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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/112  

Betreff: Haushalt 2006 - Außerplanmäßige Ausgabe bei der neuen Haushaltsstelle 02.7220.9300 "Gesellschafter-Anteil an der GfA"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Koenig, Franz-PeterAktenzeichen:6
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Schiemann, Karin
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
03.07.2006    Kreisausschuss      
Kreistag
17.07.2006 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der neu geschaffenen Haushaltsstelle 02.7220.9300 „Gesellschafter-Anteil an der GfA“ in Höhe von 191.734,46 Euro wird gemäß § 89 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 65 NLO zugestimmt.

Sachlage:

Sachlage:

Auf die Sachdarstellung in der Anlage 1 der Beschlussvorlage 2006/109 wird Bezug genommen.

 

Ein Ausfall der Sickerwasserkläranlage, mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Abwässer aus der MBV verursacht, war bei der Haushaltsaufstellung nicht bekannt und auch nicht zu erwarten, die jetzt anstehenden Ausgaben also nicht vorhersehbar.

Um die drohende Überschuldungssituation abzuwenden, ist die Einziehung der ausstehenden Stammeinlage der Gesellschafter notwendig, die Ausgabe ist daher unabweisbar.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 02.9110.3101) in Höhe von 191.734,46 Euro.

 

Die für die Zustimmung zu dieser außerplanmäßigen Ausgabe erforderlichen Voraussetzungen des § 89 NGO in Verbindung mit § 65 NLO liegen damit vor.

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