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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/115  

Betreff: Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Gebietsteil A des Biosphärenreservates "Niedersächsische Elbtalaue"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Züghart, MajaAktenzeichen:61.22
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
30.06.2006 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz geändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.07.2006    Kreisausschuss      
Kreistag
17.07.2006 
Kreistag geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Verordnungstext Entwurf 20.04.2006 (förmliches Verfahren), 14.06.06 PDF-Dokument
Erläuterungstext Entwurf 20.04.2006 (förmliches Verfahren), 14.06.06 PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage A          Übersichtskarte Lage des Gebietsteils A

Anlage B          Verordnungstext Entwurf 20.04.2006 (förmliches Verfahren)

Anlage C          Verordnungstext Entwurf 20.04.2006 (förmliches Verfahren)

Anlage D          Stellungnahmen

Anlage E          Kartendarstellung der „parkähnlichen Waldbestände“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verordnungstext Entwurf 20.04.2006 (förmliches Verfahren), 14.06.06 (84 KB) PDF-Dokument (58 KB)    
Anlage 2 2 Erläuterungstext Entwurf 20.04.2006 (förmliches Verfahren), 14.06.06 (31 KB) PDF-Dokument (39 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Es wird empfohlen, die Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für den im Kreisgebiet liegenden Gebietsteil A des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“ in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken zu beschließen.

Sachlage:

Sachlage:

Das formelle Beteiligungsverfahren für die o. g. Ergänzungsverordnung wurde Ende April eingeleitet, die Frist für die Stellungnahmen der TÖB lief am 30.05.2006 und für die Stellungnahmen der Naturschutzverbände am 30.06.2006 ab. Im Sinne eines Beschlusses für die Verordnung noch in diesem Jahr haben die Naturschutzverbände, abgesehen von drei Verbänden, in kürzerer Zeit ihre Stellungnahmen abgegeben, als ihnen zu stand.

 

Die Einwendungen und Anmerkungen aus den Stellungnahmen werden in einer Synopse mit Beschlussempfehlung seitens der Verwaltung dargestellt und im Ausschuss beraten.

 

Es wird auch auf die Unterlagen zum Umweltschutzausschuss am 28.03.2006 – Vorlagen-Nr. 034/2006 (Tabelle-Naturdenkmale, Fotos – Naturdenkmale) verwiesen.

 

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