Vorlage - 2006/112
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Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der neu geschaffenen
Haushaltsstelle 02.7220.9300 „Gesellschafter-Anteil an der GfA“ in Höhe von
191.734,46 Euro wird gemäß § 89 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 65 NLO
zugestimmt.
Sachlage:
Auf die Sachdarstellung in der Anlage 1 der Beschlussvorlage
2006/109 wird Bezug genommen.
Ein Ausfall der Sickerwasserkläranlage, mit hoher
Wahrscheinlichkeit durch die Abwässer aus der MBV verursacht, war bei der
Haushaltsaufstellung nicht bekannt und auch nicht zu erwarten, die jetzt
anstehenden Ausgaben also nicht vorhersehbar.
Um die drohende Überschuldungssituation abzuwenden, ist die
Einziehung der ausstehenden Stammeinlage der Gesellschafter notwendig, die
Ausgabe ist daher unabweisbar.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch eine
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 02.9110.3101) in Höhe
von 191.734,46 Euro.
Die für die Zustimmung zu dieser außerplanmäßigen Ausgabe
erforderlichen Voraussetzungen des § 89 NGO in Verbindung mit § 65 NLO liegen
damit vor.