Auszug - Wahleinspruch zu den Kommunalwahlen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KVR Sühl nimmt als zuständiger Kreiswahlleiter
Bezug auf die Kommunalwahlen im September diesen Jahres. Die Ergebnisse seien
abschließend nochmals beim Landkreis Lüneburg überprüft worden. Der
Wahlausschuss habe daraufhin einvernehmlich das Wahlergebnis festgestellt.
Herr Klug habe u.a. Einspruch gegen die Wahl des Kreistages
sowie die Direktwahl des Landrates eingelegt. KVR Sühl verweist hierzu auf die
Sitzungsvorlage 2006/181. Er empfiehlt den Wahleinspruch als zulässig, jedoch
unbegründet zurückzuweisen.
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Beschluss:
Der Wahleinspruch des Herrn Klug gegen die Gültigkeit der
Kreiswahl und der Direktwahl des
Landrates ist als unbegründet zurückzuweisen. Beide Wahlen sind
gültig.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung