Auszug - Verpflichtung der Kreistagsabgeordneten gem. § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gem. § 23 NLO
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Wortprotokoll Beschluss |
LR Nahrstedt verpflichtet die Kreistagsabgeordneten
unter Hinweis auf die ihnen vorliegende Sitzungsvorlage, ihre Aufgaben nach
bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu
beachten. Er weist die Kreistagsabgeordneten darauf hin, dass sie ihre
Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf
das Gemeinwohl geleisteten Überzeugung ausüben, dass sie an Verpflichtungen,
durch welche die Freiheit ihrer Entscheidungen als Kreistagsabgeordnete
beschränkt wird, nicht gebunden sind und er weist auf die den
Kreistagsabgeordneten vorliegenden Pflichten nach den §§ 20 bis 22
Niedersächsische Landkreisordnung hin.
Nach Verpflichtung und Pflichtenbelehrung stellt LR
Nahrstedt die Kreistagsabgeordneten namentlich vor.