Vorlage - 2006/086
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Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der neu geschaffenen
Haushaltsstelle 02.2306.9352 „Grunderwerbskosten Gymnasium Bleckede“ in Höhe
von 10.000,00 € wird gemäß § 89 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 65 NLO
zugestimmt.
Sachlage:
Mit Beschluss vom 06.02.2006 hat der Kreisausschuss dem Zukauf
einer ca. 6.500 m² großen Teilfläche des an das kreiseigene Schulgelände in
Bleckede angrenzenden Flurstückes 114/6, Flur 21, Gemarkung Bleckede
zugestimmt. Auf die Vorlage 2006/022 wird Bezug genommen.
Besitzübergang und Kaufpreiszahlung sollen erst im nächsten
Jahr erfolgen. In diesem Jahr soll aber bereits der Kaufvertrag geschlossen
werden. In diesem Zusammenhang fallen Grunderwerbskosten (Vermessungskosten,
Grunderwerbsteuer, Notargebühren) in Höhe von rd. 10.000,00 € an, die noch in
diesem Jahr kassenwirksam werden, für die aber keine Mittel im laufenden
Haushalt eingestellt sind.
Die Möglichkeit des Grundstückserwerbs für das neue Gymnasium
in Bleckede war bei der Haushaltsaufstellung noch nicht bekannt, die jetzt
anstehenden Ausgaben also nicht vorhersehbar.
Der zu erwerbende Grundstücksteil ist für das neue Gymnasium
aus den in der Vorlage 2006/022 dargestellten Gründen unbedingt erforderlich.
Nach Vertragsabschluss werden die Grunderwerbskosten fällig, der Landkreis ist
als Käufer Kostenschuldner, die Ausgabe ist daher unabweisbar.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch
Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 02.8800.3400 „Allgemeiner Grundbesitz;
Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken“ in Höhe von derzeit 12.380,00 €
gewährleistet.
Die für die Zustimmung zu dieser außerplanmäßigen Ausgabe
erforderlichen Voraussetzungen des § 89 NGO in Verbindung mit § 65 NLO liegen
damit vor.