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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/076  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 01.1400.5210 - Kosten der Flutkatastrophe Frühjahr 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sühl, Hans-HeinrichAktenzeichen:4/41
Federführend:Fachbereich Recht und Ordnung Bearbeiter/-in: Wieckhorst, Monika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
26.06.2006    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.07.2006    Kreisausschuss      
Kreistag
17.07.2006 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

keine

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 01.1400.5210 – Kosten der Flutkatastrophe Frühjahr 2006 – in Höhe von 2.500.000,00 € wird gemäß § 65 NLO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 NGO zugestimmt.

Sachlage:

Sachlage:

Die Bekämpfung des Elbehochwassers im Frühjahr 2006 erforderte am 07.04.2006, 12.00 Uhr, die Feststellung des Katastrophenfalles durch den Hauptverwaltungsbeamten. Von diesem Zeitpunkt an oblag die Zentrale Leitung der Katastrophenbekämpfung dem HVB und zwar bis zum Ende des Katastrophenfalles am 15.04.2006, 10.00 Uhr.

 

Gem. § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes hat der Landkreis Lüneburg als zuständige Katastrophenschutzbehörde die Kosten der Katastrophenbekämpfung zu tragen., soweit es sich dabei nicht um Hilfeleistungen zwischen benachbarten Katastrophenschutzbehörden bzw. überörtlicher Hilfe handelt. Aufgrund der anlässlich der Flutkatastrophe 2002 gewonnenen Erfahrungen und nach ersten vorsichtigen Schätzungen kann zurzeit von einem Kostenvolumen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro ausgegangen werden.

 

Nach § 31 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes gewährt das Land den Katastrophenschutzbehörden bei Katastrophen ungewöhnlichen Ausmaßes Zuwendungen zu den Kosten der Katastrophenbekämpfung. Ein solcher Fall war hier zweifellos gegeben. Die Verwaltung wird in jedem Fall – wie auch bereits anlässlich der Flutkatastrophe 2002 – einen Antrag auf Gewährung einer entsprechenden Zuwendung stellen.

 

Die Kosten waren natürlich bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2006 nicht vorhersehbar. Sie waren zudem unabweisbar, da der Landkreis – unabhängig von Erstattungspflichten des Landes – als Kostenträger im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes zunächst zur Begleichung der im Rahmen der Bekämpfung der Flutkatastrophe anfallenden Rechnungen rechtlich verpflichtet ist.

 

Da die Höhe und der Zeitpunkt einer Kostenerstattung durch das Land nicht feststehen, sollte der Kreistag vorsorglich einer außerplanmäßigen Ausgabe im Jahr 2006 zustimmen.

 

Vorschlag zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe:

 

Die erwarteten Mehrausgaben werden zum einen durch die erwarteten Zuweisungen des Landes (75 % wie im Jahr 2002?) gedeckt. Die Deckung der verbleibenden Mehrausgaben kann durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 01.9200.8930 – Deckung von Fehlbeträgen des Vorjahres – erfolgen.

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