Auszug - Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Gebietsteil A des Biosphärenreservates "Niedersächsische Elbtalaue"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Röding berichtet, dass die Verordnung den
Gebietsteil A und damit auch Wohnbereiche betreffe. Der Verordnung solle daher
eine Probezeit eingeräumt werden, so dass unter Umständen nach einer gewissen
Zeit eine neue Beratung erfolge.
KTA Köne führt aus, er könne in dieser Verordnung
lediglich einen Kompromiss zwischen Landwirtschaft und Verwaltung nicht aber
mit dem Umweltschutz erkennen. Die Schutzregelungen dieser Verordnung seien
nach seiner Auffassung nicht weit reichend genug.
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Beschluss:
Der Verordnung wird mit dem Zusatz zugestimmt, dass nach einer
gewissen Zeit überprüft werden soll, ob sich die Regelungen der Verordnung
bewährt haben. Dies betrifft insbesondere auch die Maße für den Gehölzschutz
und evtl. Überlegungen zu Entschädigungszahlungen von betroffenen Eigentümern.
Hieraus könnten sich Änderungen in der Verordnung ergeben.
Abstimmungsergebnis: 4 Gegenstimmen