Vorlage - 2006/164
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Beschlussvorschlag:
Für die Wahlperiode 2006 – 2011 wird KTA … zur /
zum Vorsitzenden des Kreistages gewählt.
Sachlage:
Gemäß § 40 (1) NLO wählt der Kreistag nach der Verpflichtung
der Kreistagsabgeordneten in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten
anwesenden, hierzu bereiten Kreistagsmitgliedes aus seiner Mitte seine
Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode.
Der / die Vorsitzende führt keine besondere Bezeichnung und sie
kann ihm / ihr im Hinblick auf die getroffene gesetzliche Bezeichnung als
Vorsitzende oder Vorsitzender des Kreistages auch nicht verliehen werden.
Die Aufgaben des / der Kreistagsvorsitzenden bestehen in der
Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung, in der Aufrechterhaltung der
Ordnung und Ausübung des Hausrechtes im Sitzungssaal. Eine besondere
Entschädigung wird für diese Tätigkeit nicht gezahlt.
Zum Verfahren:
- Feststellung
des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Kreistagsmitgliedes:
Nach Feststellung der Verwaltung handelt es sich um den
Kreistagsabgeordneten Hans-Siegfried Körner – CDU-.
Nachrücker wären die Kreistagsabgeordneten
Friedhelm Koch und
Manfred Heinrichs.
- Wahl
des Vorsitzenden / der Vorsitzenden unter Leitung zu 1.:
Für die Wahl gilt § 44 NLO.
Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so
wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt.
Auf Verlangen eines Kreistagsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der
Kreistagsmitglieder gestimmt hat.
Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so
findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt,
für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind.
Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so
entscheidet das vom Landrat zu ziehende Los.