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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/098  

Betreff: Schulzentrum Bardowick - Übertragung der laufenden Verwaltung der Haupt- und Realschule auf die Samtgemeinde Bardowick
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Maul, Hans-RichardAktenzeichen:3
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
13.06.2006 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.07.2006    Kreisausschuss      
Kreistag
17.07.2006 
Kreistag zurückgestellt   
05.05.2008 
Kreistag geändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
11.04.2008    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten      
Kreisausschuss
21.04.2008    Kreisausschuss      
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

1 Vereinbarungsentwurf nebst Anlagen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt mit der Samtgemeinde Bardowick über Art, Umfang und Finanzierung einer Übertragung der laufenden Verwaltung der Haupt- und Realschule in Bardowick zu verhandeln und hierüber eine Vereinbarung zu entwerfen.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 26.03.2008:

 

Der Landrat wird ermächtigt, die Vereinbarung über Einzelheiten der Übertragung und Wahrnehmung der laufenden Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule in Bardowick mit der Samtgemeinde Bardowick abzuschließen.

 

Sachlage:

Sachlage:

 

Nach § 103 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) haben die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden, die Standort einer Schule in der Trägerschaft des Landkreises sind, auf Antrag die laufende Verwaltung dieser Schule zu übertragen. Die Gemeinden und Samtgemeinden verwalten die Schulen gemäß § 103 Abs. 2 NSchG im Namen und auf Kosten des Landkreises; die Landkreise können zur Durchführung dieser Aufgabe Weisungen erteilen. Die Beteiligten regeln die Einzelheiten durch Vereinbarung; diese muss insbesondere die Haftung regeln. Die Schulträgerschaft verbleibt beim Landkreis.

 

Die Samtgemeinde Bardowick hat jetzt ihr Interesse bekundet, die laufende Verwaltung der kreiseigenen Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule in Bardowick zu übernehmen. Gleichzeitig strebt sie eine vorgezogene Sanierung und Modernisierung der Schulgebäude und der Sporthallen an. Das Gesamtvolumen des anstehenden Sanierungspakets beläuft sich auf rund 4 Mio. €. Diesen Betrag beabsichtigt die Samtgemeinde ggf. vorzufinanzieren.

 

Auf die Übertragung der laufenden Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule hat die Samtgemeinde Bardowick, wie oben ausgeführt, einen Rechtsanspruch, d.h. der Landkreis Lüneburg hat hier keinen Ermessensspielraum. Die Übertragung erfolgt durch Beschluss des Kreistages, der allerdings erst nach dem Abschluss einer die Einzelheiten der Übertragung und Wahrnehmung der laufenden Verwaltung regelnden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Samtgemeinde wirksam werden kann.

 

Diese Verwaltungsvereinbarung sollte mindestens Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:

 

o Umfang der laufenden Verwaltung, die übertragen wird;

o Weisungsrecht des Landkreises für die Ausführung der laufenden Verwaltung, sowohl grundsätzlich
(durch Richtlinien) als auch im Einzelfall (durch den Landrat);

o Kosten (Grundsätze für die Berechnung, die Veranschlagung und die Abrechnung);

o Personalfragen (z.B. Regelung des Vorgesetztenverhältnisses für das an der Schule tätige Landkreispersonal;

o Vertretung des Schulträgers in Konferenzen und Ausschüssen;

o Vermietung und sonstige Überlassung von Schulräumen an Dritte;

o Schadenshaftung gegenüber Dritten;

o Kündigung der Vereinbarung.

 

Die laufende Verwaltung würde von der Samtgemeinde im Namen und auf Kosten des Landkreises durchgeführt. Der Landkreis trägt als Schulträger ohnehin gemäß § 113 NSchG die sächlichen Kosten seiner Schule. Er hätte der ausführenden Samtgemeinde die Mittel, die im Rahmen der laufenden Verwaltung für die Schule verausgabt werden müssen, jährlich zuzuweisen, wobei der Spielraum, den die Gemeinde für die Verteilung der Mittel im Einzelnen besitzt, in der Vereinbarung umrissen sein muss. Zu den zu erstattenden Kosten gehören außer den Sachkosten grundsätzlich auch die Personalkosten für diejenigen Gemeindebediensteten, die unmittelbar für die Verwaltung der Kreisschulen eingesetzt sind.

 

Unabhängig von der Frage der rechtlichen Zuständigkeit hat sich die Samtgemeinde Bardowick stets für das dortige Schulzentrum verantwortlich gefühlt und dies, zuletzt bei der Realisierung der Realschule und der Umgestaltung des Busbahnhofes, auch immer wieder deutlich gemacht. Die Übertragung der laufenden Unterhaltung bietet ihr die Möglichkeit, sich hier dauerhaft noch stärker als bisher einzubringen.

 

Die Samtgemeinde sieht darüber hinaus die Chance, durch eine vorgezogene Abarbeitung des Sanierungsstaus die erforderlichen Mittel für die Bauunterhaltung und Bewirtschaftung dauerhaft zu reduzieren. Dabei sollen auch Synergieeffekte zwischen Grundschule und Haupt- und Realschule genutzt werden. Weiter hält sie es für sinnvoll, vor allem im Bereich der Sporthallen die nutzenden Sportvereine mehr als bisher in die Verantwortung zu nehmen.

 

Der Samtgemeinderat hat einer solchen Antragstellung in seiner Sitzung am 18.05.2006 zugestimmt.

 

Ergänzende Sachlage vom 26.03.2008:

 

Entsprechend dem Beschluss des Kreisausschusses vom 03.07.2006 hat die Verwaltung über Art, Umfang und Finanzierung einer Übertragung der laufenden Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule in Bardowick mit der Samtgemeinde Bardowick einen Vereinbarungsentwurf verhandelt. Zwischen den Parteien war vereinbart, den Entwurf nach Vorliegen des Schulgutachtens für den Landkreis Lüneburg nochmals  inhaltlich zu prüfen und  abschließend abzustimmen, um ihn dann zur Beratung in die Ausschüsse zu geben. Dieses ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

In dem beigefügten Vereinbarungsentwurf und dessen Anlagen sind Art und Umfang der übertragenen Aufgaben der laufenden Verwaltung, Vorgaben für deren Erledigung sowie die dafür vom Landkreis zur Verfügung gestellten Ressourcen konkretisiert. Des Weiteren sind Verfahren, die dem Landkreis Steuerungs- und Überprüfungsmöglichkeiten für die Aufgabenerledigung und die Ressourcenverwendung sichern, aufgenommen. Mit den dargestellten Inhalten wird einerseits der Rechtsanspruch der Samtgemeinde auf Übertragung der laufenden Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule, andererseits die Gleichbehandlung mit den anderen in der Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schulen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der zu gewährleistenden Standards erfüllt. Außerdem sind erforderliche Steuerungs- und Überprüfungsmöglichkeiten für den Landkreis festgeschrieben.

 

Dem folgend wird empfohlen, den Landrat zu ermächtigen, die Vereinbarung entsprechend abzuschließen.

 

 

Zur Vermeidung von Irritationen wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die hier zu entscheidende Übertragung der laufenden Verwaltung zu trennen ist von der Frage einer vorgezogenen Sanierung der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule und von der Frage der Eigentumsübertragung von Teilen des Schulgrundstücks, wie z. B. der nicht mehr für Unterrichtszwecke benötigten kleinen Sport- bzw. Gymnastikhalle, auf die Samtgemeinde Bardowick. Zu diesen Themen wird derzeit noch weiter verhandelt.  Sobald sich hier Konkreteres abzeichnet, wird die Sache über den Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen in die Beratung gegeben.

 

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