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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/111  

Betreff: Einrichtung von Ausbildungsplätzen zum 01.08.2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beeken, MartinaAktenzeichen:30.10
Federführend:Interne Dienste und Digitalisierung Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
26.06.2006    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform      
Kreisausschuss
03.07.2006    Kreisausschuss      
Kreistag
17.07.2006 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

- keine -

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Einrichtung der genannten Ausbildungsplätze wird beschlossen.

Sachlage:

Sachlage:

Zum 01.08.2007 steht die Einstellung von Auszubildenden und Anwärterinnen/Anwärtern in den verschiedenen Berufsbereichen und Laufbahnen an. Im Hinblick auf die brisante Haushaltslage des Landkreises Lüneburg sollte, wie auch schon in den Vorjahren, weiterhin auf die Einrichtung von Ausbildungsplätzen deutlich über den Bedarf an Nachwuchskräften hinaus, verzichtet werden. Um jedoch einerseits die Möglichkeit einer Übernahme gut geeigneter eigener Anwärterinnen/Anwärter und Auszubildender mittelfristig zu erhalten, andererseits aber auch um eine Auswahl vornehmen zu können wird vorgeschlagen zum 01.08.2007 in dem folgenden Umfang Anwärterinnen/Anwärter und Auszubildende einzustellen:

 

Ø      2 Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsangestellten

Ø      2 Anwärterinnen/Anwärter im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst

 

Um genügend geeignete Bewerberinnen/Bewerber ansprechen zu können, ist eine Ausschreibung der Stellen bereits Ende August/Anfang September 2006 unmittelbar nach den Schulferien erforderlich.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Einrichtung der Ausbildungsplätze zum 01.08.2007 in dem oben genannten Umfang zuzustimmen, damit seitens der Verwaltung umgehend mit der Planung und Durchführung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens begonnen werden kann.

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