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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg  

Kreistag
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.11.2006    
Zeit: 14:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
2006/146 Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sigrid RuthAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KTA Staudte berichtet, Bürgerinnen und Bürger hätten vermehrt geäußert, sich nicht ernst genommen zu fühlen, hätten Politiker erst kurz vor einer Wahl ein offenes Ohr für sie. So solle der Antrag der Grünen-Fraktion auch auf eine höhere Wahlbeteilung hinausführen.

§ 16 der Geschäftsordnung sehe zwar eine Anhörung vor, dieses reiche nach Auffassung ihrer Fraktion jedoch nicht aus. Eine Einwohnerredezeit solle bereits im Vorwege einer Sitzung öffentlich angekündigt werden. Dadurch würden aller Voraussicht nach mehr Bürgerinnen und Bürger ihr Recht in Anspruch nehmen, ihre Meinung kundzutun. Sie schlägt vor, eine Einwohnerredezeit zunächst probeweise für 2 -3 Jahre einzuführen.

 

KTA Venderbosch führt zu dem Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke aus, Grundmandatsträgern solle unmittelbar vor der Abstimmung Gelegenheit gegeben werden, ihr Abstimmungsverhalten – hätten sie Stimmrecht gehabt – zu äußern. Dieses solle der Herstellung politischer Transparenz dienen und helfen Politikverdrossenheit abzubauen. Die von seiner Fraktion vorgeschlagene Erklärung entspreche keinem Stimmrecht. Eine entsprechende Klausel sei nach seiner Auffassung rechtlich zulässig.

 

Ang. Ruth verweist auf die Sitzungsvorlage 2006/146. Die Verwaltung empfehle beide Anträge abzulehnen. Zu dem Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke führt Ang. Ruth aus, Grundmandatsträger hätten ein Rederecht in allen Ausschüssen, denen sie angehören. In einem ausführlichen Protokoll wie das des Kreistages oder des Kreisausschusses finde sich die Meinungsäußerung wieder.

Der Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion fordere, so Ang. Ruth, das Recht der Zuhörerinnen und Zuhörer eine nach der Geschäftsordnung beschlossene Einwohnerfragestunde einzurichten. Die Niedersächsische Landkreisordnung sehe bereits vor, mit einer bestimmten Mehrheit Einwohnerinnen und Einwohner zu einem jeweiligen Beratungsgegenstand zu hören. Der Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion gehe nach Auffassung der Verwaltung über das gesetzliche Maß hinaus. Die Verwaltung empfehle beide Anträge abzulehnen, zumal die Geschäftsordnung eine Einwohnerfragestunde vorsehe.

 

KTA Kaidas sagt, die Gruppe begrüße die neue Geschäftsordnung und die Einführung der Begrenzung der Redezeiten. Allerdings sei nach seiner Auffassung die Redezeit für kleine Parteien überproportional hoch. Die Sitzungszeit könne allerdings nur durch eine verkürzte Redezeit und eine straffere Sitzungsführung ermöglicht werden. Die Anträge der Grünen- und der Kreistagsfraktion Die Linke werde die Gruppe ablehnen.

 

KTA Stilke berichtet, von der Möglichkeit Einwohnerinnen und Einwohner nach der Niedersächsischen Landkreisordnung zu beteiligen, sei in den vergangenen Jahren sehr wenig Gebrauch gemacht worden. Der Antrag seiner Fraktion ziele auf eine lebendigere Kreistagssitzung hinaus, an der die Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligt würden.

 

KTA Röckseisen schlägt vor, die Einwohnerfragestunde an das Ende der Sitzung zu legen. Dadurch hätten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit auf angesprochene Themen zeitnah reagieren zu können.

 

KTA Kamp sagt, eine Einwohnerfragestunde an das Ende einer Sitzung zu legen halte er für ungünstig, da nach 4 – 5 Stunden Sitzungsdauer vermutlich keine Zuhörerinnen und Zuhörer mehr anwesend seien. Die Verkürzung der Redezeit resultiere aus den Diskussionen der vergangenen Legislaturperiode, die Sitzungsdauer zu verkürzen.

 

Vors. Fricke lässt zunächst über den Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke anschließend über den Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion abstimmen.

 

KTA Stilke weist darauf hin, dass der § 14 Abs. 6 der hier zu beschließenden Geschäftsordnung zu ändern sei. Dort müsse, ebenso wie in der bisherigen Geschäftsordnung, die Rede von Fraktionen und Gruppen sein.

 

Ang. Ruth erläutert, eine besondere Feststellung sei aufgrund des § 1 der Geschäftsordnung nicht erforderlich, da dort angeführt sei, Fraktionen hätten Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte an die Gruppen abzugeben. Es spreche aber nichts gegen eine Ergänzung des § 14.

 

KTA Röckseisen betont, ihre Fraktion werde einen entsprechenden Änderungsvorschlag auf weitere Verkürzung der Redezeiten der kleinen Fraktionen ablehnen. Eine Mehrheitsmeinung komme ohnehin bei der Abstimmung zur Geltung, so dass sie bitte zunächst die Meinungsäußerung der kleinen Fraktionen zu hören.

 

KTA Dörbaum stellt fest, eine Geschäftsordnung sei ein Regelwerk das zur Geltung komme, wenn es um Grenzfälle gehe. Für ihn sei es wichtig eine lebhafte Diskussion und eine gelebte Demokratie zu wollen. Dies habe die alte Geschäftsordnung immer ermöglicht und werde auch die neue tun. Ferner komme es nicht auf die Quantität des Beitrages, sondern die Qualität an. Er weist daraufhin, dass der Kreistag etwa fünfmal im Jahr tage, die politische Arbeit aber auch in den Ausschüssen stattfinde. Dort habe jeder die Möglichkeit seinen Beitrag zu leisten.

 

KTA Venderbosch vertritt die Auffassung, dass die Redezeit insbesondere für die Darstellung komplexer Sachverhalte zu kurz sei. Er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass kleineren Fraktionen die Redezeit verkürzt worden sei, weil sie nicht mehr als Mehrheitsbeschaffer benötigt würden.

 

Vors. Fricke weist daraufhin, dass der Vorsitzende in Ausnahmefälle die Redezeit verlängern könne. Hiervon werde er Gebrauch machen, habe er den Eindruck es müsse noch zu dem Thema gesprochen werden.

 

KTA Zimmermann spricht sich im Grunde für die Beibehaltung der alten Geschäftsordnungsregelung zur Redezeit aus. Dadurch hätten alle Fraktionen eine einheitliche Grundredezeit.

 

LR Nahrstedt zeigt sich erstaunt, da in der vergangenen Wahlperiode die FDP-Fraktion darauf gedrungen habe, Redebegrenzungen einzuführen, um eine Sitzungsdauer von über 4 Stunden zu vermeiden. Da sich alle Fraktionen damit einverstanden erklärt hätten, sei die Verwaltung dem nun mit der vorgeschlagenen Geschäftsordnung gefolgt.

 

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Beschluss:

Beschluss:

1.       Bei 2 Stimmen für den Antrag, 47 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen ist der Antrag der Kreistagsfraktion DIE LINKE vom 18.10.2006 auf Ergänzung des § 26 GeschO um den folgenden Absatz (6) abgelehnt: „Ausschussmitglieder von Fraktionen, die nur mit einem nicht stimmberechtigten Grundmandat vertreten sind, haben das Recht, unmittelbar vor der Abstimmung eine kurze persönliche Bemerkung abzugeben, wie sie abgestimmt hätten, wenn sie Stimmrecht gehabt hätten. Die Bemerkung ist im Protokoll festzuhalten.“

2.       Bei 10 Stimmen für den Antrag, 41 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen ist der Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 08. November 2006 auf Ergänzung der Geschäftsordnung um eine Einwohnerredezeit abgelehnt.

3.       Die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2006 bis 2011 für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg wird in der als  Anlage 2 beigefügten Fassung mit folgender Änderung beschlossen:

§ 14 Abs. 6 GeschO

          „Die Redezeit wird wie folgt begrenzt:

          Fraktionen / Gruppen mit 2-4 Mitgliedern   =   8 Minuten

          Fraktionen / Gruppen  mit 5-6 Mitgliedern  = 12 Minuten

          Fraktionen / Gruppen mit 7-12 Mitgliedern = 16 Minuten

          Fraktionen / Gruppen mit 13-17 Mitgliedern = 21 Minuten

          Fraktionen / Gruppen ab 18 Mitgliedern    = 25 Minuten

          Die Redezeit des einzelnen Kreistagsmitgliedes soll 5 Minuten nicht überschreiten. Die Redezeit fraktionsloser Kreistagsmitglieder ist ebenfalls auf 5 Minuten beschränkt. In Haushaltsdebatten stehen der ersten Rednerin oder dem ersten Redner einer Fraktion / Gruppe bis zu 20 Minuten zur Verfügung. Für Kreistagsmitglieder, die keiner Fraktion / Gruppe angehören, gilt eine Redezeit von 10 Minuten. In begründeten Ausnahmefällen kann die/der Kreistagsvorsitzende die Redezeit verlängern.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 6 Enthaltungen

 

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