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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe vom 29.06.2006 (Eingang 29.06.2006); Resolution zum Erhalt der Arbeitsplätze bei OHE und KVG  

Kreistag
TOP: Ö 24
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.07.2006    
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2006/127 Antrag der Gruppe vom 29.06.2006 (Eingang 29.06.2006);
Resolution zum Erhalt der Arbeitsplätze bei OHE und KVG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erfolgte unter Punkt 22 „Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 12

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erfolgte unter Punkt 22 „Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.05.2006 (Eingang 15.05.2006); Privatisierung OHE (Vorlage: 2006/092).

 

 

Beschluss:

Es wird folgende Resolution verabschiedet:

„Zum Erhalt der Arbeitsplätze bei OHE und KVG wird folgende Resolution verabschiedet:

Die OHE soll nicht um jeden Preis verkauft werden: Die Interessen des Landkreises Lüneburg müssen berücksichtigt werden! Das Unternehmen OHE ist für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Lüneburg und im gesamten Nord-Ost-Niedersachsen unverzichtbar. Aufgrund einer mittelfristig zu erwartenden positiven Entwicklung des Unternehmens fordert der Kreistag des Landkreises Lüneburg die Niedersächsische Landesregierung und die Bundesregierung auf, den Verkauf ihrer Anteile von nachfolgenden Bedingungen abhängig zu machen:

  1. Wir erwarten von der Bundes- und Landesregierung, dass ein Verkauf nur im Einvernehmen mit den kommunalen Gesellschaftern der OHE erfolgen wird.
  2. Es sind derzeit rund 600 Arbeitsplätze im Bereich der KVG Lüneburg-Stade sowie das OHE-Werk Bleckede für mindestens 15 Jahre zu erhalten.
  3. Der neue Mehrheitsgesellschafter verzichtet zu Gunsten der kommunalen Anteilseigner auf die Rechte gem. § 327a Aktiengesetz (so genanntes „squeezing out“).
  4. Der  Einfluss der kommunalen Gesellschafter sollte mit einer Sperrminorität gesichert werden. Sollte dies nicht möglich sein, so ist durch Kaufvertrag zu sichern, dass im Aufsichtsrat mindestens zwei Vertreter der kommunalen Gesellschafter die kommunalen Interessen vertreten.
  5. In sachlicher Hinsicht ist im Hinblick auf die Mitsprache der kommunalen Anteilseigner zu sichern, dass die Bestellung, Vertragsverlängerung, Berufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes nur mit Zustimmung der kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat erfolgt, gleiches muss bei Kapitalerhöhungen gelten.
  6. Der Bund und das Land räumen den kommunalen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht für Aktien ein.
  7. Im Interesse der regionalen Wirtschaft sollte das Güterverkehrsnetz der OHE (320 km) weiterhin erhalten und betrieben werden. Die Strecken Celle – Soltau / Munster und Soltau – Lüneburg / Winsen/Luhe; wie auch Celle – Wittingen erschließen einen Raum in Niedersachsen, der dringend auf Verkehrsverbindungen – auch auf der Schiene – angewiesen ist. Für den Kreistag des Landkreises Lüneburg ist daher auch im Hinblick auf die Stärkung des Raumes durch das Förderprogramm EU Ziel 1 eine gute verkehrliche Erschließung durch die Schiene ein wesentlicher Punkt der Daseinsvorsorge und unabdingbar. Die Unterhaltung des Streckennetzes der OHE kann nur im Verbund des Konzerns oder zur Gleichstellung des Konzerns mit der DB AG durch Übernahme der Strecken im Rahmen der Schieneninfrastruktur des Bundes langfristig erhalten bleiben.
  8. Der Verkehr darf den bisher erzielten – landespolitisch gewollten – Wettbewerb im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr nicht konterkarieren und zu einem Rückschritt in monopolartigen Strukturen führen. Nicht nur der Metronom als ein erfolgreiches Unternehmen der Unternehmensgruppe OHE hat sich bewährt. Es soll eine zehnjährige Haltepflicht für die Bereiche Metronom und KVG festgeschrieben werden, um eine Aufspaltung der OHE zu vermeiden.
  9. Der neue Mehrheitsgesellschafter verpflichtet sich, die für den örtlichen Tourismus wichtigen musealen, historischen Eisenbahnaktivitäten (z.B. die Museumseisenbahnen) zu erhalten und möglichst auszubauen.“

 

 

Abstimmungsergebnis: 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 1 Enthaltung

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