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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Wahleinspruch zu den Kommunalwahlen  

Kreistag
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.11.2006    
Zeit: 14:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
2006/181 Wahleinspruch zu den Kommunalwahlen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:04.01.10 - Allgemeine GefahrenabwehrAktenzeichen:41.31-12 92 74
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KVR Sühl nimmt als zuständiger Kreiswahlleiter Bezug auf die Kommunalwahlen im September diesen Jahres. Die Ergebnisse seien abschließend nochmals beim Landkreis Lüneburg überprüft worden. Der Wahlausschuss habe daraufhin einvernehmlich das Wahlergebnis festgestellt.

Herr Klug habe u.a. Einspruch gegen die Wahl des Kreistages sowie die Direktwahl des Landrates eingelegt. KVR Sühl verweist hierzu auf die Sitzungsvorlage 2006/181. Er empfiehlt den Wahleinspruch als zulässig, jedoch unbegründet zurückzuweisen.

 

-4-

Beschluss:

Beschluss:

Der Wahleinspruch des Herrn Klug gegen die Gültigkeit der Kreiswahl und der Direktwahl des

Landrates ist als unbegründet zurückzuweisen. Beide Wahlen sind gültig.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

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