Vorlage - 2006/097
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Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Vorschlag der
Landwirtschaftskammer Hannover zu folgen und die Herren Hans-Christoph Cohrs,
Betzendorf, - als Mitglied - , und Hubertus Meyer, Barskamp, - als Ersatzmann –
als Mitglieder der 3. Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg
zu wählen.
Sachlage:
Die Amtszeit der im Jahre 1999 gewählten Mitglieder der 3.
Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg ist Ende des Jahres
2005 ausgelaufen. Eine Neuwahl ist erforderlich. Dabei geht es um die Wahl der
Vertreter des nicht zur Ritterschaft gehörenden Grundbesitzes (Land besitzende
Eigentümer), die von der Landwirtschaftskammer Hannover vorzuschlagen sind. Die
Landwirtschaftskammer teilt hierzu mit Schreiben vom 20.12.2005 Folgendes mit:
Das Landschaftliche Kollegium des Fürstentums Lüneburg in
Celle, die auch als „historische Landschaft“ bezeichnet wird, ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht des Nieders.
Ministers des Innern steht.
Nach ihren Statuten setzt sich die Landschaft aus drei Kurien
zusammen. Die 1. Kurie besteht aus der Ritterschaft des vormaligen Fürstentums
Lüneburg. Zur 2. Kurie gehören die in den Statuten der Landschaft aufgezählten
Städte Lüneburg, Uelzen, Celle, Dannenberg, Lüchow, Gifhorn, Winsen/Luhe,
Burgdorf, Soltau, Walsrode und Hitzacker. Die 3. Kurie, deren Mitglieder die
Landwirtschaftskammer in Vorschlag zu bringen hat, besteht aus Vertretern des
ländlichen Grundbesitzes, soweit sie nicht bereits in der 1. Kurie vertreten
sind.
Die Landschaft hat folgende Aufgaben:
Kultur- und
Heimatpflege
(vor allem
Zuschüsse für Archive und Museen),
Wissenschaftsförderung,
Gewährung von
Universitätsstipendien für Landeskinder,
Wahl der
Vertretungskörperschaften für die Landschaftliche
Brandkasse
Hannover und die Provinzial-Lebensversicherung
Hannover.
Die Landschaft nimmt ihre Aufgaben durch die beiden Organe
Landtag und Landschaftliches Kollegium wahr.
Zum Landtag gehören je 14 Abgeordnete der Ritterschaft, der
Städte und des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes. Der
Landtag, der alle zwei Jahre stattfinden soll, befindet über alle
Angelegenheiten der Landschaft.
In das Landschaftliche Kollegium, den Vorstand der Landschaft,
werden neben Vertretern der Ritterschaft je 4 Vertreter der Städte und des
nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes entsandt.
Das Landschaftliche Kollegium hat nach den Statuten die
Aufgabe, Beschlüsse der Landtage vorzubereiten, auszuführen und zwischen den
Landtagen die Landschaft zu vertreten.
Für die in Rede stehenden Wahlen, die für einen Zeitraum von 6
Jahren vorgenommen werden, sind Vertreter des nicht zur Ritterschaft gehörenden
ländlichen Grundbesitzes aus den nachfolgenden Landkreisen bzw. der Region
Hannover zu entsenden:
Celle 2
Mitglieder
Gifhorn 2 Mitglieder
Harburg 2 Mitglieder
Lüchow-Dannenberg
1 Mitglied
Lüneburg 1 Mitglied
Uelzen 2
Mitglieder
Soltau-Fallingbostel 2 Mitglieder
(aus dem
Bereich der ehe-
maligen
Landkreis Soltau
und
Fallingbostel je 1 Mitglied)
Hannover 2 Mitglieder
(aus dem
Bereich des ehe-
maligen
Landkreises Burgdorf)
Die Mitglieder und ihre Ersatzleute werden von der
Landwirtschaftskammer vorgeschlagen. Die Landkreise bestimmen die Mitglieder
und die Ersatzleute aus der Zahl der Vorgeschlagenen nach ihrem
Verfassungsrecht.
Die Vorzuschlagenden dürfen – wie die anderen Mitglieder des
Landtages – nach den Statuten der Landschaft nicht „unter persönlicher Curatel
stehen oder in einem unter ihrer Verwaltung ausgebrochenen Concurse befangen
sein, auch nicht wegen eines entehrenden Verbrechens bestraft oder in
Untersuchung befangen sein.“
Sonstige Voraussetzungen nennen die Statuten nicht;
insbesondere ist die Mitgliedschaft in der 3. Kurie der Landschaft nicht mehr
von einer bestimmten Größe oder Nutzungsart des Grundbesitzes abhängig.
Von der theoretischen Befugnis, Beiträge und Leistungen vom
Landschaftsbezirk zu erheben, macht die Landschaft seit langem keinen Gebrauch
mehr. Abschließend wird bemerkt, dass die Vertreter der 3. Kurie auch
persönlich keinerlei finanzielle Verpflichtungen oder Haftung für die
Landschaft eingehen, dass die Tätigkeit in Landtag und Landschaftlichem
Kollegium ehrenamtlich ist und nur eine Erstattung des Aufwandes in Form von
Sitzungsgeld und Abgeltung der Reisekosten stattfindet.
Aus dem Landkreis Lüneburg gehörten bisher
Herr
Hans-Christoph Cohrs
Hohenesch,
21386 Betzendorf
-
als Mitglied –
und
Herr
Johann-Friedrich Saucke
21371
Tosterglope
-
als Ersatzmann –
der 3. Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg
an.
Für die Neuwahl zur 3. Kurie der Landschaft des vormaligen
Fürstentums Lüneburg schlage ich nunmehr namens der Landwirtschaftskammer aus
Ihrem Landkreis die nachfolgenden Herren vor, wobei ich gleichzeitig die Bitte
ausspreche, den an erster Stelle Genannten als Mitglied zu wählen, während der
an zweiter Stelle Genannte als Ersatzmann in Frage kommen sollte.
1.
Hans-Christoph Cohrs
Hohenesch, 21386 Betzendorf
2.
Hubertus Meyer
Barskamp, Alt Garger Str. 1, 21354
Bleckede
Finanzielle Auswirkungen: