Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Abstimmung zur Entlassung der Naturdenkmäler im Landkreis Lüneburg (2. Teil)  

Kreistag
TOP: Ö 17
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.07.2006    
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2005/206 Abstimmung zur Entlassung der Naturdenkmäler im Landkreis Lüneburg (2. Teil)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Gaulien, ManfredAktenzeichen:61.24
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KTA Dörbaum führt aus, dem Naturschutz im Kreis müsse ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Die Konsequenz, dass die Kosten entsprechend zu tragen seien, müsse jedem bekannt sein. Er plädiere dafür, Naturdenkmäler mit einem hohen Stellenwert zu erhalten und in der Obhut des Kreises zu belassen. Dazu gehöre aus seiner Sicht auch die Schnellenberger Allee. Er bittet daher nochmals ausdrücklich aufzuführen, dass diese von der Herausnahme nicht betroffen sei.

 

KTA Nickel berichtet, für einige Naturdenkmäler bestehe unnötigerweise ein Doppelschutz. Die jetzt in Doppelschutz befindlichen Denkmäler sollen nach Rücksprache mit den Kommunen in einer Hand sein. Hinsichtlich der Schnellenberger Allee würden derzeit noch Gespräche mit der Stadt Lüneburg laufen.

 

-61-

Beschluss:

Beschluss:

Die Naturdenkmäler LG 058, LG 059 und LG 093 werden wegen eines bestehenden Doppelschutzes als Naturdenkmäler entlassen. Das Naturdenkmal LG 124 bleibt als Naturdenkmal bestehen. Für die übrigen Naturdenkmäler wird die Entscheidung vertagt.

LG 058 (Lindenallee), LG 059 (Eichen und Eschen), LG 93 (Burgwall)

Alle drei Naturdenkmäler werden als Bestandteile eines Ensemble nach dem Nieders. Denkmalschutzgesetz geschützt (s. Stellungnahmen des Nieders. Landesamtes für Denkmalpflege). Entsprechend der Vorgehensweise bei den bisher entlassenen Naturdenkmälern sollen solche Naturdenkmäler entlassen werden, für die ein anderweitiger Schutz besteht, um einen Doppelschutz mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu vermeiden. Für die genannten Naturdenkmäler ist entsprechend die Entlassung durchzuführen.

LG 124 (Eisernes Tor)

Das Eiserne Tor stellt in seiner Ausprägung als Naturdenkmal eine Besonderheit dar.

Nicht das Tor selbst, sondern die für den Zustand des Tores ursächlichen Bodengegebenheiten in der Stadt Lüneburg haben zu einer Unterschutzstellung geführt. Nach umfangreichen Gesprächen mit dem Kreisnaturschutzbeauftragten, Nieders. Heimatbund und anderen Vertretern wurde seitens der Verwaltung entschieden, von einer Entlassung des Eisernen Tores aus dem Naturdenkmalschutz abzusehen. Dies ist insbesondere auch deswegen zu vertreten, da für das Eiserne Tor keine Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich sind.

LG 065 und LG 088 (Schnellenberger Allee)

Es laufen zurzeit noch Gespräche mit der Stadt Lüneburg bezüglich einer Übertragung der Verkehrssicherungspflicht. Bevor diese Gespräche nicht abgeschlossen sind, sollte über die Vorlage bezüglich der Entlassung aus dem Naturdenkmalschutz nicht beschlossen werden. Da es sich um ähnlich geartete Fälle handelt, gilt gleiches für die Naturdenkmäler mit den lfd. Nrn. LG 057 (Linden- und Eichengruppe), LG 060 (Eichenallee), LG 061 (Wassergraben mit Eichen und Buchen) und 062 (Rehmel mit Eichen, Buchen).

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung