Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der neu geschaffenen
Haushaltsstelle 02.7220.9300 „Gesellschafter-Anteil an der GfA“ in Höhe von
191.734,46 Euro wird gemäß § 89 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 65 NLO
zugestimmt.
03.07.2006 - Kreisausschuss
N 26 - ungeändert beschlossen
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17.07.2006 - Kreistag
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der neu geschaffenen
Haushaltsstelle 02.7220.9300 „Gesellschafter-Anteil an der GfA“ in Höhe von
191.734,46 Euro wird gemäß § 89 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 65 NLO
zugestimmt.