesellschafter die kommunalen Interessen vertreten.
  5. In sachlicher Hinsicht ist im Hinblick auf die Mitsprache der kommunalen Anteilseigner zu sichern, dass die Bestellung, Vertragsverlängerung, Berufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes nur mit Zustimmung der kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat erfolgt, gleiches muss bei Kapitalerhöhungen gelten.
  6. Der Bund und das Land räumen den kommunalen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht für Aktien ein.
  7. Im Interesse der regionalen Wirtschaft sollte das Güterverkehrsnetz der OHE (320 km) weiterhin erhalten und betrieben werden. Die Strecken Celle – Soltau / Munster und Soltau – Lüneburg / Winsen/Luhe; wie auch Celle – Wittingen erschließen einen Raum in Niedersachsen, der dringend auf Verkehrsverbindungen – auch auf der Schiene – angewiesen ist. Für den Kreistag des Landkreises Lüneburg ist daher auch im Hinblick auf die Stärkung des Raumes durch das Förderprogramm EU Ziel 1 eine gute verkehrliche Erschließung durch die Schiene ein wesentlicher Punkt der Daseinsvorsorge und unabdingbar. Die Unterhaltung des Streckennetzes der OHE kann nur im Verbund des Konzerns oder zur Gleichstellung des Konzerns mit der DB AG durch Übernahme der Strecken im Rahmen der Schieneninfrastruktur des Bundes langfristig erhalten bleiben.
  8. Der Verkehr darf den bisher erzielten – landespolitisch gewollten – Wettbewerb im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr nicht konterkarieren und zu einem Rückschritt in monopolartigen Strukturen führen. Nicht nur der Metronom als ein erfolgreiches Unternehmen der Unternehmensgruppe OHE hat sich bewährt. Es soll eine zehnjährige Haltepflicht für die Bereiche Metronom und KVG festgeschrieben werden, um eine Aufspaltung der OHE zu vermeiden.
  9. Der neue Mehrheitsgesellschafter verpflichtet sich, die für den örtlichen Tourismus wichtigen musealen, historischen Eisenbahnaktivitäten (z.B. die Museumseisenbahnen) zu erhalten und möglichst auszubauen.“
   
    17.07.2006 - Kreistag
    Ö 24 - ungeändert beschlossen
    Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erfolgte unter Punkt 22 „Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 12

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erfolgte unter Punkt 22 „Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.05.2006 (Eingang 15.05.2006); Privatisierung OHE (Vorlage: 2006/092).

 

 

Beschluss:

Es wird folgende Resolution verabschiedet:

„Zum Erhalt der Arbeitsplätze bei OHE und KVG wird folgende Resolution verabschiedet:

Die OHE soll nicht um jeden Preis verkauft werden: Die Interessen des Landkreises Lüneburg müssen berücksichtigt werden! Das Unternehmen OHE ist für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Lüneburg und im gesamten Nord-Ost-Niedersachsen unverzichtbar. Aufgrund einer mittelfristig zu erwartenden positiven Entwicklung des Unternehmens fordert der Kreistag des Landkreises Lüneburg die Niedersächsische Landesregierung und die Bundesregierung auf, den Verkauf ihrer Anteile von nachfolgenden Bedingungen abhängig zu machen:

  1. Wir erwarten von der Bundes- und Landesregierung, dass ein Verkauf nur im Einvernehmen mit den kommunalen Gesellschaftern der OHE erfolgen wird.
  2. Es sind derzeit rund 600 Arbeitsplätze im Bereich der KVG Lüneburg-Stade sowie das OHE-Werk Bleckede für mindestens 15 Jahre zu erhalten.
  3. Der neue Mehrheitsgesellschafter verzichtet zu Gunsten der kommunalen Anteilseigner auf die Rechte gem. § 327a Aktiengesetz (so genanntes „squeezing out“).
  4. Der  Einfluss der kommunalen Gesellschafter sollte mit einer Sperrminorität gesichert werden. Sollte dies nicht möglich sein, so ist durch Kaufvertrag zu sichern, dass im Aufsichtsrat mindestens zwei Vertreter der kommunalen Gesellschafter die kommunalen Interessen vertreten.
  5. In sachlicher Hinsicht ist im Hinblick auf die Mitsprache der kommunalen Anteilseigner zu sichern, dass die Bestellung, Vertragsverlängerung, Berufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes nur mit Zustimmung der kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat erfolgt, gleiches muss bei Kapitalerhöhungen gelten.
  6. Der Bund und das Land räumen den kommunalen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht für Aktien ein.
  7. Im Interesse der regionalen Wirtschaft sollte das Güterverkehrsnetz der OHE (320 km) weiterhin erhalten und betrieben werden. Die Strecken Celle – Soltau / Munster und Soltau – Lüneburg / Winsen/Luhe; wie auch Celle – Wittingen erschließen einen Raum in Niedersachsen, der dringend auf Verkehrsverbindungen – auch auf der Schiene – angewiesen ist. Für den Kreistag des Landkreises Lüneburg ist daher auch im Hinblick auf die Stärkung des Raumes durch das Förderprogramm EU Ziel 1 eine gute verkehrliche Erschließung durch die Schiene ein wesentlicher Punkt der Daseinsvorsorge und unabdingbar. Die Unterhaltung des Streckennetzes der OHE kann nur im Verbund des Konzerns oder zur Gleichstellung des Konzerns mit der DB AG durch Übernahme der Strecken im Rahmen der Schieneninfrastruktur des Bundes langfristig erhalten bleiben.
  8. Der Verkehr darf den bisher erzielten – landespolitisch gewollten – Wettbewerb im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr nicht konterkarieren und zu einem Rückschritt in monopolartigen Strukturen führen. Nicht nur der Metronom als ein erfolgreiches Unternehmen der Unternehmensgruppe OHE hat sich bewährt. Es soll eine zehnjährige Haltepflicht für die Bereiche Metronom und KVG festgeschrieben werden, um eine Aufspaltung der OHE zu vermeiden.
  9. Der neue Mehrheitsgesellschafter verpflichtet sich, die für den örtlichen Tourismus wichtigen musealen, historischen Eisenbahnaktivitäten (z.B. die Museumseisenbahnen) zu erhalten und möglichst auszubauen.“

 

 

Abstimmungsergebnis: 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 1 Enthaltung

Ö 25  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 26  
Beantwortung von schriftlichen Anfragen gem. § 19 Abs. (1) Geschäftsordnung      
Ö 27     Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 19 Abs. (2) Geschäftsordnung      
Ö 27.1  
Abwasserbeseitigung der Firma Zajons      
Ö 27.2  
Errichtung von Wärmekraftwerken      
Ö 28  
Schließung der Sitzung      
               

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