Auszug - Raumordnungsverfahren A 39
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Bauoberrat Kalliefe berichtet, mit Schreiben vom 27.03.2006 habe
die Regierungsvertretung das Raumordnungsverfahren eingeleitet und den
Landkreis Lüneburg zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.07.2006 aufgefordert.
Städte und Samt-/Gemeinden des Landkreises Lüneburg seien ebenfalls
aufgefordert worden, ihre Stellungnahme abzugeben.
Ziel des Raumordnungsverfahrens sei es, die landesplanerische
Feststellung zu treffen, ob die von der Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr vorgelegten Unterlagen über die geplante Trasse mit den Zielen der
Raumordnung in Einklang stehen. Er verdeutlicht, dass im Rahmen der Raumordnung
überörtliche Belange betroffen seien. Es gehe ferner um die weiteren unter
Umständen betroffenen Zuständigkeiten und Kompetenzen des Landkreises, sofern
sie überörtlich und von Raumbedeutung seien. Dazu würden beispielsweise die
Belange der Umwelt wie Natur, Landschaft, Wasser und Bodenschutz gehören.
Er berichtet weiter, detaillierte Angaben würden im späteren
Planfeststellungsverfahren gemacht. In diesem werde der Landkreis Lüneburg zu
einer erneuten Stellungnahme aufgefordert. Mit dem Planfeststellungsbeschluss
erhalte die Trasse dann ihre Rechtsverbindlichkeit.
In der vorliegenden Stellungnahme habe sich die Kreisverwaltung
– wie aufgefordert – zu der Vorzugsvariante geäußert, da nach Ansicht der
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr alle anderen Trassen für ungünstig
erachtet und insofern verworfen worden seien. Kern der Stellungnahme sei, dass
die Trasse unter bestimmten Voraussetzungen akzeptabel sei. Dazu würden
beispielsweise besondere Lärmschutzvoraussetzungen und die Verminderung der
Zerschneidungswirkung gehören. Weiter werde gebeten nochmals die bestehende
Ostumgehung als mögliche Trasse zu prüfen, allerdings auch hier unter der
Voraussetzung besondere Lärmschutzvorrichtungen zu treffen.
Bauoberrat Kalliefe führt aus, dass die Regierungsvertretung
keine Stellungnahme erzwingen könne. Gehe allerdings bis zum Ende der Frist
eine solche nicht ein, bedeute dieses, dass der Landkreis Lüneburg mit dem
Vorhaben einverstanden sei.
KTA Röding bedauert, dass die Stellungnahme der
Verwaltung recht spät den Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt worden
sei. Er verkenne allerdings nicht den komplexen Sachverhalt. Weiter weist er darauf
hin, dass die Stadt Lüneburg mit großer Mehrheit die Vorzugsvariante ablehne
und eine westliche Trasse fordere. Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer
allerdings decke sich in wesentlichen Teilen mit der Stellungnahme der
Kreisverwaltung. Er berichtet im Vorwege sei die fehlende Abstimmung mit der
Stadt bemängelt worden, was aus seiner Sicht aufgrund der früh erkennbaren
destruktiven Haltung der Stadtverwaltung und der unterschiedlichen
Zuständigkeiten von Stadt und Landkreis zwar verständlich, jedoch nicht
erfreulich sei. Er bitte gerade bei solch großen Themen aufeinander zuzugehen.
Weiter führt er an, die A 39 sei unumstritten eines der wichtigsten
Verkehrsprojekte unserer Region. Die Notwendigkeit und die Dringlichkeit dieser
Autobahn seien in der Vergangenheit mit großer Mehrheit bejaht und durch
zahlreiche Resolutionen bekräftigt worden. Es sei aus seiner Sicht ein
Armutszeugnis für den Kreistag, wenn dieser zum Ende seiner Legislaturperiode
kein positives Votum für das Raumordnungsverfahren abgebe. Das Gebiet des
Landkreises Lüneburg sei mit 14 Kilometern, also ca. 7,5 % der Gesamtstrecke
betroffen. Finde die Stellungnahme der Kreisverwaltung dennoch keine Mehrheit
schlage er vor, folgende Feststellung zu treffen:
- Der
Kreistag Lüneburg spricht sich nachdrücklich für einen zeitnahen Bau der A
39 aus.
- Eine
östlich verlaufende Variante wird bevorzugt.
- Den
berechtigten Belangen der Anlieger ist durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen
Rechnung zu tragen.
KTA Dr. Scharff sagt, es zeichne sich nach den vielen
Vorgesprächen und Diskussionen ab, dass sich heute keine Mehrheit für die
Stellungnahme der Verwaltung finden werde. Nach seiner persönlichen
Formulierung könne die Stellungnahme der Kreisverwaltung mit der eindeutigen
Bejahung der Vorzugsvariante fast als vorauseilender Gehorsam der
Landesplanungsbehörde bezeichnet werden. Es erfordere für alle anwesenden
Mandatsträger Mut und klares Vorausdenken dieser Stellungnahme nicht
zuzustimmen und damit auch die Vorzugsvariante abzulehnen. Werde diese
Stellungnahme heute abgelehnt, sei es ein klares Signal für Land- und
Bundestag. Er weist darauf hin, dass der Lüneburger Stadtrat sich noch in dieser
Woche klar gegen die Vorzugsvariante aussprechen werde. Darüber seien sich die Fraktionen
größtenteils einig.
Seine folgende Begründung für die Ablehnung der Stellungnahme
der Verwaltung beruhe darauf, dass die wesentlichen gravierenden Mängel der Planungsbehörde
von der Kreisverwaltung nahezu kritiklos übernommen worden seien. Dazu gehöre,
dass jede Trassenführung über das Lüneburger Stadtgebiet eindeutig gegen die
Raumordnungsprogramme des Landes und der Region und damit auch der Stadt
Lüneburg verstoße. Bisher freigehaltene Siedlungs- und Freiräume würden bebaut
und damit der Planungsspielraum der Stadt Lüneburg wesentlich eingeengt. Die
Umweltbelastungen der 10.000 – 15.000 Bürgerinnen und Bürgern würden nicht, wie
im Raumordnungsprogramm festgeschrieben, verbessert, sondern durch Abgase,
Feinstaub und zusätzlichen Lärm entscheidend verschlechtert.
Auch werde gegen Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes, in dem
Planungshoheit der Kommunen und damit auch die der Stadt Lüneburg freigehalten
würden, verstoßen. Die Mängel der verkehrstechnischen Untersuchung seien
eklatant und deutlich. Am Beispiel der Ostumgehung werde deutlich, welche
Fehler gemacht werden. So sei vor fünf Jahren für die Umgehung ein
Verkehrsaufkommen für das Jahr 2020 von 37.000 Fahrzeugen prognostiziert
worden. Bereits heute würden 47.000 Fahrzeuge die Ostumgehung nutzen. Es gebe
keine Aussage darüber, wie der regionale Verkehr gelenkt werden solle.
Er stellt weiter fest, dass Mängel in der schalltechnischen
Untersuchung sowie der städtebaulichen Analyse vorliegen würden. So solle in
der Nähe des Klosters Lüne ein Tunnel gebaut werden, was Auswirkungen auf die
Bausubstanz des Klosters, aber auch auf die in diesem Bereich befindlichen
Häuser haben würde. Die Stadt werde zerschnitten. Wichtige
Entwicklungsstadtteile wie Lüne, Moorfeld und Ebensberg würden vom Stadtkern abgeschnitten.
Sein Fazit und damit der Hauptvorwurf gegen die Stellungnahme
der Kreisverwaltung bestehe darin, dass ein Gesamtvariantenvergleich West- oder
Ostumfahrung fehle. Die Belange der Stadt Lüneburg seien weder in der
Stellungnahme der Kreisverwaltung noch in den Raumplanungsunterlagen der
Landesbaubehörde enthalten. Er halte es für unbedingt erforderlich, die
Unterlagen entscheidend zu überarbeiten.
KTA Schumann-Schilling führt aus, in der Stellungnahme werde
zwar auf Umwelt, Natur und Wasser eingegangen, nicht aber auf den Menschen. Dieser
sei in verstärktem Maße zu beachten. Auch fehle es an den Belangen der über
1000jährigen Stadt Lüneburg und dessen Kloster Lüne. Sie macht deutlich, dass
sie nicht gegen die A 39 sei, sie sei aber sowohl von den Bürgerinnen und
Bürgern des Landkreises als auch der Stadt Lüneburg gewählt und habe daher auch
deren Interessen zu vertreten.
KTA Nahrstedt zeigt auf, die SPD-Kreistagsfraktion
stehe ebenso wie die Mehrheit der Ratsmitglieder in den Samt-/Gemeinden und
Städten hinter dem Bau der A 39. Er vertritt jedoch die Auffassung, die
Stellungnahme sei nicht mit der Ernsthaftigkeit und der Genauigkeit
überarbeitet worden, wie dieses in Anbetracht der Auswirkungen der A 39 auf
Mensch, Umwelt und Raumordnung notwendig und erforderlich gewesen sei. Die
Stellungnahme missachte seiner Ansicht nach wesentliche Aussagen und Ziele des Regionalen
Raumordnungsprogrammes, unterschlage wichtige Aspekte, sei in sich
widersprüchlich und komme zu falschen Schlussfolgerungen. Darüber hinaus stehe
sie konträr zu den Aussagen der hauptsächlich betroffenen Samtgemeinde Ostheide
und der Stadt Lüneburg. Beide kämen im Gegensatz zur Kreisverwaltung
beispielsweise zu dem Ergebnis, dass die Schallerhebung unvollständig sei, das
Schutzgut Mensch ungenügend beachtet worden sei und die Zerschneidung der
Samtgemeinde bzw. der Stadt zu erheblichen Einschränkungen führen würden.
Die im Regionalen Raumordnungsprogramm festgeschriebenen Punkte
würden zudem ungenügend berücksichtigt, wie beispielsweise die Stadt Lüneburg
als Erholungsort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr und ihrer
Bewerbung als Weltkulturerbe. Auch der Schutz des Klosters Lüne als zu
sicherndes und zu erhaltenes kulturelles Sachgut finde keine Erwähnung.
Ausgeblendet würden zudem eventuelle Umleitungsmöglichkeiten bei Staus,
Unfällen oder Baumaßnahmen auf der A 39. Im Regionalen Raumordnungsprogramm sei
weiter festgeschrieben, dass der Reinhaltung der Luft im Interesse von Mensch
und Natur erhöhte Bedeutung zukomme. Die Stellungnahme der Verwaltung thematisiere
„unter Vernachlässigung der Abgasproblematik allein die gesundheitliche
Problematik von Verkehrslärm“.
LR Fietz hebt hervor, die Kreisverwaltung habe
sich bemüht größtenteils mit der Stadt einen gemeinsamen Weg zu gehen. Mit
Unterstützung der Politik sei gefordert worden, eine möglichst weit im Osten
verlaufende Trasse zu finden, da dort eine offensichtliche Strukturschwäche
vorliege. Auch der Lüneburger Stadtrat vertrete die Auffassung, die A 39 zu
bauen, damit sich Firmen ansiedeln und Arbeitsplätze geschaffen würden.
Allerdings solle die Trasse keinesfalls über das Stadtgebiet verlaufen. LR
Fietz sei unklar, wie hier weiter konsensual vorgegangen werden könne. Seiner
Auffassung nach, gehe es nach dem bisherigen Diskussionsverlauf ausschließlich
um eine Verlegung des Trassenverlaufes. Er zeige Verständnis, wenn dieses
gewollt und gefordert würde, bitte es dann aber auch so kundzutun. Auch sei die
Stellungnahme zwar kurzfristig übersandt worden, jedoch von keiner Stelle der
Wunsch geäußert worden, sie zu überarbeiten.
Weiter gibt er zu Bedenken, zunächst die Entscheidungen in den
Kreisen Uelzen und Gifhorn und die Kostenübernahme von Bund und Land abzuwarten.
Dennoch appelliere er der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung zuzustimmen.
Alles andere sei nach seiner Ansicht unehrlich.
KTA Staudte berichtet, die GRÜNE-Kreistagsfraktion habe
erneut einen Änderungsantrag gestellt, wonach der Lüneburger Kreistag Bund und
Land auffordere, alle weiteren Planungen bezüglich der A 39 einzustellen. Diese
Forderung würden sie seit langem wiederholen. Sie bezweifelt, dass diese
Autobahn zu wirtschaftlichen Verbesserungen führen würde. Ihrer Auffassung nach
könne sich der Landkreis Lüneburg ohne weiteres gegen eine solche
Transitautobahn aussprechen.
Die Stellungnahme der Kreisverwaltung, sei so KTA Staudte,
nicht ausführlich genug. Zum Beispiel habe der Fachdienst Gesundheit in seiner
Stellungnahme aufgeworfen, primär die Frage, wird die A 39 benötigt oder nicht,
zu klären. In der Gesamtstellungnahme der Kreisverwaltung werde darauf
allerdings nicht eingegangen. Die Planer hätten zudem nicht berücksichtigt,
dass die A 39 unter einem besonderen naturschutzfachlichen Verhalt stehe. Die
Nullvariante sei zwar in der Form geprüft worden, was wäre wenn sich
verkehrlich nichts ändere; die Nullplusvariante, was passieren würde, wenn das
bestehende Straßennetz ertüchtigt würde, sei jedoch nicht geprüft worden. KTA
Staudte gibt den Rat, dieses unbedingt zu kritisieren. Es sei ansonsten ein
Aspekt gegen den Klage eingereicht werden könne.
KTA Perschel macht deutlich, bei der Forderung nach
einer Autobahn müsse auch immer wieder damit gerechnet werden, dass diese über
das eigene Gemeindegebiet verlaufe. Für die Samtgemeinde Ostheide und das
Lüneburger Stadtgebiet habe sich dieses jetzt – schlimmer als befürchtet –
bewahrheit. Zu der von der Kreisverwaltung erstellten Stellungnahme führt er
aus, dass diese darauf ziele, eine Trassenführung entlang des Elbe-Seitenkanals
zu prüfen. Er weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein Naherholungsgebiet
handele.
KTA Dörbaum berichtet, in der Stadt Lüneburg lägen
1.774 Einwände gegen die so genannte Klostertrasse vor. Es könne nicht so getan
werden, als gebe es diese nicht. Auch könne das in sechs Monaten erstellte
Regionale Raumordnungsprogramm nicht so hingestellt werden, als sei es nicht
vorhanden. Er weist darauf hin, dass die Stadt Lüneburg ein schalltechnisches,
ein städtebauliches sowie ein Verkehrsgutachten von externen Gutachtern habe
erstellen lassen. Alle drei kämen zu dem Ergebnis, dass eine, wie von der
Landesstraßenbaubehörde Niedersachsen vorgelegte Planung, in Stadt und Kreis
Lüneburg nicht umsetzbar sei.
Zu der Stellungnahme der Kreisverwaltung merkt er an, das
Schutzgut Mensch habe Vorrang, finde in dem von der Verwaltung vorgelegten
Papier jedoch keine Berücksichtigung. Auch fehle eine Aussage über den
Stellenwert des Klosters Lüne.
KTA Meißner bedauert, der Landrat habe sich in den
vergangenen Jahren nur selten zu dem Bau der Autobahn geäußert. Bei einem derart
wichtigen Thema hätte er sich gewünscht, dass sich der Landrat vorher
eingebracht, eine klare Position bezogen und jetzt einen Konsens herbeigeführt
hätte. Weiter führt er aus, es sei bekannt, dass die Feinstaubbelastung in der
Stadt Lüneburg bereits mehrfach überschritten worden sei. Wie dann ein zusätzliches
Verkehrsaufkommen durch die Stadt geduldet werden könne, sei für ihn
unverständlich. Ebenso könne er den Zeitdruck unter welchem die Vorlage der
Kreisverwaltung abgearbeitet werden solle, nicht nachvollziehen. Er stellt
fest, dass es nicht Thema sei, in welcher Länge die Autobahn die Stadt Lüneburg
durchquere, sondern die Qualität.
KTA Danzenbächer ist der Ansicht, im Raumordnungsverfahren
müsse nicht nur zur Vorzugsvariante Stellung genommen werden, sondern auch zu
allen anderen erdenklichen Varianten. Ein künftiger Vortrag in einem Verfahren
sei nach seiner Kenntnis nicht möglich. Hinsichtlich des heutigen
Diskussionsverlaufes würde er sich freuen, wenn nach dem Beschluss die
einhellige Meinung auf Verzicht der Autobahn lauten würde. Dann werde nach
außen eine klare Darstellung vertreten, welche Position der Kreistag überhaupt
habe. Er selbst sei klar gegen eine A 39. Diese werde weder im Osten noch im
Westen benötigt.
Das Melbeck von der A 39 profitiere, glaube er nicht. Hier
würden einzig eine Bemautung und eine Ertüchtigung der Bundesstraßen helfen.
Zu der Stellungnahme der Kreisverwaltung führt er aus, er habe
erwartet, dass Herr Kalliefe nicht mit seiner Fachlichkeit zurückhalte, sondern
dass hier eine wirklich patente Stellungnahme erstellt worden wäre, mit allen
erdenklichen Kritikpunkten, um den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreis ein
Signal zu geben, der Landkreis Lüneburg sei für sie da und sehe die Probleme in
jeglicher Variante.
LR Fietz sagt, die Motive der Verwaltung für den
Bau der Autobahn seien die Hoffnung eines wirtschaftliches Aufschwunges, so wie
es die IHK auch sehe, und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Er
erklärt nochmals ausdrücklich, er stehe auch weiterhin zu dem Bau der Autobahn
egal welchen Trassenverlauf sie nehmen werde.
KTA Graff stellt fest, ein Großteil des Kreistages
habe den Bau der Autobahn gefordert. Das Problem sei allerdings, dass keiner
sie in seiner Gemeinde habe wolle. Wollte der Kreistag etwas für die
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises tun, sollte er heute Nein zu der
Autobahn sagen. Umfragen sei zu entnehmen, dass die Bürgerinnen und Bürger des
Landkreises Lüneburg keine Autobahn wollen. Auch nach den vorgelegten Vorzugs-
bzw. Alternativvarianten sei diese Autobahn im Landkreis Lüneburg nicht
machbar.
KTA Kaidas führt an, die Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr habe die Vorzugsvariante nach sorgfältiger Prüfung
vorgelegt und den Landkreis Lüneburg zur Abgabe einer Stellungnahme für alle
Gemeinden und Samtgemeinden aufgefordert. Herr Kalliefe habe dieses seiner
Ansicht nach in Abwägung auch getan und eine sachlich und fachlich erarbeitete
Stellungnahme vorgelegt, die so akzeptiert werden könne. Jede Samt-/Gemeinde
könne dennoch ihre eigene Stellungnahme abgeben.
Nicht nachvollziehbar sei für ihn das Verhalten von SPD-Abgeordneten,
die in Hannover einen zügigen Ausbau der A 39 und eine Osttrasse fordern würden,
hier sich jedoch der Stellungnahme der Stadt Lüneburg anschließen. Weiter
vertritt KTA Kaidas die Auffassung, fordere der Kreistag eine Osttrasse, sollte
er auch dahinter stehen. Er selber halte die ausgewählte Trassenführung für
richtig und akzeptabel.
KTA Kaidas beantragt geheime Abstimmung.
Für KTA Heinrichs ist die heutige harte, aber auch
engagierte Diskussion nicht überraschend. Dieses schwere Thema sei von Experten
erarbeitet worden, die es sich nicht leicht gemacht hätten und letztlich zu dem
Ergebnis gekommen seien, sich diese Vorzugsvariante vorzunehmen. Letztlich
solle sich der Landkreis Lüneburg darauf konzentrieren Verbesserungen
vorzunehmen. Die Stadt Lüneburg sei ebenso wie beispielsweise der Flecken
Bardowick bereits heute durchschnitten.
KTA Peters sagt, er vermisse in der Stellungnahme
der Kreisverwaltung die Belange der Gemeinde Wendisch Evern ebenso wie die der
Stadt Lüneburg und der Samtgemeinde Ostheide. Weiter vermisse er in der
Diskussion auch eine verträgliche Lösung, wie die Stadt Lüneburg weiträumig
umfahren werden könne. Dieser Prüfauftrag sei jetzt zu erteilen, die
Realisierung lasse ohnehin noch mindestens 10 – 15 Jahre auf sich warten. Der
Kreistag sollte zeigen, dass er nicht immer loyal hinter dem stehe, was in
höheren Parlamenten bereits beschlossen worden sei, sondern dass er sich für
die Belange seiner Bürgerinnen und Bürger einsetze.
EKR Dr. Porwol verdeutlicht, die Stadt Lüneburg habe
sich bereits sehr früh positioniert. Weitere Absprachen erschienen daher nicht
sinnvoll. Ferner hätten die Hauptverwaltungsbeamten der Samt-/Gemeinden dafür
plädiert, ihre Belange jeweils in einer eigenen Stellungnahme vorzutragen.
Er weist nochmals darauf hin, jedem müsse bekannt gewesen sein,
dass die Vorzugsvariante Teile der eigenen Samt-/Gemeinde bzw. Stadt betreffen
könne. Auch sei bekannt gewesen, dass 2003 im Rahmen der Fortschreibung des
Bundesverkehrswegeplanes, die A 39 mit einem guten Kosten-/Nutzenverhältnis
aufgenommen worden sei. Auch sei bekannt, dass in Lüneburg der neuralgische
Punkte liege, da die A 39 am Ende der A 250 bei Bardowick ihren Anfang finden
solle.
KTA Pfeiffer weist darauf hin, dass in der Stellungnahme
der Kreisverwaltung immer wieder Hinweise auf das Regionale
Raumordnungsprogramm aufgenommen worden seien. Er habe sich die Arbeit gemacht,
Teile der Stellungnahme der Verwaltung mit einer Stellungnahme eines externen
Gutachters zu vergleichen. So fänden sich beispielsweise in beiden Hinweise,
dass in der Vorzugsvariante entsprechende Mängel vorhanden seien. Die
Kreisverwaltung habe zudem gebeten, einige Punkte nochmals zu überprüfen.
KTA Meyer gibt zu Bedenken, dass die Gemeinde
Melbeck mit den hier angesprochenen Beschwernissen tagtäglich zu tun habe. Die
Bürgerinnen und Bürger würden die Situation zwar nicht mit Freude, aber mit der
Hoffnung auf Abhilfe ertragen. Der Bau der Autobahn sei ein entsprechender
Schritt. Es sei außerdem nicht die erste Autobahn, die gebaut werde und in
allen Fällen sei eine Lösung der mit dem Bau der Straßen auftretenden Probleme
gefunden worden.
KTA Olshof begrüßt die inhaltlich und fachlich gute
Stellungnahme der Kreisverwaltung. Auch der Mensch sei in dieser berücksichtigt.
Zum Regionalen Raumordnungsprogramm merkt er an, dieses gelte nicht nur für die
Stadt Lüneburg, sondern auch für die Samtgemeinde Gellersen. Er verdeutlich,
dass auch die Stadt Lüneburg eine Gemeinde des Landkreises neben vielen anderen
Gemeinden sei, deren Bedürfnisse es zu berücksichtigen gelte.
KTA Nahrstedt bittet nicht geheim abzustimmen. Die
Bürgerinnen und Bürger des Kreises hätten ein Anrecht zu erfahren, welcher
ihrer gewählten Mandatsträger wie stimme.
KTA Blume zitiert aus einer juristischen
Stellungnahme der Stadt, indem sich zu dem landwirtschaftlichen Fachbeitrag
geäußert worden sei. Darin heiße es „Ersteller des Beitrages ist die
Landwirtschaftskammer Hannover. Die Kammer schließt den Westkorridor aus landwirtschaftlicher
Sicht für eine Trassenfindung generell aus. Das Ergebnis dieses Beitrages ist
kritisch zu bewerten, wurde er doch durch die Selbstverwaltungsorganisation der
Landwirte erstellt und lässt somit eine gewisse Interessenbindung erkennen.“
Genauso sehe KTA Blume, was aus städtischer Sicht über die Gutachter erarbeitet
worden sei. Die Aufgabe des Landkreises sei es gewesen, unter überörtlichen
Gesichtspunkten der Planungen, Stellung zu nehmen. Dieses sei mit erheblicher
Distanz und Unvoreingenommenheit von der Kreisverwaltung erfolgt. Die
Stellungnahme der Kreisverwaltung sei gegenüber der von Gutachtern erstellten
Stellungnahme der Stadt aus seiner Sicht die sachlichste und die am meisten
Distanz wahrende.
KTA Danzenbächer beantragt gem. § 18 (4) Geschäftsordnung,
dass in der Niederschrift vermerkt werde, wie er abstimme.
Abstimmung über den Antrag der GRÜNEN-Kreistagsfraktion
„Der Kreistag Lüneburg fordert den Bund und das Land
Niedersachsen auf, alle weiteren Planungen bezüglich der A 39 einzustellen.
Stattdessen fordert der Landkreis die Planungsbehörden auf, die
Null-Plus-Variante (=Ertüchtigung des bestehenden Straßennetzes) zu
untersuchen.“
Abstimmungsergebnis: 7 Ja (einschließlich KTA Danzenbächer)
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Abstimmung über den Antrag von KTA Kaidas auf geheime
Abstimmung über die Stellungnahme der Verwaltung. Gemäß der Geschäftsordnung
muss mindestens ein Drittel der anwesenden Kreistagsmitglieder dem Antrag
zustimmen. Erforderlich sind daher mindestens 17 Stimmen.
Beschluss: Es erfolgt geheime Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja, 34 Nein (einschl. KTA Danzenbächer)
Für die geheime Abstimmung werden von
jeder Fraktion die folgenden Stimmenzähler / -innen benannt:
-
Für die CDU-Kreistagsfraktion: KTA Eleonore Klein
-
Für die SPD-Kreistagsfraktion: KTA Nicole Schulze
-
Für die GRÜNE–Kreistagsfraktion: KTA Miriam Staudte
-
Für die FDP–Kreistagsfraktion: KTA Joachim Dahms
-
Für die Unabhängige-Kreistagsfraktion KTA Friedhelm Koch
Es folgt die geheime Abstimmung über die Stellungnahme der
Verwaltung.
Vors. Schulze gibt das Ergebnis der geheimen Abstimmung
wie folgt bekannt
Abstimmungsergebnis: 24 ja, 26 nein
und teilt mit, dass damit die Stellungnahme der Verwaltung
abgelehnt ist.
KTA Danzenbächer verzichtet auf Ausübung seines Stimmrechts.
Nach erfolgter geheimer Abstimmung und Mitteilung des
Abstimmungsergebnisses teilt LR Fietz auf Nachfrage mit, dass die
Stellungnahme mit dem Beschluss weitergeleitet werde.
KTA Graff bittet dann auch den Antrag der
GRÜNEN-Kreistagsfraktion mit dem heutigen Beschluss weiterzuleiten.
Nach weiterer Diskussion, ob die Stellungnahme trotz Ablehnung
weitergeleitet werden solle, erläutert EKR Dr. Porwol nochmals, eine
nicht abgegebene Stellungnahme bedeute, der Kreistag habe weder Anregungen noch
Bedenken gegen die Vorzugsvariante.
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Beschluss:
Auf Antrag wird über die Stellungnahme der Verwaltung geheim
abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: 24 ja, 26 nein
Damit wird der Stellungnahme der Verwaltung nicht zugestimmt.
Anlage: Zählliste