Auszug - Abstimmung zur Entlassung der Naturdenkmäler im Landkreis Lüneburg (2. Teil)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Dörbaum führt aus, dem Naturschutz im Kreis müsse
ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Die Konsequenz, dass die Kosten
entsprechend zu tragen seien, müsse jedem bekannt sein. Er plädiere dafür,
Naturdenkmäler mit einem hohen Stellenwert zu erhalten und in der Obhut des
Kreises zu belassen. Dazu gehöre aus seiner Sicht auch die Schnellenberger
Allee. Er bittet daher nochmals ausdrücklich aufzuführen, dass diese von der
Herausnahme nicht betroffen sei.
KTA Nickel berichtet, für einige Naturdenkmäler
bestehe unnötigerweise ein Doppelschutz. Die jetzt in Doppelschutz befindlichen
Denkmäler sollen nach Rücksprache mit den Kommunen in einer Hand sein. Hinsichtlich
der Schnellenberger Allee würden derzeit noch Gespräche mit der Stadt Lüneburg laufen.
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Beschluss:
Die Naturdenkmäler LG 058, LG 059 und LG 093 werden wegen eines
bestehenden Doppelschutzes als Naturdenkmäler entlassen. Das Naturdenkmal LG
124 bleibt als Naturdenkmal bestehen. Für die übrigen Naturdenkmäler wird die
Entscheidung vertagt.
LG 058 (Lindenallee), LG 059 (Eichen und Eschen), LG 93
(Burgwall)
Alle drei Naturdenkmäler werden als Bestandteile eines Ensemble
nach dem Nieders. Denkmalschutzgesetz geschützt (s. Stellungnahmen des Nieders.
Landesamtes für Denkmalpflege). Entsprechend der Vorgehensweise bei den bisher
entlassenen Naturdenkmälern sollen solche Naturdenkmäler entlassen werden, für
die ein anderweitiger Schutz besteht, um einen Doppelschutz mit
unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu vermeiden. Für die genannten
Naturdenkmäler ist entsprechend die Entlassung durchzuführen.
LG 124 (Eisernes Tor)
Das Eiserne Tor stellt in seiner Ausprägung als Naturdenkmal
eine Besonderheit dar.
Nicht das Tor selbst, sondern die für den Zustand des Tores
ursächlichen Bodengegebenheiten in der Stadt Lüneburg haben zu einer
Unterschutzstellung geführt. Nach umfangreichen Gesprächen mit dem
Kreisnaturschutzbeauftragten, Nieders. Heimatbund und anderen Vertretern wurde
seitens der Verwaltung entschieden, von einer Entlassung des Eisernen Tores aus
dem Naturdenkmalschutz abzusehen. Dies ist insbesondere auch deswegen zu
vertreten, da für das Eiserne Tor keine Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich
sind.
LG 065 und LG 088 (Schnellenberger Allee)
Es laufen zurzeit noch Gespräche mit der Stadt Lüneburg
bezüglich einer Übertragung der Verkehrssicherungspflicht. Bevor diese
Gespräche nicht abgeschlossen sind, sollte über die Vorlage bezüglich der
Entlassung aus dem Naturdenkmalschutz nicht beschlossen werden. Da es sich um
ähnlich geartete Fälle handelt, gilt gleiches für die Naturdenkmäler mit den
lfd. Nrn. LG 057 (Linden- und Eichengruppe), LG 060 (Eichenallee), LG 061
(Wassergraben mit Eichen und Buchen) und 062 (Rehmel mit Eichen, Buchen).
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung