Auszug - Wahl der ehrenamtlichen Vertreter/innen des Landrats (stellvertretende Landrätin / stellvertretender Landrat)
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Vors. Fricke erläutert, der Landrat könne nach der
Niedersächsischen Landkreisordnung ein, zwei oder drei Vertreter haben. Die
Vertreter können entweder gleichberechtigt sein oder es sei eine Reihenfolge
festzulegen.
KTA Kaidas stellt fest, dass die Gruppe sich für
zwei gleichberechtigte Stellvertreter für den hauptamtlichen Landrat ausspreche.
KTA Berisha fragt, ob nicht ein Vertreter ausreiche.
Hierzu teilt LR Nahrstedt mit, die SPD-Fraktion habe in
der vergangenen Legislaturperiode sogar den Antrag gestellt, einen dritter
Vertreter zu benennen, um den Landrat in die Lage zu versetzen, seinen
repräsentativen Aufgaben nachgehen zu können. Bekanntlich könne diese Aufgabe
nicht vom allgemeinen Vertreter, dem Ersten Kreisrat ausgefüllt werden.
Vors. Fricke lässt über den Vorschlag der Gruppe: „Es
werden zwei gleichberechtigte Vertreter für den hauptamtlichen Landrat
benannt“ abstimmen. Anschließend bittet Vors. Fricke um die
Namensnennungen für den stellvertretenden Landrat / die stellvertretende
Landrätin.
KTA Kaidas schlägt für die
CDU/Unabhängige-Kreistagsfraktion KTA Klaus Olshof vor.
KTA Kamp schlägt für die SPD-Kreistagsfraktion KTA
Elke Stange vor.
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Beschluss:
- Der
Landrat hat 2 gleichberechtigte ehrenamtliche Vertreter/innen mit der
Bezeichnung stellvertretender Landrat/stellvertretende Landrätin.
Abstimmungsergebnis: 1 Nein, 2 Enthaltungen
- KTA
Elke Stange wird zur stellvertretenden Landrätin gewählt.
Abstimmungsergebnis: 1 Nein, 4 Enthaltungen
- KTA
Klaus Olshof wird zum stellvertretenden Landrat gewählt.
Abstimmungsergebnis: 1 Nein, 4 Enthaltungen