Vorlage - 2006/165
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Beschlussvorschlag:
- Der
/ Die Vorsitzende des Kreistages hat 2 Vertreterinnen / Vertreter mit dem
Zusatz
1. Vertreter/in und 2.
Vertreter/in des / der Kreistagsvorsitzenden.
- Zu
Vertretern / Vertreterinnen des / der Kreistagsvorsitzenden werden
folgende Kreistagsabgeordnete gewählt:
1. Vertreter / Vertreterin des / der Kreistagsvorsitzenden
…
2. Vertreter / Vertreterin des / der Kreistagsvorsitzenden
…
Sachlage:
Gemäß § 40 (2) NLO beschließt der Kreistag über die Vertretung
der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. Zunächst ist darüber zu beschließen, ob
der oder die Vorsitzende eine/n Vertreter/in oder mehrere Vertreter/innen haben
soll und ob die Vertretung in einer bestimmten Reihenfolge erfolgen soll (1.
und 2. Vertreter/in).
Abschließend werden der/die Vertreter/innen gewählt.
Möglich wäre auch ein Beschluss, wonach die Vertretung des oder
der Vorsitzenden von den stellvertretenden Landräten wahrgenommen wird.