Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der neu geschaffenen
Haushaltsstelle 02.2306.9352 „Grunderwerbskosten Gymnasium Bleckede“ in Höhe
von 10.000,00 € wird gemäß § 89 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 65 NLO
zugestimmt.
26.06.2006 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
N 10 - ungeändert beschlossen
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03.07.2006 - Kreisausschuss
N 25 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
17.07.2006 - Kreistag
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der neu geschaffenen
Haushaltsstelle 02.2306.9352 „Grunderwerbskosten Gymnasium Bleckede“ in Höhe
von 10.000,00 € wird gemäß § 89 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 65 NLO
zugestimmt.