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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/086  

Betreff: Haushalt 2006 - Außerplanmäßige Ausgabe bei neuer Haushaltsstelle 02.2306.9352 "Grunderwerbskosten Gymnasium Bleckede"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:35 - 65 12 044
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
26.06.2006    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform      
Kreisausschuss
03.07.2006    Kreisausschuss      
Kreistag
17.07.2006 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der neu geschaffenen Haushaltsstelle 02.2306.9352 „Grunderwerbskosten Gymnasium Bleckede“ in Höhe von 10.000,00 € wird gemäß § 89 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 65 NLO zugestimmt.

Sachlage:

Sachlage:

Mit Beschluss vom 06.02.2006 hat der Kreisausschuss dem Zukauf einer ca. 6.500 m² großen Teilfläche des an das kreiseigene Schulgelände in Bleckede angrenzenden Flurstückes 114/6, Flur 21, Gemarkung Bleckede zugestimmt. Auf die Vorlage 2006/022 wird Bezug genommen.

 

Besitzübergang und Kaufpreiszahlung sollen erst im nächsten Jahr erfolgen. In diesem Jahr soll aber bereits der Kaufvertrag geschlossen werden. In diesem Zusammenhang fallen Grunderwerbskosten (Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer, Notargebühren) in Höhe von rd. 10.000,00 € an, die noch in diesem Jahr kassenwirksam werden, für die aber keine Mittel im laufenden Haushalt eingestellt sind.

 

Die Möglichkeit des Grundstückserwerbs für das neue Gymnasium in Bleckede war bei der Haushaltsaufstellung noch nicht bekannt, die jetzt anstehenden Ausgaben also nicht vorhersehbar.

Der zu erwerbende Grundstücksteil ist für das neue Gymnasium aus den in der Vorlage 2006/022 dargestellten Gründen unbedingt erforderlich. Nach Vertragsabschluss werden die Grunderwerbskosten fällig, der Landkreis ist als Käufer Kostenschuldner, die Ausgabe ist daher unabweisbar.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 02.8800.3400 „Allgemeiner Grundbesitz; Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken“ in Höhe von derzeit 12.380,00 € gewährleistet.

 

Die für die Zustimmung zu dieser außerplanmäßigen Ausgabe erforderlichen Voraussetzungen des § 89 NGO in Verbindung mit § 65 NLO liegen damit vor. 

 

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