Vorlage - 2006/155
|
|
Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
1) Herr
Hans-Christoph Cohrs, Hof Hohenesch, 21386 Betzendorf, wird als
Kreisjägermeister des Landkreises Lüneburg für die Dauer der laufenden
Wahlperiode gewählt.
2) Als
stellvertretender Kreisjägermeister und Vertreter der Jäger im Jagdbeirat wird Herrn
Christoph Lütgens, Mühlenstraße 6, 21368 Dahlenburg gewählt.
Sachlage:
Gemäß § 38 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) wird die
Untere Jagdbehörde durch den Kreisjägermeister in jagdlichen Fragen beraten. Er
ist auf Vorschlag der anerkannten Organisation der Jäger (Landesjägerschaft
Niedersachsen e.V.) von der Vertretung des Landkreises für die Dauer von deren
Wahlperiode zu wählen.
Der Kreisjägermeister muss die Voraussetzungen des § 11 Abs. 5
Bundesjagdgesetz (BJagdG) erfüllen,
d. h. er muss die Jagdpachtfähigkeit besitzen.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. hat mit Schreiben vom
31.07.2006 zur Wahl des Kreisjägermeisters
Herrn
Hans-Christoph Cohrs, Hof Hohenesch, 21386 Betzendorf,
vorgeschlagen.
Gleichzeitig wurde als neuer stellvertretender
Kreisjägermeister und Vertreter der Jäger im Jagdbeirat
Herr
Christoph Lütgens, Mühlenstr. 6, 21368 Dahlenburg,
vorgeschlagen.
Beide vorgeschlagenen Personen erfüllen die gesetzlichen
Anforderungen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.