Vorlage - 2006/076
|
|
Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle
01.1400.5210 – Kosten der Flutkatastrophe Frühjahr 2006 – in Höhe von
2.500.000,00 € wird gemäß § 65 NLO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 NGO
zugestimmt.
Sachlage:
Die Bekämpfung des Elbehochwassers im Frühjahr 2006 erforderte
am 07.04.2006, 12.00 Uhr, die Feststellung des Katastrophenfalles durch den
Hauptverwaltungsbeamten. Von diesem Zeitpunkt an oblag die Zentrale Leitung der
Katastrophenbekämpfung dem HVB und zwar bis zum Ende des Katastrophenfalles am
15.04.2006, 10.00 Uhr.
Gem. § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen
Katastrophenschutzgesetzes hat der Landkreis Lüneburg als zuständige
Katastrophenschutzbehörde die Kosten der Katastrophenbekämpfung zu tragen., soweit
es sich dabei nicht um Hilfeleistungen zwischen benachbarten
Katastrophenschutzbehörden bzw. überörtlicher Hilfe handelt. Aufgrund der
anlässlich der Flutkatastrophe 2002 gewonnenen Erfahrungen und nach ersten
vorsichtigen Schätzungen kann zurzeit von einem Kostenvolumen in Höhe von rund
2,5 Millionen Euro ausgegangen werden.
Nach § 31 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen
Katastrophenschutzgesetzes gewährt das Land den Katastrophenschutzbehörden bei
Katastrophen ungewöhnlichen Ausmaßes Zuwendungen zu den Kosten der
Katastrophenbekämpfung. Ein solcher Fall war hier zweifellos gegeben. Die
Verwaltung wird in jedem Fall – wie auch bereits anlässlich der Flutkatastrophe
2002 – einen Antrag auf Gewährung einer entsprechenden Zuwendung stellen.
Die Kosten waren natürlich bei der Aufstellung des
Haushaltsplanes 2006 nicht vorhersehbar. Sie waren zudem unabweisbar, da der
Landkreis – unabhängig von Erstattungspflichten des Landes – als Kostenträger
im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes zunächst zur
Begleichung der im Rahmen der Bekämpfung der Flutkatastrophe anfallenden
Rechnungen rechtlich verpflichtet ist.
Da die Höhe und der Zeitpunkt einer Kostenerstattung durch das
Land nicht feststehen, sollte der Kreistag vorsorglich einer außerplanmäßigen
Ausgabe im Jahr 2006 zustimmen.
Vorschlag zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe:
Die erwarteten Mehrausgaben werden zum einen durch die
erwarteten Zuweisungen des Landes (75 % wie im Jahr 2002?) gedeckt. Die Deckung
der verbleibenden Mehrausgaben kann durch Minderausgaben bei der
Haushaltsstelle 01.9200.8930 – Deckung von Fehlbeträgen des Vorjahres –
erfolgen.