Auszug - Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Staudte berichtet, Bürgerinnen und Bürger hätten vermehrt
geäußert, sich nicht ernst genommen zu fühlen, hätten Politiker erst kurz vor
einer Wahl ein offenes Ohr für sie. So solle der Antrag der Grünen-Fraktion
auch auf eine höhere Wahlbeteilung hinausführen.
§ 16 der Geschäftsordnung sehe zwar eine Anhörung vor, dieses
reiche nach Auffassung ihrer Fraktion jedoch nicht aus. Eine Einwohnerredezeit
solle bereits im Vorwege einer Sitzung öffentlich angekündigt werden. Dadurch
würden aller Voraussicht nach mehr Bürgerinnen und Bürger ihr Recht in Anspruch
nehmen, ihre Meinung kundzutun. Sie schlägt vor, eine Einwohnerredezeit
zunächst probeweise für 2 -3 Jahre einzuführen.
KTA Venderbosch führt zu dem Antrag der Kreistagsfraktion
Die Linke aus, Grundmandatsträgern solle unmittelbar vor der Abstimmung
Gelegenheit gegeben werden, ihr Abstimmungsverhalten – hätten sie
Stimmrecht gehabt – zu äußern. Dieses solle der Herstellung politischer
Transparenz dienen und helfen Politikverdrossenheit abzubauen. Die von seiner
Fraktion vorgeschlagene Erklärung entspreche keinem Stimmrecht. Eine
entsprechende Klausel sei nach seiner Auffassung rechtlich zulässig.
Ang. Ruth verweist auf die Sitzungsvorlage
2006/146. Die Verwaltung empfehle beide Anträge abzulehnen. Zu dem Antrag der
Kreistagsfraktion Die Linke führt Ang. Ruth aus, Grundmandatsträger hätten ein
Rederecht in allen Ausschüssen, denen sie angehören. In einem ausführlichen
Protokoll wie das des Kreistages oder des Kreisausschusses finde sich die
Meinungsäußerung wieder.
Der Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion fordere, so Ang. Ruth, das
Recht der Zuhörerinnen und Zuhörer eine nach der Geschäftsordnung beschlossene
Einwohnerfragestunde einzurichten. Die Niedersächsische Landkreisordnung sehe
bereits vor, mit einer bestimmten Mehrheit Einwohnerinnen und Einwohner zu
einem jeweiligen Beratungsgegenstand zu hören. Der Antrag der
Grünen-Kreistagsfraktion gehe nach Auffassung der Verwaltung über das
gesetzliche Maß hinaus. Die Verwaltung empfehle beide Anträge abzulehnen, zumal
die Geschäftsordnung eine Einwohnerfragestunde vorsehe.
KTA Kaidas sagt, die Gruppe begrüße die neue
Geschäftsordnung und die Einführung der Begrenzung der Redezeiten. Allerdings
sei nach seiner Auffassung die Redezeit für kleine Parteien überproportional hoch.
Die Sitzungszeit könne allerdings nur durch eine verkürzte Redezeit und eine
straffere Sitzungsführung ermöglicht werden. Die Anträge der Grünen- und der
Kreistagsfraktion Die Linke werde die Gruppe ablehnen.
KTA Stilke berichtet, von der Möglichkeit
Einwohnerinnen und Einwohner nach der Niedersächsischen Landkreisordnung zu
beteiligen, sei in den vergangenen Jahren sehr wenig Gebrauch gemacht worden.
Der Antrag seiner Fraktion ziele auf eine lebendigere Kreistagssitzung hinaus,
an der die Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligt würden.
KTA Röckseisen schlägt vor, die Einwohnerfragestunde an
das Ende der Sitzung zu legen. Dadurch hätten Bürgerinnen und Bürger die
Möglichkeit auf angesprochene Themen zeitnah reagieren zu können.
KTA Kamp sagt, eine Einwohnerfragestunde an das
Ende einer Sitzung zu legen halte er für ungünstig, da nach 4 – 5 Stunden
Sitzungsdauer vermutlich keine Zuhörerinnen und Zuhörer mehr anwesend seien. Die
Verkürzung der Redezeit resultiere aus den Diskussionen der vergangenen
Legislaturperiode, die Sitzungsdauer zu verkürzen.
Vors. Fricke lässt zunächst über den Antrag der
Kreistagsfraktion Die Linke anschließend über den Antrag der
Grünen-Kreistagsfraktion abstimmen.
KTA Stilke weist darauf hin, dass der § 14 Abs. 6
der hier zu beschließenden Geschäftsordnung zu ändern sei. Dort müsse, ebenso
wie in der bisherigen Geschäftsordnung, die Rede von Fraktionen und Gruppen
sein.
Ang. Ruth erläutert, eine besondere Feststellung
sei aufgrund des § 1 der Geschäftsordnung nicht erforderlich, da dort angeführt
sei, Fraktionen hätten Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte an die Gruppen
abzugeben. Es spreche aber nichts gegen eine Ergänzung des § 14.
KTA Röckseisen betont, ihre Fraktion werde einen
entsprechenden Änderungsvorschlag auf weitere Verkürzung der Redezeiten der
kleinen Fraktionen ablehnen. Eine Mehrheitsmeinung komme ohnehin bei der
Abstimmung zur Geltung, so dass sie bitte zunächst die Meinungsäußerung der
kleinen Fraktionen zu hören.
KTA Dörbaum stellt fest, eine Geschäftsordnung sei
ein Regelwerk das zur Geltung komme, wenn es um Grenzfälle gehe. Für ihn sei es
wichtig eine lebhafte Diskussion und eine gelebte Demokratie zu wollen. Dies
habe die alte Geschäftsordnung immer ermöglicht und werde auch die neue tun.
Ferner komme es nicht auf die Quantität des Beitrages, sondern die Qualität an.
Er weist daraufhin, dass der Kreistag etwa fünfmal im Jahr tage, die politische
Arbeit aber auch in den Ausschüssen stattfinde. Dort habe jeder die Möglichkeit
seinen Beitrag zu leisten.
KTA Venderbosch vertritt die Auffassung, dass die
Redezeit insbesondere für die Darstellung komplexer Sachverhalte zu kurz sei.
Er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass kleineren Fraktionen die
Redezeit verkürzt worden sei, weil sie nicht mehr als Mehrheitsbeschaffer
benötigt würden.
Vors. Fricke weist daraufhin, dass der Vorsitzende in
Ausnahmefälle die Redezeit verlängern könne. Hiervon werde er Gebrauch machen,
habe er den Eindruck es müsse noch zu dem Thema gesprochen werden.
KTA Zimmermann spricht sich im Grunde für die
Beibehaltung der alten Geschäftsordnungsregelung zur Redezeit aus. Dadurch
hätten alle Fraktionen eine einheitliche Grundredezeit.
LR Nahrstedt zeigt sich erstaunt, da in der
vergangenen Wahlperiode die FDP-Fraktion darauf gedrungen habe,
Redebegrenzungen einzuführen, um eine Sitzungsdauer von über 4 Stunden zu
vermeiden. Da sich alle Fraktionen damit einverstanden erklärt hätten, sei die Verwaltung
dem nun mit der vorgeschlagenen Geschäftsordnung gefolgt.
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Beschluss:
1. Bei 2
Stimmen für den Antrag, 47 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen ist der Antrag der
Kreistagsfraktion DIE LINKE vom 18.10.2006 auf Ergänzung des § 26 GeschO um den
folgenden Absatz (6) abgelehnt: „Ausschussmitglieder von Fraktionen, die
nur mit einem nicht stimmberechtigten Grundmandat vertreten sind, haben das
Recht, unmittelbar vor der Abstimmung eine kurze persönliche Bemerkung
abzugeben, wie sie abgestimmt hätten, wenn sie Stimmrecht gehabt hätten. Die
Bemerkung ist im Protokoll festzuhalten.“
2. Bei 10
Stimmen für den Antrag, 41 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen ist der Antrag der
GRÜNE-Fraktion vom 08. November 2006 auf Ergänzung der Geschäftsordnung um eine
Einwohnerredezeit abgelehnt.
3. Die
Geschäftsordnung der Wahlperiode 2006 bis 2011 für den Kreistag, den
Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen
Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg wird in der
als Anlage 2 beigefügten Fassung mit
folgender Änderung beschlossen:
§ 14 Abs. 6 GeschO
„Die
Redezeit wird wie folgt begrenzt:
Fraktionen
/ Gruppen mit 2-4 Mitgliedern = 8 Minuten
Fraktionen
/ Gruppen mit 5-6 Mitgliedern = 12 Minuten
Fraktionen
/ Gruppen mit 7-12 Mitgliedern = 16
Minuten
Fraktionen
/ Gruppen mit 13-17 Mitgliedern = 21
Minuten
Fraktionen
/ Gruppen ab 18 Mitgliedern = 25
Minuten
Die
Redezeit des einzelnen Kreistagsmitgliedes soll 5 Minuten nicht überschreiten.
Die Redezeit fraktionsloser Kreistagsmitglieder ist ebenfalls auf 5 Minuten
beschränkt. In Haushaltsdebatten stehen der ersten Rednerin oder dem ersten
Redner einer Fraktion / Gruppe bis zu 20 Minuten zur Verfügung. Für
Kreistagsmitglieder, die keiner Fraktion / Gruppe angehören, gilt eine Redezeit
von 10 Minuten. In begründeten Ausnahmefällen kann die/der Kreistagsvorsitzende
die Redezeit verlängern.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 6 Enthaltungen