Vorlage - 2006/091
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Anlage/n:
1
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 060523 Richtlinie zur Aufnahme von Krediten (39 KB) | (40 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Richtlinie des Landkreises Lüneburg
für die Aufnahme von Krediten wird beschlossen.
Sachlage:
Am 01.01.2006 ist das neue kommunale
Haushaltsrecht in Kraft getreten. Nach dem neu gefassten § 92 Abs.1 NGO hat der
Landkreis nunmehr Richtlinien für die Aufnahme von Krediten aufzustellen. Diese
Richtlinien sind nach § 36 Abs. 1 Nr. 13 NLO vom Kreistag zu beschließen.
Die als Anlage beigefügte Richtlinie orientiert sich an einem
Muster, das von den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet und mit dem Niedersächsischen
Ministerium für Inneres und Sport abgestimmt wurde. Inhaltlich entspricht die
Richtlinie weitestgehend der bisher gängigen Praxis. Neu ist die Möglichkeit
des Einsatzes von Derivaten zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken sowie
zur Optimierung der Kreditkonditionen.