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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verpflichtung der Kreistagsabgeordneten gem. § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gem. § 23 NLO  

Kreistag
TOP: Ö 2
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 23.11.2006    
Zeit: 14:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
2006/161 Verpflichtung der Kreistagsabgeordneten gem. § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gem. § 23 NLO
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss

LR Nahrstedt verpflichtet die Kreistagsabgeordneten unter Hinweis auf die ihnen vorliegende Sitzungsvorlage, ihre Aufgaben nac

LR Nahrstedt verpflichtet die Kreistagsabgeordneten unter Hinweis auf die ihnen vorliegende Sitzungsvorlage, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Er weist die Kreistagsabgeordneten darauf hin, dass sie ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleisteten Überzeugung ausüben, dass sie an Verpflichtungen, durch welche die Freiheit ihrer Entscheidungen als Kreistagsabgeordnete beschränkt wird, nicht gebunden sind und er weist auf die den Kreistagsabgeordneten vorliegenden Pflichten nach den §§ 20 bis 22 Niedersächsische Landkreisordnung hin.

 

Nach Verpflichtung und Pflichtenbelehrung stellt LR Nahrstedt die Kreistagsabgeordneten namentlich vor.

 

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