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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/159  

Betreff: Konstituierung des Kreistages; Besetzung der sonstigen Stellen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ruth,SigridAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ruth, Sigrid
Beratungsfolge:
Kreistag
23.11.2006 
Kreistag ungeändert beschlossen   
Kreistag

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Siehe Sitzungsvorlage

Sachlage:

Sachlage:

 

Durch den Kreistag sind bei Konstituierung die folgenden weiteren Stellen zu besetzen und die Besetzung festzustellen.

 

Aufsichtsrat der Gesellschaft für Abfallwirtschaft

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages gehören dem Aufsichtsrat

-          der Landrat

-          und 6 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter an.

Bei der Sitzverteilung ist § 47 Abs. 2 NLO anzuwenden.

Weiterhin ist zu beachten, dass von den 6 zu entsendenden Mitgliedern 2/3 (4) dem Kreistag angehören müssen.

 

Sitzverteilung:

GRUPPE                        5 Mitglieder und Stellvertreter/innen

Ordentliche Mitglieder

Stellvertreter/innen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GRÜNE                          1 Mitglied und Stellvertreter

 

 

 

 

 

Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages gehören dem Aufsichtsrat

-          der Landrat

-          und 5 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter an.

Bei der Sitzverteilung ist § 47 Abs. 2 NLO anzuwenden.

 

Die GRUPPE hat mit Schreiben vom 30.10.2006 (Eingang: 30.10.2006) die Erweiterung des Aufsichtsrates des Theaters um zwei Personen beantragt. Je ein Vertreter/in der Volksbühne und der Theaterfreunde sollen dem Aufsichtsrat zusätzlich angehören.

Diese Erweiterung des Aufsichtsrates durch den Kreistag ist nicht möglich. Voraussetzung ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages.

Der Verwaltung kann also nur ein Prüfauftrag im dargestellten Sinne erteilt werden.

 

Zu entsendende Mitglieder: 5

GRUPPE          4 Mitglieder und Stellvertreter/innen

Ordentliche Mitglieder

Vertreter/innen

 

 

 

 

 

 

 

 

GRÜNE             1 Mitglied und Stellvertreter

 

 

 

 

Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH

Gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages gehören der Gesellschafterversammlung an

-          der Landrat

-          und 1 weiteres Mitglied sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter

         wird durch den Kreistag gewählt –

Ordentliches Mitglied

Vertreter/in

 

 

 

 

 

Aufsichtsrat der WirtschaftsförderungsGmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg – WLG –

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages gehören dem Aufsichtsrat

-          der Landrat

-          und 3 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter an.

Gruppe 2 Mitglieder und Vertreter/innen

ordentliche Mitglieder

Vertreter/Vertreterin

 

 

 

 

GRÜNE 1  Mitglied und Vertreter

 

 

 

 

 

Beirat der Kreisvolkshochschule

Gemäß § 6 der Satzung gehören dem Beirat an:

-          der Landrat als Vorsitzender

-          die Leiter oder Leiterinnen der Außenstellen der KVHS

-          und 5 Kreistagsabgeordnete und Stellvertreter oder Stellvertreterinnen, die vom Kreistag für die Dauer der Wahlperiode bestimmt werden.

Bei der Sitzverteilung ist § 47 Abs. 2 NLO anzuwenden.

 

GRUPPE          4 Mitglieder und Vertreter/innen

ordentliche Mitglieder

Vertreter/innen

 

 

 

 

 

 

 

 

GRÜNE             1 Mitglied und Vertreter/in

 

 

 

 

 

Beirat der OHE

Gemäß § 3 Abs. 2 des Garantievertrages gehören dem Beirat an:

-          der Landrat

-          und 1 vom Kreistag zu benennendes Mitglied – durch den Kreistag zu wählen –

 

 

 

 

Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH

Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages gehören der Gesellschafterversammlung an

-          der Landrat

-          und 2 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter an.

Bei der Sitzverteilung ist § 47 Abs. 2 NLO anzuwenden.

GRUPPE          2 Mitglieder

Ordentliche Mitglieder

Vertreter/Vertreterin

 

 

 

 

 

 

 

Kooperationsrat Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Zusammenarbeit im Elbetal

(Beitrittsbeschluss vom 27.01.1997)

Dem Kooperationsrat gehören an:

-          der Landrat

-          und zwei vom Kreistag zu entsendende Mitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter.

GRUPPE          2 Mitglieder

Ordentliche Mitglieder

Vertreter/Vertreterinnen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kuratorium für die Vergabe des Kulturpreises und des Kulturförderpreises

Die Verwaltung wird die der Besetzung zu Grunde liegenden Richtlinien überarbeiten und zu gegebener Zeit dem Beschlussgremium vorlegen. Damit erübrigt sich zunächst eine Besetzung.

 

 

 

Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages

Gem. § 7 der Satzung sind Mitglieder der hauptamtliche Landrat, der vertreten wird durch seinen allgemeinen Vertreter und 1 vom Kreistag zu Beginn der Wahlperiode zu bestimmendes Mitglied einschließlich Vertreter/Vertreterin

ordentliches Mitglied

Vertreter/in

 

 

 

 

 

Mitgliederversammlung des „Verein Heimvolkshochschule Barendorf e.V.“

Der Landkreis Lüneburg ist Mitglied im Verein Heimvolkshochschule Barendorf e.V.

Wie in der Vergangenheit auch müssen

-          3 Mitglieder des Kreistages sowie Vertreterinnen und Vertreter entsandt werden.

Bei der Sitzverteilung ist § 47 (2) NLO anzuwenden.

GRUPPE 2 Mitglieder und Vertreter/innen

ordentliche Mitglieder

Vertreter/innen

 

 

 

 

GRÜNE             1 Mitglied und Vertreter/in

 

 

 

 

 

Mitgliederversammlung des „Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V.“

Gemäß § 5 der Satzung besteht die Mitgliederversammlung aus 3 Beauftragten der Hansestadt Hamburg sowie aus den Hauptverwaltungsbeamten und je drei weiteren Vertreterinnen oder Vertretern der Mitgliederkreise.

Durch den Kreistag sind

-          3 Mitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter zu entsenden.

Bei der Sitzverteilung ist § 47 Abs. 2 NLO anzuwenden.

GRUPPE          2 Mitglieder und Vertreter/innen

ordentliche Mitglieder

Vertreter/innen

 

 

 

 

GRÜNE             1 Mitglied und Vertreter/in

 

 

 

 

 

Regionalforum Lüneburg-Celle

Gemäß § 5 der Vereinbarung gehören dem Regionalforum an

-          der Landrat

-          2 durch den Kreistag zu benennende Mitglieder.

Bei der Sitzverteilung ist § 47 Abs. 2 NLO anzuwenden.

Die Verwaltung empfiehlt, dieses Gremium nicht zu besetzen. Seit ca. 2 Jahren haben Sitzungen nicht mehr stattgefunden, so dass zunächst die Notwendigkeit für die Entsendung von Vertretern oder Vertreterinnen des Kreistages zu prüfen ist.

 

 

 

Schulgrundsatzausschuss

Gemäß Protokollnotiz zu § 4 der Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg ist ein Schulgrundsatzausschuss zu bilden, dem angehören

-          5 Mitglieder des Rates der Stadt Lüneburg

-          5 Mitglieder des Kreistages des Landkreises Lüneburg

Bei der Sitzverteilung ist § 47 Abs. 2 NLO anzuwenden.

GRUPPE 4 Mitglieder und Vertreter/innen

ordentliche Mitglieder

Vertreter/innen

 

 

 

 

 

 

 

 

GRÜNE 1 Mitglied und Vertreter/in

 

 

 

 

Gleichzeitig ist ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende aus den Reihen der Mitglieder des Kreistages zu wählen. Der Vorsitz wechselt zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg.

Zum Vorsitzenden/zur Vorsitzenden

wird gewählt:

 

 

 

 

 

Sparkassenstiftung Bleckede

Gemäß § 8 der Stiftungssatzung gehören der Sparkassenstiftung an

-          der Landrat

-          eine vom Landkreis zu benennende Persönlichkeit – vom Kreistag zu wählen -.

 

 

 

 

Vorstand des „Verein Naturpark Elbufer Drawehn e.V.“

Gemäß § 8 der Satzung des Vereins gehört dem Vorstand an:

-          der Landrat

-          ein oder eine vom Kreistag zu wählende/r Kreistagsabgeordnete/r

 

 

 

 

Verwaltungsrat der ARGE

Gemäß § 6 der Vereinbarung über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft gehören dem Verwaltungsrat der ARGE an:

-          der Landrat

-          und 2 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter.

GRUPPE          2 Mitglieder und Vertreter/innen

ordentliche Mitglieder

Vertreter/Vertreterinnen

 

 

 

 

 

 

 

Kuratorium für die Verleihung des Theater-Preises Lüneburg „Thespis-Ring“

Gemäß § 5 der Statuten gehört dem Kuratorium an:

-          ein vom Kreistag zu bestimmendes Kreistagsmitglied.

Die Verwaltung schlägt vor, den jeweiligen Vorsitzenden oder die jeweilige Vorsitzende des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur zu entsenden.

 

 

 

Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes

Eine umfassende Gesetzesänderung hat Auswirkungen auch auf die Zusammensetzung der Zweckverbandsversammlung. Derzeit werden die vertraglichen Regelungen an die neue Gesetzeslage angepasst. Bis dahin wird die Neubesetzung der Zweckverbandsversammlung durch Stadt und Landkreis Lüneburg ausgesetzt. Bis zur Neubildung bleibt die Mitgliedschaft der derzeitigen Vertreter/innen über die Dauer der Wahlperiode hinaus weiterhin bestehen. Da die Stimmen eines Verbandsmitgliedes nur einheitlich abgegeben werden können, sind für die Verbandsversammlung Weisungsbeschlüsse des Kreisausschusses bzw. Kreistages zu treffen, so dass eine Repräsentanz der Willensbildung der Gremien des Landkreises gewährleistet ist.

Stammbaum:
2006/159   Konstituierung des Kreistages; Besetzung der sonstigen Stellen   Interne Dienste   Beschlussvorlage
2006/201   Konstituierung des Kreistages; Besetzung der sonstigen Stellen   Interne Dienste   Beschlussvorlage

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