Beschluss:
Die Kreistagfraktion „Die Linke“ beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag am 23.11.2006:
„1. Der Landkreis Lüneburg zahlt im Jahr
2006 auf freiwilliger Basis eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 60
EUR pro Person.
2.
Die Weihnachtsbeihilfe erhalten alle
Menschen, die
a)
Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem SGB XII erhalten oder
b)
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach
dem SGB II erhalten oder
c)
als Heimbewohnerin oder Heimbewohner ein
Taschengeld nach dem SGB erhalten oder
d)
Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.“
Abstimmungsergebnis: 2 Stimmen für den Antrag, 1 Enthaltung
Der Antrag ist somit abgelehnt.