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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Kreistagsfraktion "Die Linke" v. 06.11.2006 (Eingang 06.11.2006); "Weihnachtsbeihilfe zahlen"  

Kreistag
TOP: Ö 20
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.11.2006    
Zeit: 14:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
2006/178 Antrag der Kreistagsfraktion "Die Linke" v. 06.11.2006 (Eingang 06.11.2006);
"Weihnachtsbeihilfe zahlen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KTA Venderbosch teilt mit, er habe in dem Antrag die Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht genannt. Diese sollen aber auch eine Weihnachtsbeihilfe erhalten, so dass er den Antrag mit folgender Änderung einbringe:

2.                  „Die Weihnachtsbeihilfe erhalten alle Menschen, die …

b)       Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II erhalten…“

Zur Begründung des Antrages geht KTA Venderbosch zunächst auf die soziale Situation der Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfänger ein. Alleinstehenden würde ein Regelsatz in Höhe von 345 EUR zuzüglich einer angemessenen Warmmiete gezahlt. Damit hätte dieser Personenkreis ca. 700 EUR im Monat zur Verfügung. Dieses entspreche 48 EUR mehr im Monat als der früheren Sozialhilfe. Allerdings würden nun – abgesehen von speziellen Lebenssituationen – keine einmaligen Beihilfen mehr gezahlt. Eine angemessene Beteiligung am sozialen Leben sei mit dieser beschränkten finanziellen Situation nicht möglich geschweige könne sich etwas für Weihnachten davon angespart werden.

Für ihn sei verständlich, dass die Auszahlung einer Weihnachtsbeihilfe in Höhe von insgesamt 1 Millionen EUR in Anbetracht der hochverschuldeten Situation des Landkreises Lüneburg sehr kostenintensiv sei. Für seine Fraktion habe allerdings die Verbesserung der Situation der sozial Schwachen oberste Priorität und er bitte alle Abgeordneten ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und dem Antrag zuzustimmen.

 

KVR Wiese bestätigt, dass mit dem Inkrafttreten des SGB II und des SGB XII keine Weihnachtsbeihilfe mehr gezahlt werde. Diese sei in die Regelsätze eingearbeitet worden. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handele, müsse der Landkreis Lüneburg eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.046.000 EUR leisten. Er weist darauf hin, außerplanmäßige Ausgaben seien nur rechtlich zulässig, wenn sie unabweisbar seien. Da es sich hier um eine freiwillige Leistung handele, könne die Verwaltung eine Unabweisbarkeit nicht erkennen.

 

KTA Kaidas betont, um welch schwierige Situation es sich hier handele. Er stellt allerdings fest, das Innenministerium habe den Kreishaushalt unter Auflagen genehmigt. Demnach dürften keine weiteren freiwilligen Ausgaben erbracht werden. Ferner versuche der Landkreis Lüneburg für das kommende Jahr Bedarfszuweisungen zu bekommen, die er nur dann erhalte, signalisiere er Konsolidierungsabsichten.

 

KTA Staudte weist darauf hin, es gebe kein Ereignis auf das sich so gut vorbereitet werden könne, wie auf das Weihnachtsfest. Sie erkenne jedoch auch, dass ein jeder vermutlich gerne die Situation der Einkommensschwachen verbessern wolle. Allerdings sehe sie den Handlungsbedarf eher bei den einmaligen Beihilfen. Damit beschäftigten sich derzeit die Gerichte. Eine zusätzliche Weihnachtsbeihilfe sei zwar wünschenswert jedoch sehe sie derzeit nicht die Möglichkeit diese im Rahmen der Haushaltsgenehmigung zu erhalten.

 

KTA Röckseisen verweist auf kirchliche und soziale Einrichtungen. Ihrer Auffassung nach müsse die Hilfeleistung entbürokratisiert werden, zumal der Landkreis Lüneburg selbst hoch verschuldet sei.

 

KTA Kaidas stellt fest, der Antrag müsse – sofern die Kreistagsfraktion Die Linke ihn aufrecht erhalte – durch den Kreisausschuss vorbereitet werden.

 

KTA Venderbosch erklärt, der Antrag werde nicht zurückgezogen, so dass Vors. Fricke die Sitzung für eine Kreisausschusssitzung unterbricht.

 

Anschließend teilt LR Nahrstedt mit, der Kreisausschuss habe sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Antrag abzulehnen.

 

-5-

Beschluss:

Beschluss:

Die Kreistagfraktion „Die Linke“ beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 23.11.2006:

„1.        Der Landkreis Lüneburg zahlt im Jahr 2006 auf freiwilliger Basis eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 60 EUR pro Person.

2.                 Die Weihnachtsbeihilfe erhalten alle Menschen, die

a)       Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten oder

b)      Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II erhalten oder

c)       als Heimbewohnerin oder Heimbewohner ein Taschengeld nach dem SGB erhalten oder

d)      Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.“

Abstimmungsergebnis: 2 Stimmen für den Antrag, 1 Enthaltung

Der Antrag ist somit abgelehnt.

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