Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Raumordnungsverfahren A 39  

Kreistag
TOP: Ö 19
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.07.2006    
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2006/123 Raumordnungsverfahren A 39
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Kalliefe, BurkhardAktenzeichen:60.71
Federführend:Bauen Bearbeiter/-in: Schiemann, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Bauoberrat Kalliefe berichtet, mit Schreiben vom 27.03.2006 habe die Regierungsvertretung das Raumordnungsverfahren eingeleitet und den Landkreis Lüneburg zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.07.2006 aufgefordert. Städte und Samt-/Gemeinden des Landkreises Lüneburg seien ebenfalls aufgefordert worden, ihre Stellungnahme abzugeben.

Ziel des Raumordnungsverfahrens sei es, die landesplanerische Feststellung zu treffen, ob die von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorgelegten Unterlagen über die geplante Trasse mit den Zielen der Raumordnung in Einklang stehen. Er verdeutlicht, dass im Rahmen der Raumordnung überörtliche Belange betroffen seien. Es gehe ferner um die weiteren unter Umständen betroffenen Zuständigkeiten und Kompetenzen des Landkreises, sofern sie überörtlich und von Raumbedeutung seien. Dazu würden beispielsweise die Belange der Umwelt wie Natur, Landschaft, Wasser und Bodenschutz gehören.

Er berichtet weiter, detaillierte Angaben würden im späteren Planfeststellungsverfahren gemacht. In diesem werde der Landkreis Lüneburg zu einer erneuten Stellungnahme aufgefordert. Mit dem Planfeststellungsbeschluss erhalte die Trasse dann ihre Rechtsverbindlichkeit.

In der vorliegenden Stellungnahme habe sich die Kreisverwaltung – wie aufgefordert – zu der Vorzugsvariante geäußert, da nach Ansicht der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr alle anderen Trassen für ungünstig erachtet und insofern verworfen worden seien. Kern der Stellungnahme sei, dass die Trasse unter bestimmten Voraussetzungen akzeptabel sei. Dazu würden beispielsweise besondere Lärmschutzvoraussetzungen und die Verminderung der Zerschneidungswirkung gehören. Weiter werde gebeten nochmals die bestehende Ostumgehung als mögliche Trasse zu prüfen, allerdings auch hier unter der Voraussetzung besondere Lärmschutzvorrichtungen zu treffen.

Bauoberrat Kalliefe führt aus, dass die Regierungsvertretung keine Stellungnahme erzwingen könne. Gehe allerdings bis zum Ende der Frist eine solche nicht ein, bedeute dieses, dass der Landkreis Lüneburg mit dem Vorhaben einverstanden sei.

 

KTA Röding bedauert, dass die Stellungnahme der Verwaltung recht spät den Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt worden sei. Er verkenne allerdings nicht den komplexen Sachverhalt. Weiter weist er darauf hin, dass die Stadt Lüneburg mit großer Mehrheit die Vorzugsvariante ablehne und eine westliche Trasse fordere. Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer allerdings decke sich in wesentlichen Teilen mit der Stellungnahme der Kreisverwaltung. Er berichtet im Vorwege sei die fehlende Abstimmung mit der Stadt bemängelt worden, was aus seiner Sicht aufgrund der früh erkennbaren destruktiven Haltung der Stadtverwaltung und der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Stadt und Landkreis zwar verständlich, jedoch nicht erfreulich sei. Er bitte gerade bei solch großen Themen aufeinander zuzugehen.

Weiter führt er an, die A 39 sei unumstritten eines der wichtigsten Verkehrsprojekte unserer Region. Die Notwendigkeit und die Dringlichkeit dieser Autobahn seien in der Vergangenheit mit großer Mehrheit bejaht und durch zahlreiche Resolutionen bekräftigt worden. Es sei aus seiner Sicht ein Armutszeugnis für den Kreistag, wenn dieser zum Ende seiner Legislaturperiode kein positives Votum für das Raumordnungsverfahren abgebe. Das Gebiet des Landkreises Lüneburg sei mit 14 Kilometern, also ca. 7,5 % der Gesamtstrecke betroffen. Finde die Stellungnahme der Kreisverwaltung dennoch keine Mehrheit schlage er vor, folgende Feststellung zu treffen:

  1. Der Kreistag Lüneburg spricht sich nachdrücklich für einen zeitnahen Bau der A 39 aus.
  2. Eine östlich verlaufende Variante wird bevorzugt.
  3. Den berechtigten Belangen der Anlieger ist durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen Rechnung zu tragen.

 

KTA Dr. Scharff sagt, es zeichne sich nach den vielen Vorgesprächen und Diskussionen ab, dass sich heute keine Mehrheit für die Stellungnahme der Verwaltung finden werde. Nach seiner persönlichen Formulierung könne die Stellungnahme der Kreisverwaltung mit der eindeutigen Bejahung der Vorzugsvariante fast als vorauseilender Gehorsam der Landesplanungsbehörde bezeichnet werden. Es erfordere für alle anwesenden Mandatsträger Mut und klares Vorausdenken dieser Stellungnahme nicht zuzustimmen und damit auch die Vorzugsvariante abzulehnen. Werde diese Stellungnahme heute abgelehnt, sei es ein klares Signal für Land- und Bundestag. Er weist darauf hin, dass der Lüneburger Stadtrat sich noch in dieser Woche klar gegen die Vorzugsvariante aussprechen werde. Darüber seien sich die Fraktionen größtenteils einig.

Seine folgende Begründung für die Ablehnung der Stellungnahme der Verwaltung beruhe darauf, dass die wesentlichen gravierenden Mängel der Planungsbehörde von der Kreisverwaltung nahezu kritiklos übernommen worden seien. Dazu gehöre, dass jede Trassenführung über das Lüneburger Stadtgebiet eindeutig gegen die Raumordnungsprogramme des Landes und der Region und damit auch der Stadt Lüneburg verstoße. Bisher freigehaltene Siedlungs- und Freiräume würden bebaut und damit der Planungsspielraum der Stadt Lüneburg wesentlich eingeengt. Die Umweltbelastungen der 10.000 – 15.000 Bürgerinnen und Bürgern würden nicht, wie im Raumordnungsprogramm festgeschrieben, verbessert, sondern durch Abgase, Feinstaub und zusätzlichen Lärm entscheidend verschlechtert.

Auch werde gegen Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes, in dem Planungshoheit der Kommunen und damit auch die der Stadt Lüneburg freigehalten würden, verstoßen. Die Mängel der verkehrstechnischen Untersuchung seien eklatant und deutlich. Am Beispiel der Ostumgehung werde deutlich, welche Fehler gemacht werden. So sei vor fünf Jahren für die Umgehung ein Verkehrsaufkommen für das Jahr 2020 von 37.000 Fahrzeugen prognostiziert worden. Bereits heute würden 47.000 Fahrzeuge die Ostumgehung nutzen. Es gebe keine Aussage darüber, wie der regionale Verkehr gelenkt werden solle.

Er stellt weiter fest, dass Mängel in der schalltechnischen Untersuchung sowie der städtebaulichen Analyse vorliegen würden. So solle in der Nähe des Klosters Lüne ein Tunnel gebaut werden, was Auswirkungen auf die Bausubstanz des Klosters, aber auch auf die in diesem Bereich befindlichen Häuser haben würde. Die Stadt werde zerschnitten. Wichtige Entwicklungsstadtteile wie Lüne, Moorfeld und Ebensberg würden vom Stadtkern abgeschnitten.

Sein Fazit und damit der Hauptvorwurf gegen die Stellungnahme der Kreisverwaltung bestehe darin, dass ein Gesamtvariantenvergleich West- oder Ostumfahrung fehle. Die Belange der Stadt Lüneburg seien weder in der Stellungnahme der Kreisverwaltung noch in den Raumplanungsunterlagen der Landesbaubehörde enthalten. Er halte es für unbedingt erforderlich, die Unterlagen entscheidend zu überarbeiten.

 

KTA Schumann-Schilling führt aus, in der Stellungnahme werde zwar auf Umwelt, Natur und Wasser eingegangen, nicht aber auf den Menschen. Dieser sei in verstärktem Maße zu beachten. Auch fehle es an den Belangen der über 1000jährigen Stadt Lüneburg und dessen Kloster Lüne. Sie macht deutlich, dass sie nicht gegen die A 39 sei, sie sei aber sowohl von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises als auch der Stadt Lüneburg gewählt und habe daher auch deren Interessen zu vertreten.

 

KTA Nahrstedt zeigt auf, die SPD-Kreistagsfraktion stehe ebenso wie die Mehrheit der Ratsmitglieder in den Samt-/Gemeinden und Städten hinter dem Bau der A 39. Er vertritt jedoch die Auffassung, die Stellungnahme sei nicht mit der Ernsthaftigkeit und der Genauigkeit überarbeitet worden, wie dieses in Anbetracht der Auswirkungen der A 39 auf Mensch, Umwelt und Raumordnung notwendig und erforderlich gewesen sei. Die Stellungnahme missachte seiner Ansicht nach wesentliche Aussagen und Ziele des Regionalen Raumordnungsprogrammes, unterschlage wichtige Aspekte, sei in sich widersprüchlich und komme zu falschen Schlussfolgerungen. Darüber hinaus stehe sie konträr zu den Aussagen der hauptsächlich betroffenen Samtgemeinde Ostheide und der Stadt Lüneburg. Beide kämen im Gegensatz zur Kreisverwaltung beispielsweise zu dem Ergebnis, dass die Schallerhebung unvollständig sei, das Schutzgut Mensch ungenügend beachtet worden sei und die Zerschneidung der Samtgemeinde bzw. der Stadt zu erheblichen Einschränkungen führen würden.

Die im Regionalen Raumordnungsprogramm festgeschriebenen Punkte würden zudem ungenügend berücksichtigt, wie beispielsweise die Stadt Lüneburg als Erholungsort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr und ihrer Bewerbung als Weltkulturerbe. Auch der Schutz des Klosters Lüne als zu sicherndes und zu erhaltenes kulturelles Sachgut finde keine Erwähnung. Ausgeblendet würden zudem eventuelle Umleitungsmöglichkeiten bei Staus, Unfällen oder Baumaßnahmen auf der A 39. Im Regionalen Raumordnungsprogramm sei weiter festgeschrieben, dass der Reinhaltung der Luft im Interesse von Mensch und Natur erhöhte Bedeutung zukomme. Die Stellungnahme der Verwaltung thematisiere „unter Vernachlässigung der Abgasproblematik allein die gesundheitliche Problematik von Verkehrslärm“.

 

LR Fietz hebt hervor, die Kreisverwaltung habe sich bemüht größtenteils mit der Stadt einen gemeinsamen Weg zu gehen. Mit Unterstützung der Politik sei gefordert worden, eine möglichst weit im Osten verlaufende Trasse zu finden, da dort eine offensichtliche Strukturschwäche vorliege. Auch der Lüneburger Stadtrat vertrete die Auffassung, die A 39 zu bauen, damit sich Firmen ansiedeln und Arbeitsplätze geschaffen würden. Allerdings solle die Trasse keinesfalls über das Stadtgebiet verlaufen. LR Fietz sei unklar, wie hier weiter konsensual vorgegangen werden könne. Seiner Auffassung nach, gehe es nach dem bisherigen Diskussionsverlauf ausschließlich um eine Verlegung des Trassenverlaufes. Er zeige Verständnis, wenn dieses gewollt und gefordert würde, bitte es dann aber auch so kundzutun. Auch sei die Stellungnahme zwar kurzfristig übersandt worden, jedoch von keiner Stelle der Wunsch geäußert worden, sie zu überarbeiten.

Weiter gibt er zu Bedenken, zunächst die Entscheidungen in den Kreisen Uelzen und Gifhorn und die Kostenübernahme von Bund und Land abzuwarten. Dennoch appelliere er der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung zuzustimmen. Alles andere sei nach seiner Ansicht unehrlich.

 

KTA Staudte berichtet, die GRÜNE-Kreistagsfraktion habe erneut einen Änderungsantrag gestellt, wonach der Lüneburger Kreistag Bund und Land auffordere, alle weiteren Planungen bezüglich der A 39 einzustellen. Diese Forderung würden sie seit langem wiederholen. Sie bezweifelt, dass diese Autobahn zu wirtschaftlichen Verbesserungen führen würde. Ihrer Auffassung nach könne sich der Landkreis Lüneburg ohne weiteres gegen eine solche Transitautobahn aussprechen.

Die Stellungnahme der Kreisverwaltung, sei so KTA Staudte, nicht ausführlich genug. Zum Beispiel habe der Fachdienst Gesundheit in seiner Stellungnahme aufgeworfen, primär die Frage, wird die A 39 benötigt oder nicht, zu klären. In der Gesamtstellungnahme der Kreisverwaltung werde darauf allerdings nicht eingegangen. Die Planer hätten zudem nicht berücksichtigt, dass die A 39 unter einem besonderen naturschutzfachlichen Verhalt stehe. Die Nullvariante sei zwar in der Form geprüft worden, was wäre wenn sich verkehrlich nichts ändere; die Nullplusvariante, was passieren würde, wenn das bestehende Straßennetz ertüchtigt würde, sei jedoch nicht geprüft worden. KTA Staudte gibt den Rat, dieses unbedingt zu kritisieren. Es sei ansonsten ein Aspekt gegen den Klage eingereicht werden könne.

 

KTA Perschel macht deutlich, bei der Forderung nach einer Autobahn müsse auch immer wieder damit gerechnet werden, dass diese über das eigene Gemeindegebiet verlaufe. Für die Samtgemeinde Ostheide und das Lüneburger Stadtgebiet habe sich dieses jetzt – schlimmer als befürchtet – bewahrheit. Zu der von der Kreisverwaltung erstellten Stellungnahme führt er aus, dass diese darauf ziele, eine Trassenführung entlang des Elbe-Seitenkanals zu prüfen. Er weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein Naherholungsgebiet handele.

 

KTA Dörbaum berichtet, in der Stadt Lüneburg lägen 1.774 Einwände gegen die so genannte Klostertrasse vor. Es könne nicht so getan werden, als gebe es diese nicht. Auch könne das in sechs Monaten erstellte Regionale Raumordnungsprogramm nicht so hingestellt werden, als sei es nicht vorhanden. Er weist darauf hin, dass die Stadt Lüneburg ein schalltechnisches, ein städtebauliches sowie ein Verkehrsgutachten von externen Gutachtern habe erstellen lassen. Alle drei kämen zu dem Ergebnis, dass eine, wie von der Landesstraßenbaubehörde Niedersachsen vorgelegte Planung, in Stadt und Kreis Lüneburg nicht umsetzbar sei.

Zu der Stellungnahme der Kreisverwaltung merkt er an, das Schutzgut Mensch habe Vorrang, finde in dem von der Verwaltung vorgelegten Papier jedoch keine Berücksichtigung. Auch fehle eine Aussage über den Stellenwert des Klosters Lüne.

 

KTA Meißner bedauert, der Landrat habe sich in den vergangenen Jahren nur selten zu dem Bau der Autobahn geäußert. Bei einem derart wichtigen Thema hätte er sich gewünscht, dass sich der Landrat vorher eingebracht, eine klare Position bezogen und jetzt einen Konsens herbeigeführt hätte. Weiter führt er aus, es sei bekannt, dass die Feinstaubbelastung in der Stadt Lüneburg bereits mehrfach überschritten worden sei. Wie dann ein zusätzliches Verkehrsaufkommen durch die Stadt geduldet werden könne, sei für ihn unverständlich. Ebenso könne er den Zeitdruck unter welchem die Vorlage der Kreisverwaltung abgearbeitet werden solle, nicht nachvollziehen. Er stellt fest, dass es nicht Thema sei, in welcher Länge die Autobahn die Stadt Lüneburg durchquere, sondern die Qualität.

 

KTA Danzenbächer ist der Ansicht, im Raumordnungsverfahren müsse nicht nur zur Vorzugsvariante Stellung genommen werden, sondern auch zu allen anderen erdenklichen Varianten. Ein künftiger Vortrag in einem Verfahren sei nach seiner Kenntnis nicht möglich. Hinsichtlich des heutigen Diskussionsverlaufes würde er sich freuen, wenn nach dem Beschluss die einhellige Meinung auf Verzicht der Autobahn lauten würde. Dann werde nach außen eine klare Darstellung vertreten, welche Position der Kreistag überhaupt habe. Er selbst sei klar gegen eine A 39. Diese werde weder im Osten noch im Westen benötigt.

Das Melbeck von der A 39 profitiere, glaube er nicht. Hier würden einzig eine Bemautung und eine Ertüchtigung der Bundesstraßen helfen.

Zu der Stellungnahme der Kreisverwaltung führt er aus, er habe erwartet, dass Herr Kalliefe nicht mit seiner Fachlichkeit zurückhalte, sondern dass hier eine wirklich patente Stellungnahme erstellt worden wäre, mit allen erdenklichen Kritikpunkten, um den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreis ein Signal zu geben, der Landkreis Lüneburg sei für sie da und sehe die Probleme in jeglicher Variante.

 

LR Fietz sagt, die Motive der Verwaltung für den Bau der Autobahn seien die Hoffnung eines wirtschaftliches Aufschwunges, so wie es die IHK auch sehe, und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Er erklärt nochmals ausdrücklich, er stehe auch weiterhin zu dem Bau der Autobahn egal welchen Trassenverlauf sie nehmen werde.

 

KTA Graff stellt fest, ein Großteil des Kreistages habe den Bau der Autobahn gefordert. Das Problem sei allerdings, dass keiner sie in seiner Gemeinde habe wolle. Wollte der Kreistag etwas für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises tun, sollte er heute Nein zu der Autobahn sagen. Umfragen sei zu entnehmen, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg keine Autobahn wollen. Auch nach den vorgelegten Vorzugs- bzw. Alternativvarianten sei diese Autobahn im Landkreis Lüneburg nicht machbar.

 

KTA Kaidas führt an, die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr habe die Vorzugsvariante nach sorgfältiger Prüfung vorgelegt und den Landkreis Lüneburg zur Abgabe einer Stellungnahme für alle Gemeinden und Samtgemeinden aufgefordert. Herr Kalliefe habe dieses seiner Ansicht nach in Abwägung auch getan und eine sachlich und fachlich erarbeitete Stellungnahme vorgelegt, die so akzeptiert werden könne. Jede Samt-/Gemeinde könne dennoch ihre eigene Stellungnahme abgeben.

Nicht nachvollziehbar sei für ihn das Verhalten von SPD-Abgeordneten, die in Hannover einen zügigen Ausbau der A 39 und eine Osttrasse fordern würden, hier sich jedoch der Stellungnahme der Stadt Lüneburg anschließen. Weiter vertritt KTA Kaidas die Auffassung, fordere der Kreistag eine Osttrasse, sollte er auch dahinter stehen. Er selber halte die ausgewählte Trassenführung für richtig und akzeptabel.

KTA Kaidas beantragt geheime Abstimmung.

 

Für KTA Heinrichs ist die heutige harte, aber auch engagierte Diskussion nicht überraschend. Dieses schwere Thema sei von Experten erarbeitet worden, die es sich nicht leicht gemacht hätten und letztlich zu dem Ergebnis gekommen seien, sich diese Vorzugsvariante vorzunehmen. Letztlich solle sich der Landkreis Lüneburg darauf konzentrieren Verbesserungen vorzunehmen. Die Stadt Lüneburg sei ebenso wie beispielsweise der Flecken Bardowick bereits heute durchschnitten.

 

KTA Peters sagt, er vermisse in der Stellungnahme der Kreisverwaltung die Belange der Gemeinde Wendisch Evern ebenso wie die der Stadt Lüneburg und der Samtgemeinde Ostheide. Weiter vermisse er in der Diskussion auch eine verträgliche Lösung, wie die Stadt Lüneburg weiträumig umfahren werden könne. Dieser Prüfauftrag sei jetzt zu erteilen, die Realisierung lasse ohnehin noch mindestens 10 – 15 Jahre auf sich warten. Der Kreistag sollte zeigen, dass er nicht immer loyal hinter dem stehe, was in höheren Parlamenten bereits beschlossen worden sei, sondern dass er sich für die Belange seiner Bürgerinnen und Bürger einsetze.

 

EKR Dr. Porwol verdeutlicht, die Stadt Lüneburg habe sich bereits sehr früh positioniert. Weitere Absprachen erschienen daher nicht sinnvoll. Ferner hätten die Hauptverwaltungsbeamten der Samt-/Gemeinden dafür plädiert, ihre Belange jeweils in einer eigenen Stellungnahme vorzutragen.

Er weist nochmals darauf hin, jedem müsse bekannt gewesen sein, dass die Vorzugsvariante Teile der eigenen Samt-/Gemeinde bzw. Stadt betreffen könne. Auch sei bekannt gewesen, dass 2003 im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes, die A 39 mit einem guten Kosten-/Nutzenverhältnis aufgenommen worden sei. Auch sei bekannt, dass in Lüneburg der neuralgische Punkte liege, da die A 39 am Ende der A 250 bei Bardowick ihren Anfang finden solle.

 

KTA Pfeiffer weist darauf hin, dass in der Stellungnahme der Kreisverwaltung immer wieder Hinweise auf das Regionale Raumordnungsprogramm aufgenommen worden seien. Er habe sich die Arbeit gemacht, Teile der Stellungnahme der Verwaltung mit einer Stellungnahme eines externen Gutachters zu vergleichen. So fänden sich beispielsweise in beiden Hinweise, dass in der Vorzugsvariante entsprechende Mängel vorhanden seien. Die Kreisverwaltung habe zudem gebeten, einige Punkte nochmals zu überprüfen.

 

KTA Meyer gibt zu Bedenken, dass die Gemeinde Melbeck mit den hier angesprochenen Beschwernissen tagtäglich zu tun habe. Die Bürgerinnen und Bürger würden die Situation zwar nicht mit Freude, aber mit der Hoffnung auf Abhilfe ertragen. Der Bau der Autobahn sei ein entsprechender Schritt. Es sei außerdem nicht die erste Autobahn, die gebaut werde und in allen Fällen sei eine Lösung der mit dem Bau der Straßen auftretenden Probleme gefunden worden.

 

KTA Olshof begrüßt die inhaltlich und fachlich gute Stellungnahme der Kreisverwaltung. Auch der Mensch sei in dieser berücksichtigt. Zum Regionalen Raumordnungsprogramm merkt er an, dieses gelte nicht nur für die Stadt Lüneburg, sondern auch für die Samtgemeinde Gellersen. Er verdeutlich, dass auch die Stadt Lüneburg eine Gemeinde des Landkreises neben vielen anderen Gemeinden sei, deren Bedürfnisse es zu berücksichtigen gelte.

 

KTA Nahrstedt bittet nicht geheim abzustimmen. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises hätten ein Anrecht zu erfahren, welcher ihrer gewählten Mandatsträger wie stimme.

 

KTA Blume zitiert aus einer juristischen Stellungnahme der Stadt, indem sich zu dem landwirtschaftlichen Fachbeitrag geäußert worden sei. Darin heiße es „Ersteller des Beitrages ist die Landwirtschaftskammer Hannover. Die Kammer schließt den Westkorridor aus landwirtschaftlicher Sicht für eine Trassenfindung generell aus. Das Ergebnis dieses Beitrages ist kritisch zu bewerten, wurde er doch durch die Selbstverwaltungsorganisation der Landwirte erstellt und lässt somit eine gewisse Interessenbindung erkennen.“ Genauso sehe KTA Blume, was aus städtischer Sicht über die Gutachter erarbeitet worden sei. Die Aufgabe des Landkreises sei es gewesen, unter überörtlichen Gesichtspunkten der Planungen, Stellung zu nehmen. Dieses sei mit erheblicher Distanz und Unvoreingenommenheit von der Kreisverwaltung erfolgt. Die Stellungnahme der Kreisverwaltung sei gegenüber der von Gutachtern erstellten Stellungnahme der Stadt aus seiner Sicht die sachlichste und die am meisten Distanz wahrende.

 

KTA Danzenbächer beantragt gem. § 18 (4) Geschäftsordnung, dass in der Niederschrift vermerkt werde, wie er abstimme.

 

Abstimmung über den Antrag der GRÜNEN-Kreistagsfraktion

„Der Kreistag Lüneburg fordert den Bund und das Land Niedersachsen auf, alle weiteren Planungen bezüglich der A 39 einzustellen. Stattdessen fordert der Landkreis die Planungsbehörden auf, die Null-Plus-Variante (=Ertüchtigung des bestehenden Straßennetzes) zu untersuchen.“

 

Abstimmungsergebnis: 7 Ja (einschließlich KTA Danzenbächer)

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Abstimmung über den Antrag von KTA Kaidas auf geheime Abstimmung über die Stellungnahme der Verwaltung. Gemäß der Geschäftsordnung muss mindestens ein Drittel der anwesenden Kreistagsmitglieder dem Antrag zustimmen. Erforderlich sind daher mindestens 17 Stimmen.

Beschluss: Es erfolgt geheime Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja, 34 Nein (einschl. KTA Danzenbächer)

 

Für die geheime Abstimmung werden von jeder Fraktion die folgenden Stimmenzähler / -innen benannt:

 

-          Für die CDU-Kreistagsfraktion:               KTA Eleonore Klein

-          Für die SPD-Kreistagsfraktion:               KTA Nicole Schulze

-          Für die GRÜNE–Kreistagsfraktion:          KTA Miriam Staudte

-          Für die FDP–Kreistagsfraktion:               KTA Joachim Dahms

-          Für die Unabhängige-Kreistagsfraktion   KTA Friedhelm Koch

 

Es folgt die geheime Abstimmung über die Stellungnahme der Verwaltung.

 

Vors. Schulze gibt das Ergebnis der geheimen Abstimmung wie folgt bekannt

Abstimmungsergebnis: 24 ja, 26 nein

und teilt mit, dass damit die Stellungnahme der Verwaltung abgelehnt ist.

 

KTA Danzenbächer verzichtet auf Ausübung seines Stimmrechts.

 

Nach erfolgter geheimer Abstimmung und Mitteilung des Abstimmungsergebnisses teilt LR Fietz auf Nachfrage mit, dass die Stellungnahme mit dem Beschluss weitergeleitet werde.

 

KTA Graff bittet dann auch den Antrag der GRÜNEN-Kreistagsfraktion mit dem heutigen Beschluss weiterzuleiten.

 

Nach weiterer Diskussion, ob die Stellungnahme trotz Ablehnung weitergeleitet werden solle, erläutert EKR Dr. Porwol nochmals, eine nicht abgegebene Stellungnahme bedeute, der Kreistag habe weder Anregungen noch Bedenken gegen die Vorzugsvariante.

 

-60-

Beschluss:

Beschluss:

Auf Antrag wird über die Stellungnahme der Verwaltung geheim abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: 24 ja, 26 nein

Damit wird der Stellungnahme der Verwaltung nicht zugestimmt.

Anlage: Zählliste

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung