Vorlage - 2006/098
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Anlage/n:
1 Vereinbarungsentwurf nebst Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Samtgemeinde Bardowick
über Art, Umfang und Finanzierung einer Übertragung der laufenden Verwaltung
der Haupt- und Realschule in Bardowick zu verhandeln und hierüber eine
Vereinbarung zu entwerfen.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 26.03.2008:
Der Landrat wird ermächtigt, die
Vereinbarung über Einzelheiten der Übertragung und Wahrnehmung der laufenden
Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule in Bardowick mit der Samtgemeinde
Bardowick abzuschließen.
Sachlage:
Nach § 103 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG)
haben die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden, die
Standort einer Schule in der Trägerschaft des Landkreises sind, auf Antrag die
laufende Verwaltung dieser Schule zu übertragen. Die Gemeinden und
Samtgemeinden verwalten die Schulen gemäß § 103 Abs. 2 NSchG im Namen und auf
Kosten des Landkreises; die Landkreise können zur Durchführung dieser Aufgabe
Weisungen erteilen. Die Beteiligten regeln die Einzelheiten durch Vereinbarung;
diese muss insbesondere die Haftung regeln. Die Schulträgerschaft verbleibt
beim Landkreis.
Die Samtgemeinde Bardowick hat jetzt ihr Interesse bekundet,
die laufende Verwaltung der kreiseigenen Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule in
Bardowick zu übernehmen. Gleichzeitig strebt sie eine vorgezogene Sanierung und
Modernisierung der Schulgebäude und der Sporthallen an. Das Gesamtvolumen des
anstehenden Sanierungspakets beläuft sich auf rund 4 Mio. €. Diesen
Betrag beabsichtigt die Samtgemeinde ggf. vorzufinanzieren.
Auf die Übertragung der laufenden Verwaltung der
Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule hat die Samtgemeinde Bardowick, wie oben
ausgeführt, einen Rechtsanspruch, d.h. der Landkreis Lüneburg hat hier keinen
Ermessensspielraum. Die Übertragung erfolgt durch Beschluss des Kreistages, der
allerdings erst nach dem Abschluss einer die Einzelheiten der Übertragung und
Wahrnehmung der laufenden Verwaltung regelnden Verwaltungsvereinbarung zwischen
dem Landkreis und der Samtgemeinde wirksam werden kann.
Diese Verwaltungsvereinbarung sollte mindestens Regelungen zu
folgenden Punkten enthalten:
o Umfang
der laufenden Verwaltung, die übertragen wird;
o Weisungsrecht
des Landkreises für die Ausführung der laufenden Verwaltung, sowohl
grundsätzlich
(durch Richtlinien) als auch im Einzelfall (durch den Landrat);
o Kosten
(Grundsätze für die Berechnung, die Veranschlagung und die Abrechnung);
o Personalfragen
(z.B. Regelung des Vorgesetztenverhältnisses für das an der Schule tätige
Landkreispersonal;
o Vertretung
des Schulträgers in Konferenzen und Ausschüssen;
o Vermietung
und sonstige Überlassung von Schulräumen an Dritte;
o Schadenshaftung
gegenüber Dritten;
o Kündigung
der Vereinbarung.
Die laufende Verwaltung würde von der Samtgemeinde im Namen und
auf Kosten des Landkreises durchgeführt. Der Landkreis trägt als Schulträger
ohnehin gemäß § 113 NSchG die sächlichen Kosten seiner Schule. Er hätte der
ausführenden Samtgemeinde die Mittel, die im Rahmen der laufenden Verwaltung
für die Schule verausgabt werden müssen, jährlich zuzuweisen, wobei der
Spielraum, den die Gemeinde für die Verteilung der Mittel im Einzelnen besitzt,
in der Vereinbarung umrissen sein muss. Zu den zu erstattenden Kosten gehören
außer den Sachkosten grundsätzlich auch die Personalkosten für diejenigen
Gemeindebediensteten, die unmittelbar für die Verwaltung der Kreisschulen
eingesetzt sind.
Unabhängig von der Frage der rechtlichen Zuständigkeit hat sich
die Samtgemeinde Bardowick stets für das dortige Schulzentrum verantwortlich
gefühlt und dies, zuletzt bei der Realisierung der Realschule und der
Umgestaltung des Busbahnhofes, auch immer wieder deutlich gemacht. Die
Übertragung der laufenden Unterhaltung bietet ihr die Möglichkeit, sich hier
dauerhaft noch stärker als bisher einzubringen.
Die Samtgemeinde sieht darüber hinaus die Chance, durch eine
vorgezogene Abarbeitung des Sanierungsstaus die erforderlichen Mittel für die
Bauunterhaltung und Bewirtschaftung dauerhaft zu reduzieren. Dabei sollen auch
Synergieeffekte zwischen Grundschule und Haupt- und Realschule genutzt werden.
Weiter hält sie es für sinnvoll, vor allem im Bereich der Sporthallen die
nutzenden Sportvereine mehr als bisher in die Verantwortung zu nehmen.
Der Samtgemeinderat hat einer solchen Antragstellung in seiner
Sitzung am 18.05.2006 zugestimmt.
Ergänzende Sachlage vom
26.03.2008:
Entsprechend dem Beschluss des
Kreisausschusses vom 03.07.2006 hat die Verwaltung über Art, Umfang und
Finanzierung einer Übertragung der laufenden Verwaltung der
Hugo-Friedrich-Hartmann Schule in Bardowick mit der Samtgemeinde Bardowick
einen Vereinbarungsentwurf verhandelt. Zwischen den Parteien war vereinbart,
den Entwurf nach Vorliegen des Schulgutachtens für den Landkreis Lüneburg
nochmals inhaltlich zu prüfen und abschließend abzustimmen, um ihn dann zur
Beratung in die Ausschüsse zu geben. Dieses ist zwischenzeitlich erfolgt.
In dem beigefügten Vereinbarungsentwurf
und dessen Anlagen sind Art und Umfang der übertragenen Aufgaben der laufenden
Verwaltung, Vorgaben für deren Erledigung sowie die dafür vom Landkreis zur
Verfügung gestellten Ressourcen konkretisiert. Des Weiteren sind Verfahren, die
dem Landkreis Steuerungs- und Überprüfungsmöglichkeiten für die
Aufgabenerledigung und die Ressourcenverwendung sichern, aufgenommen. Mit den
dargestellten Inhalten wird einerseits der Rechtsanspruch der Samtgemeinde auf
Übertragung der laufenden Verwaltung der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule,
andererseits die Gleichbehandlung mit den anderen in der Trägerschaft des
Landkreises befindlichen Schulen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden
Ressourcen und der zu gewährleistenden Standards erfüllt. Außerdem sind
erforderliche Steuerungs- und Überprüfungsmöglichkeiten für den Landkreis
festgeschrieben.
Dem folgend wird empfohlen, den Landrat zu
ermächtigen, die Vereinbarung entsprechend abzuschließen.
Zur Vermeidung von Irritationen wird noch
einmal darauf hingewiesen, dass die hier zu entscheidende Übertragung der
laufenden Verwaltung zu trennen ist von der Frage einer vorgezogenen Sanierung
der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule und von der Frage der Eigentumsübertragung
von Teilen des Schulgrundstücks, wie z. B. der nicht mehr für Unterrichtszwecke
benötigten kleinen Sport- bzw. Gymnastikhalle, auf die Samtgemeinde Bardowick.
Zu diesen Themen wird derzeit noch weiter verhandelt. Sobald sich hier Konkreteres abzeichnet, wird
die Sache über den Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen in die
Beratung gegeben.