Auszug - Antrag der Gruppe vom 29.06.2006 (Eingang 29.06.2006); Resolution zum Erhalt der Arbeitsplätze bei OHE und KVG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erfolgte unter Punkt
22 „Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.05.2006 (Eingang 15.05.2006);
Privatisierung OHE (Vorlage: 2006/092).
Beschluss:
Es wird folgende Resolution verabschiedet:
„Zum Erhalt der Arbeitsplätze bei OHE und KVG wird folgende
Resolution verabschiedet:
Die OHE soll nicht um jeden Preis verkauft werden: Die
Interessen des Landkreises Lüneburg müssen berücksichtigt werden! Das Unternehmen
OHE ist für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Lüneburg
und im gesamten Nord-Ost-Niedersachsen unverzichtbar. Aufgrund einer
mittelfristig zu erwartenden positiven Entwicklung des Unternehmens fordert der
Kreistag des Landkreises Lüneburg die Niedersächsische Landesregierung und die
Bundesregierung auf, den Verkauf ihrer Anteile von nachfolgenden Bedingungen
abhängig zu machen:
- Wir
erwarten von der Bundes- und Landesregierung, dass ein Verkauf nur im
Einvernehmen mit den kommunalen Gesellschaftern der OHE erfolgen wird.
- Es
sind derzeit rund 600 Arbeitsplätze im Bereich der KVG Lüneburg-Stade
sowie das OHE-Werk Bleckede für mindestens 15 Jahre zu erhalten.
- Der
neue Mehrheitsgesellschafter verzichtet zu Gunsten der kommunalen
Anteilseigner auf die Rechte gem. § 327a Aktiengesetz (so genanntes
„squeezing out“).
- Der Einfluss der kommunalen Gesellschafter
sollte mit einer Sperrminorität gesichert werden. Sollte dies nicht
möglich sein, so ist durch Kaufvertrag zu sichern, dass im Aufsichtsrat
mindestens zwei Vertreter der kommunalen Gesellschafter die kommunalen
Interessen vertreten.
- In
sachlicher Hinsicht ist im Hinblick auf die Mitsprache der kommunalen
Anteilseigner zu sichern, dass die Bestellung, Vertragsverlängerung,
Berufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes nur mit Zustimmung
der kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat erfolgt, gleiches muss bei
Kapitalerhöhungen gelten.
- Der
Bund und das Land räumen den kommunalen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht
für Aktien ein.
- Im
Interesse der regionalen Wirtschaft sollte das Güterverkehrsnetz der OHE
(320 km) weiterhin erhalten und betrieben werden. Die Strecken Celle –
Soltau / Munster und Soltau – Lüneburg / Winsen/Luhe; wie auch Celle –
Wittingen erschließen einen Raum in Niedersachsen, der dringend auf
Verkehrsverbindungen – auch auf der Schiene – angewiesen ist. Für den
Kreistag des Landkreises Lüneburg ist daher auch im Hinblick auf die
Stärkung des Raumes durch das Förderprogramm EU Ziel 1 eine gute verkehrliche
Erschließung durch die Schiene ein wesentlicher Punkt der Daseinsvorsorge
und unabdingbar. Die Unterhaltung des Streckennetzes der OHE kann nur im
Verbund des Konzerns oder zur Gleichstellung des Konzerns mit der DB AG
durch Übernahme der Strecken im Rahmen der Schieneninfrastruktur des
Bundes langfristig erhalten bleiben.
- Der
Verkehr darf den bisher erzielten – landespolitisch gewollten – Wettbewerb
im Schienen- und Straßenpersonennahverkehr nicht konterkarieren und zu
einem Rückschritt in monopolartigen Strukturen führen. Nicht nur der
Metronom als ein erfolgreiches Unternehmen der Unternehmensgruppe OHE hat
sich bewährt. Es soll eine zehnjährige Haltepflicht für die Bereiche
Metronom und KVG festgeschrieben werden, um eine Aufspaltung der OHE zu
vermeiden.
- Der
neue Mehrheitsgesellschafter verpflichtet sich, die für den örtlichen
Tourismus wichtigen musealen, historischen Eisenbahnaktivitäten (z.B. die
Museumseisenbahnen) zu erhalten und möglichst auszubauen.“
Abstimmungsergebnis: 1 Enthaltung