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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/091  

Betreff: Richtlinie des Landkreises Lüneburg für die Aufnahme von Krediten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiegert, JürgenAktenzeichen:10-20 05 07 02
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Beteiligt:Büro des Landrats
Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
26.06.2006    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform      
Kreisausschuss
03.07.2006    Kreisausschuss      
Kreistag
17.07.2006 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
060523 Richtlinie zur Aufnahme von Krediten PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 060523 Richtlinie zur Aufnahme von Krediten (39 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte Richtlinie des Landkreises Lüneburg für die Aufnahme von Krediten wird beschlossen.

Sachlage:

Sachlage:

Am 01.01.2006 ist das neue kommunale Haushaltsrecht in Kraft getreten. Nach dem neu gefassten § 92 Abs.1 NGO hat der Landkreis nunmehr Richtlinien für die Aufnahme von Krediten aufzustellen. Diese Richtlinien sind nach § 36 Abs. 1 Nr. 13 NLO vom Kreistag zu beschließen.

 

Die als Anlage beigefügte Richtlinie orientiert sich an einem Muster, das von den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet und mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport abgestimmt wurde. Inhaltlich entspricht die Richtlinie weitestgehend der bisher gängigen Praxis. Neu ist die Möglichkeit des Einsatzes von Derivaten zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen.

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